Deutschland

Amtsgericht Weimar: „Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig, Lockdown katastrophale politische Fehlentscheidung“

Das Amtsgericht Weimar hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die Corona-Kontaktverbote in Thüringen verfassungswidrig sind. „Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung“, so das Gericht.
23.01.2021 21:41
Aktualisiert: 23.01.2021 21:41
Lesezeit: 1 min

Das Amtsgericht Weimar hat eine Person, die im April 2020 mit mehreren Personen aus sieben Haushalten in einem Hinterhof einen Geburtstag gefeiert hatte, vom Verstoß gegen die „Thüringer Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ freigesprochen. Die Corona-Verordnung zum Lockdown sei formell und materiell verfassungswidrig, weil für eine derartige weitreichende Verordnung nicht die Exekutive, sondern die Legislative zuständig sei.

In dem Urteil heißt es: „Der Betroffene war dennoch aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind (…) Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden (…) § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind aus formellen Gründen verfassungswidrig, da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind.“

HIER geht es zum Urteil des Amtsgerichts Weimar (AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20).

„Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort "unverhältnismäßig" ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens“, so das Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Neue deutsch emiratische Investitionen stärken Dubais Standortrolle

Die Zeiten, in denen eine Firma vor allem am eigenen Standort und nur begrenzt darüber hinaus florieren wollte, sind vorbei. Heute sind...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Audi-Krise: „In zehn Jahren muss es Volkswagen noch geben“
19.09.2026

China holt Europas Autobauer nicht mehr nur ein. In wichtigen Technologiebereichen ist die Konkurrenz bereits vorbeigezogen. Audi-Chef...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Krypto-Rally an der Wall Street
18.09.2026

Unerwartete Entwicklungen bewegen die US-Märkte und sorgen für Aufsehen unter Anlegern.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Suezkanal: Warum Maersk jetzt die riskante Abkürzung nimmt
18.09.2026

Die Sicherheitslage im Roten Meer verschärft sich, doch ausgerechnet jetzt kehren große Reedereien auf die Route durch den Suezkanal...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Aus einem Hobby wird ein Unternehmen: Sie hatte eine Idee, er musste seinen Job kündigen
18.09.2026

Aurelija Mališauskienė, Gründerin des Unternehmens „Minimali“, begann während ihres Elternurlaubs mit der Herstellung von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkttrend „Boomerang Hiring“ – erst gekündigt, dann zurückgeholt
18.09.2026

Die Wiedereinstellung ehemaliger Arbeitnehmer wird auch in Deutschland zum wachsenden Trend auf dem Arbeitsmarkt: Wie Arbeitgeber mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Benzinpreis aktuell: Warum Tanken trotz billigerem Öl Rekorde bricht
18.09.2026

Rohöl kostet weniger als auf dem Höhepunkt der Energiekrise 2022, der Euro steht stärker zum Dollar. Trotzdem zahlen Autofahrer in...

DWN
Politik
Politik UN-Generalversammlung: Deutschland reist ohne Merz nach New York
18.09.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz sagt seine Reise zur UN-Generalversammlung wegen der innenpolitischen Lage ab. Die Bundesregierung betont...

DWN
Politik
Politik CO2-Speicherung unter der Nordsee: Dänemark startet Regelbetrieb
18.09.2026

Dänemark macht bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid den nächsten Schritt. Das Projekt „Greensand“ wechselt vom...