Politik

Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Wien hat das Verbot einer Corona-Demo für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus sei die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend. Denn sie entspreche nicht den Empfehlungen der WHO.
01.04.2021 18:15
Aktualisiert: 01.04.2021 18:15
Lesezeit: 2 min
Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet
Der «Bürgermeister-Krapfen» als typisches Faschingsgebäck ist mit weißem Zuckerguss und grünen Zuckerperlen, die Viren darstellen sollen, überzogen, und obendrauf gibt es eine Spritze, gefüllt mit Eierlikör als Gegengift. (Foto: dpa) Foto: Albert Otti

Das Verwaltungsgericht Wien stellt in einer Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) fest, dass die Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung keine Basis habe und die PCR-Tests ungeeignet seien. Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Versammlung in Wien untersagt wurde.

So sei die Krankheitsdefinition der Regierung zunächst haltlos: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ,Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ,bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,Fallzahlen‘.“

„Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Dennoch stützt sich 10 die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

Aus der Webseite „anwalt.de“ geht hervor: „In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, das ,Fallgeschehen‘ sowie die ,Anzahl an Infektionen‘ maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der ,Corona-Kommission‘ zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen ,nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind‘ und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens ,zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen‘ (Seite 10 der Entscheidung).“

Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Vielleicht ist alles, was man Ihnen über Geld erzählt hat, falsch?
12.07.2026

Vielleicht gelten die jahrhundertealten Investitionsweisheiten nicht mehr? Vielleicht sind es Mythen, die früher einmal funktioniert...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungswirtschaft: Neubau droht der "Kollaps"
12.07.2026

Schon 2025 sank die Fertigstellung neuer Quartiere auf den niedrigsten Wert seit mehr als einem Jahrzehnt. Auch für dieses Jahr schlägt...

DWN
Technologie
Technologie Cyberrisiken erkennen: 5 typische Schwachstellen im Mittelstand und was Unternehmen tun können
12.07.2026

Cyberangriffe treffen den Mittelstand oft nicht durch spektakuläre Hackertricks, sondern durch alltägliche Versäumnisse. Eine Analyse...

DWN
Panorama
Panorama Von der Pandemie zur erschöpften Gesellschaft: Verschwindet die Menschlichkeit immer mehr?
12.07.2026

Alles begann mit der COVID-19-Pandemie, seitdem geht es weiter bergab. Es entstehen immer neue militärische Konflikte, wirtschaftliche...

DWN
Technologie
Technologie Verliebt in einen Bot – Sind KIs die besseren Partner?
12.07.2026

Immer verfügbar, stets zuvorkommend, keine Ego-Touren: Im Gespräch mit KI-Bots fehlt der menschliche Faktor. Kann das unter Umständen...

DWN
Immobilien
Immobilien Vom Leerstand zum Lebensraum – der Staat will leere Büros in Wohnraum verwandeln
12.07.2026

Die deutschen Innenstädte stecken in einer bizarren Identitätskrise: Auf der einen Seite suchen Menschen verzweifelt nach bezahlbarem...

DWN
Panorama
Panorama Porträt: Er erbte Milliarden und ein Schloss – so hält er das Erbe seines berühmten Großvaters am Leben
12.07.2026

Er erbte Tausende von Werken des vielleicht größten Künstlers der Welt. Nun widmet er seine Zeit dem Verleihen dieser Werke an Museen...

DWN
Politik
Politik Renteneintritt: Die Babyboomer-Welle trifft den Arbeitsmarkt hart
11.07.2026

Der bevorstehende Rentenboom der Babyboomer-Generation wird die deutsche Wirtschaft weitaus härter treffen als bislang prognostiziert. Zu...