Politik

Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Wien hat das Verbot einer Corona-Demo für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus sei die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend. Denn sie entspreche nicht den Empfehlungen der WHO.
01.04.2021 18:15
Aktualisiert: 01.04.2021 18:15
Lesezeit: 2 min
Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet
Der «Bürgermeister-Krapfen» als typisches Faschingsgebäck ist mit weißem Zuckerguss und grünen Zuckerperlen, die Viren darstellen sollen, überzogen, und obendrauf gibt es eine Spritze, gefüllt mit Eierlikör als Gegengift. (Foto: dpa) Foto: Albert Otti

Das Verwaltungsgericht Wien stellt in einer Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) fest, dass die Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung keine Basis habe und die PCR-Tests ungeeignet seien. Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Versammlung in Wien untersagt wurde.

So sei die Krankheitsdefinition der Regierung zunächst haltlos: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ,Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ,bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,Fallzahlen‘.“

„Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Dennoch stützt sich 10 die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

Aus der Webseite „anwalt.de“ geht hervor: „In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, das ,Fallgeschehen‘ sowie die ,Anzahl an Infektionen‘ maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der ,Corona-Kommission‘ zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen ,nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind‘ und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens ,zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen‘ (Seite 10 der Entscheidung).“

Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Technologie
Technologie Deutsche Start-ups setzen auf Roboterküchen
02.12.2025

Kochroboter erobern Kantinen, Kliniken und Supermärkte. Zwei deutsche Start-ups wollen rund um die Uhr frisch kochen lassen und dabei den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rückkehr in den Arbeitsmarkt: Immer mehr Rentner gehen auf Jobsuche
02.12.2025

Die Aktivrente soll Arbeit im Ruhestand attraktiver machen. Auch wenn die Koalition sich noch über das Rentenpaket streitet, planen viele...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Das italienische Wunder: Geschaffen mit EU-Geld und Schattenwirtschaft
02.12.2025

Italien feiert eine Hochstufung seiner Bonität und spricht vom „neuen Wirtschaftswunder“. Doch unter der Oberfläche zeigen sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Airbus-Aktie fällt nach A320-Software-Update
01.12.2025

Ein Pflicht-Update für die A320-Reihe schickt die Airbus-Aktie auf ein Zweimonatstief. Airlines reagieren hektisch, doch der Hersteller...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs rutscht zum Wochenstart ab: Liquidationswelle bringt Kryptowährungen unter massiven Druck
01.12.2025

Der Bitcoin-Kurs startet tiefrot in den Dezember: Ein Wochenend-Schock hat den Markt binnen Stunden umgekrempelt. Liquidationen rollen auf...

DWN
Politik
Politik Bürgergeldreform „Bullshit“: Arbeitsministerin Bas muss bei Jusos einstecken - wackelt die neue Grundsicherung?
01.12.2025

Die Bürgergeldreform steht bevor, der erste Teil der neuen Grundsicherung soll noch im Dezember durch das Bundeskabinett von Kanzler Merz...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Industrie: Materialmangel trifft Autoindustrie am härtesten – Ursache wohl in China
01.12.2025

Materialmangel trifft die deutsche Industrie unerwartet hart und legt Schwachstellen in globalen Lieferketten offen. Besonders Halbleiter...

DWN
Politik
Politik NATO-Krise: Ex-Spitzenoffizier fordert im DWN-Interview totale Umstellung von Gesellschaft und Wirtschaft
01.12.2025

Ein früherer NATO-Spitzenoffizier warnt in einem exklusiven Interview, dass Europa nur wenige Jahre hat, um sich auf einen möglichen...