Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutsche Bank-Aktie stabil: Bank wendet Millionenforderung ab
07.09.2026

Die Deutsche Bank hat eine dreistellige Millionenklage eines ehemaligen Investmentbankers außergerichtlich beigelegt. Für Anleger der...

DWN
Politik
Politik Klage wegen Beihilfe zum Völkermord: Deutschland verteidigt sich vor UN-Gericht
07.09.2026

Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) pocht die Bundesrepublik darauf, dass ihre Waffenlieferungen an Israel vollumfänglich dem...

DWN
Finanzen
Finanzen Legende Warren Buffett hielt lange am Geld fest – jetzt sorgt er mit einer großen Investition für Aufsehen
07.09.2026

Warren Buffett hat jahrelang mehr Aktien verkauft als gekauft und bei Berkshire Hathaway einen gigantischen Geldberg aufgebaut. Nun sorgt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Fachkräftemangel: Wer berät die Kunden, wenn 39.000 Verkäufer fehlen?
07.09.2026

Persönliche Beratung soll den stationären Handel vom Internet unterscheiden. Doch ausgerechnet beim Verkauf zeichnet sich Deutschlands...

DWN
Politik
Politik Industrieproduktion in Deutschland geht überraschend zurück
07.09.2026

Die deutsche Industrie startet mit einem unerwarteten Dämpfer in die zweite Jahreshälfte. Statt der erhofften Belebung ging die...

DWN
Politik
Politik Deutschland entkommt russischem Gas und landet in der nächsten Falle
07.09.2026

Deutschland hat sich vom russischen Pipelinegas gelöst und setzt nun stark auf Flüssiggas. Doch inzwischen kommt ein Großteil des...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im KI-Boom: Billig, riskant, unverzichtbar?
07.09.2026

Die Nvidia-Aktie ist in zehn Jahren um fast 15.000 Prozent gestiegen und gilt heute als wichtigste Einzelaktie der Welt. Trotzdem nennen...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie im Fokus: Volkswagen will Werk in Osnabrück verkaufen – VW-Werk soll Rüstungsstandort werden
07.09.2026

In Osnabrück steht ein traditionsreicher Industriestandort vor einem radikalen Wandel. Wo jahrzehntelang Cabrios und Sportwagen...