Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Einkommensschere öffnet sich weiter: Ostdeutsche Haushalte fallen 2025 zurück
09.03.2026

Die wirtschaftliche Angleichung zwischen Ost und West gerät ins Stocken: Im Jahr 2025 hat sich die Kluft bei den verfügbaren Einkommen...

DWN
Politik
Politik SIPRI-Bericht: Europa verdreifacht Waffenimporte – Deutschland überholt China
09.03.2026

Europas Staaten rüsten massiv auf: Laut neuesten Daten des Friedensforschungsinstituts SIPRI haben sich die Waffenimporte auf dem...

DWN
Finanzen
Finanzen Ölpreis explodiert: Höchster Stand seit 2022 – Börsen aktuell mächtig unter Druck
09.03.2026

Der Ölpreis steigt rasant und sorgt weltweit für Nervosität. Nach neuen Angriffen im Nahen Osten reagieren die Märkte heftig, während...

DWN
Politik
Politik Cem Özdemir gewinnt Landtagswahl Baden-Württemberg: Fünf Erkenntnisse und zwei offene Fragen
09.03.2026

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg hat einen überraschenden Sieger, historische Niederlagen und eine erstarkte AfD hervorgebracht....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Smart Infrastructure: Siemens investiert 200 Millionen Euro in Standort Amberg
09.03.2026

Siemens will seinen Standort in Amberg ausbauen. Mit dem bis 2030 geplanten Neubau will der Konzern seine Wettbewerbsfähigkeit stärken...

DWN
Technologie
Technologie Nutzfahrzeugflotte in Europa: E-Mobilität bleibt Randerscheinung
09.03.2026

Die Nutzfahrzeugflotte in Europa wächst Jahr für Jahr und wirkt doch wie aus der Zeit gefallen. Während Brüssel Klimaziele verschärft...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Aktie: Betriebsrat will Wolfsburg stärken – Ausblick auf neuen VW Golf 9
08.03.2026

Volkswagen zeigt erstmals den elektrischen VW Golf 9 – allerdings nur als Umriss. Wie Betriebsratschefin Cavallo die Zukunft des...

DWN
Finanzen
Finanzen A Man in Finance: Wenn KI den Banker ersetzt – und wo ist Geld eigentlich noch sicher?
08.03.2026

Der Traum vom „Man in Finance“ galt lange als romantisierte Sicherheitsstrategie in unsicheren Zeiten. Doch wenn Algorithmen künftig...