Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft E20-Benzin wartet auf grünes Licht: Wird der Kraftstoff günstiger?
20.10.2026

Drei deutsche Europaabgeordnete fordern Brüssel auf, E20-Benzin einzuführen. Sie argumentieren unter anderem damit, dass ein höherer...

DWN
Finanzen
Finanzen Der Markt hat den Verstand verloren: Ich kaufe heute Micron-Aktien nach
20.10.2026

Die Micron-Aktie ist seit ihrem Sommerhoch um fast 30 Prozent gefallen, allein in fünf Handelstagen verlor sie rund 15 Prozent. Technische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Energiewende: Zehn zentrale Erfolge und Lehren für Europa
20.10.2026

China hat seine Energiewende eng mit Industriepolitik und Versorgungssicherheit verknüpft. Das Ergebnis ist widersprüchlich, aber...

DWN
Politik
Politik Sonntagsumfrage: AfD bleibt stärkste Kraft
20.10.2026

Die AfD liegt in der YouGov-Umfrage weiter vorn, während sich bei mehreren Parteien kaum etwas bewegt. Welche Verschiebungen es im...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Traditionsunternehmen Miele: Mittelständler mit Milliarden-Umsatz - Chef stirbt im Alter von 98 Jahren
20.10.2026

Als Hersteller für Haus- und Gewerbegeräte ist Miele weltweit bekannt. In Westfalen wurde das Traditionsunternehmen 1899 gegründet. Als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Industrie: Rapider Stellenabbau von fast einer halben Million Arbeitsplätze
20.10.2026

Die deutsche Wirtschaft erlebt einen verschärften Strukturwandel: Die Industrie hat seit 2019 knapp eine halbe Million...

DWN
Finanzen
Finanzen Steueroasen und Briefkastenfirmen: Datenträger führt zu 398 Verdachtsfällen in Deutschland
20.10.2026

Ein Datenträger mit mehr als drei Millionen Dateien führt die Ermittler zu 398 Verdachtsfällen in Deutschland. Nun müssen die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Temu und Shein werden teurer: EU kassiert ab November zusätzlich
20.10.2026

Ein paar günstige Produkte aus China bestellen und dabei kräftig sparen? Das könnte sich für deutsche Verbraucher bald weniger lohnen....