Deutschland

Amtsgericht Weimar: „Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig, Lockdown katastrophale politische Fehlentscheidung“

Das Amtsgericht Weimar hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die Corona-Kontaktverbote in Thüringen verfassungswidrig sind. „Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung“, so das Gericht.
23.01.2021 21:41
Aktualisiert: 23.01.2021 21:41
Lesezeit: 1 min

Das Amtsgericht Weimar hat eine Person, die im April 2020 mit mehreren Personen aus sieben Haushalten in einem Hinterhof einen Geburtstag gefeiert hatte, vom Verstoß gegen die „Thüringer Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ freigesprochen. Die Corona-Verordnung zum Lockdown sei formell und materiell verfassungswidrig, weil für eine derartige weitreichende Verordnung nicht die Exekutive, sondern die Legislative zuständig sei.

In dem Urteil heißt es: „Der Betroffene war dennoch aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind (…) Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden (…) § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind aus formellen Gründen verfassungswidrig, da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind.“

HIER geht es zum Urteil des Amtsgerichts Weimar (AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20).

„Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort "unverhältnismäßig" ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens“, so das Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Neue deutsch emiratische Investitionen stärken Dubais Standortrolle

Die Zeiten, in denen eine Firma vor allem am eigenen Standort und nur begrenzt darüber hinaus florieren wollte, sind vorbei. Heute sind...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street erholt sich nach Fed-Zinserhöhung
17.09.2026

Nach turbulenten Tagen fassen die Anleger wieder Mut – das sind die wichtigsten Treiber der jüngsten Kursbewegung.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Landgericht Frankfurt entscheidet: Meta muss für betrügerische Social-Media-Anzeigen haften
17.09.2026

Fake-Werbung auf Plattformen wie Facebook und Instagram bleibt für Meta nicht länger ohne rechtliche Folgen. Nach einer Entscheidung des...

DWN
Politik
Politik Unerwartete Wende: Russland behält Kontrolle über wichtige Basen am Mittelmeer
17.09.2026

Nach dem Sturz von Bashar al-Assad schien Russlands militärische Präsenz in Syrien infrage zu stehen. Doch nun zeigt sich eine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiekrise in Europa: Warum Anleger plötzlich profitieren können
17.09.2026

Die Ruhe an Europas Energiemärkten war offenbar nur geliehen. Öl und Gas verteuern sich wieder, die Inflation bleibt hartnäckig und die...

DWN
Panorama
Panorama Zuwanderung bremst Trend: Immer mehr Menschen in Deutschland leben wieder in Familien
17.09.2026

Fast die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zusammen mit Eltern oder Kindern in einem Haushalt. Nach einer langen Phase des...

DWN
Politik
Politik Überwachung und Chat-Weitergabe: BGH lässt EuGH-Datenschutzregeln im Privatleben klären
17.09.2026

Darf man Angehörige heimlich filmen oder private WhatsApp-Nachrichten an Dritte weiterleiten? Zwei verfahrene Alltagsstreitigkeiten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Comeback mit Verbrennungsmotoren: Volvo schaltet auf gemischten Antrieb um
17.09.2026

Volvo will den Weg aus der Krise schaffen und setzt dabei wieder verstärkt auf Verbrenner. Neue Fahrzeugmodelle sollen dem schwedischen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gewerkschaftsstudie: Gesenkte Gastronomie-Mehrwertsteuer bringt Gästen keine Preisvorteile
17.09.2026

Seit Jahresbeginn gilt für Restaurantspeisen der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Trotzdem verzeichnen Verbraucher...