Deutschland

Amtsgericht Weimar: „Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig, Lockdown katastrophale politische Fehlentscheidung“

Das Amtsgericht Weimar hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die Corona-Kontaktverbote in Thüringen verfassungswidrig sind. „Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung“, so das Gericht.
23.01.2021 21:41
Aktualisiert: 23.01.2021 21:41
Lesezeit: 1 min

Das Amtsgericht Weimar hat eine Person, die im April 2020 mit mehreren Personen aus sieben Haushalten in einem Hinterhof einen Geburtstag gefeiert hatte, vom Verstoß gegen die „Thüringer Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ freigesprochen. Die Corona-Verordnung zum Lockdown sei formell und materiell verfassungswidrig, weil für eine derartige weitreichende Verordnung nicht die Exekutive, sondern die Legislative zuständig sei.

In dem Urteil heißt es: „Der Betroffene war dennoch aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind (…) Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden (…) § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind aus formellen Gründen verfassungswidrig, da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind.“

HIER geht es zum Urteil des Amtsgerichts Weimar (AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20).

„Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort "unverhältnismäßig" ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens“, so das Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Festkörperbatterien lassen auf sich warten – könnte die Halbfestkörper-Technologie zur Brückentechnologie der Energiespeicherung werden?

Die Batteriewirtschaft befindet sich derzeit in einer bemerkenswerten Übergangsphase. Während nahezu alle großen Hersteller langfristig...

DWN
Politik
Politik Staatskrise Deutschland: Minderheitsregierung oder Neuwahlen - was wäre denkbar?
28.06.2026

Die schwarz-rote Regierung unter Kanzler Merz geht dem Ende zu - trotz aktueller Durchhalteparolen vor der Sommerpause mit möglichen...

DWN
Politik
Politik Ben Wallace war einer der wichtigsten Verbündeten der Ukraine: Nun prognostiziert er Putins nächsten Schritt
28.06.2026

Der ehemalige britische Verteidigungsminister Ben Wallace ist der Ansicht, dass sich die NATO auf einen russischen Präsidenten einstellen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Minijob 2026: Rückkehr in die Rentenversicherung möglich – was zu beachten ist
28.06.2026

Wer sich als Minijobber von der Versicherungspflicht befreien ließ und bislang keinen Eigenanteil für die Rentenversicherung zahlt, kann...

DWN
Finanzen
Finanzen Die schwankende Adobe-Aktie wird immer attraktiver
28.06.2026

Die Adobe-Aktie ist stark gefallen und wirkt im Vergleich zu vielen Tech-Werten günstig bewertet. Doch Anleger fragen sich, ob Adobe seine...

DWN
Finanzen
Finanzen Experteninterview: Welche Finanzierungsalternativen Unternehmen kennen sollten
28.06.2026

Für viele Mittelständler ist Finanzierung zunehmend eine strategische Herausforderung. Besonders kritisch wird es, wenn Investitionen gar...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Betriebsbedingte Kündigung wegen Stellenabbau: Die wichtigsten Fakten
28.06.2026

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erleben viele deutsche Arbeitnehmer derzeit eine Kündigungswelle. Häufig begründen...

DWN
Politik
Politik Deutschlands Ziel: Europas stärkste Armee aufbauen
28.06.2026

Nach dem Scheitern der Zusammenarbeit bei Kampfflugzeugen steht nun das nächste Prestigeprojekt für Deutschland und Frankreich vor dem...

DWN
Finanzen
Finanzen Dell, Oracle und Co.: Gewinnrausch bei alten Tech-Stars
28.06.2026

Derzeit werden Hunderte von Milliarden Dollar in die nächste Technologiewelle investiert. Server sollen installiert, Datenbanken ausgebaut...