Politik

Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Wien hat das Verbot einer Corona-Demo für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus sei die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend. Denn sie entspreche nicht den Empfehlungen der WHO.
01.04.2021 18:15
Aktualisiert: 01.04.2021 18:15
Lesezeit: 2 min
Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet
Der «Bürgermeister-Krapfen» als typisches Faschingsgebäck ist mit weißem Zuckerguss und grünen Zuckerperlen, die Viren darstellen sollen, überzogen, und obendrauf gibt es eine Spritze, gefüllt mit Eierlikör als Gegengift. (Foto: dpa) Foto: Albert Otti

Das Verwaltungsgericht Wien stellt in einer Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) fest, dass die Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung keine Basis habe und die PCR-Tests ungeeignet seien. Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Versammlung in Wien untersagt wurde.

So sei die Krankheitsdefinition der Regierung zunächst haltlos: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ,Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ,bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,Fallzahlen‘.“

„Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Dennoch stützt sich 10 die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

Aus der Webseite „anwalt.de“ geht hervor: „In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, das ,Fallgeschehen‘ sowie die ,Anzahl an Infektionen‘ maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der ,Corona-Kommission‘ zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen ,nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind‘ und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens ,zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen‘ (Seite 10 der Entscheidung).“

Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Anleegr blicken auf Stellenabbau beim VW-Entwicklungsdienstleister IAV
19.05.2026

Tausende Arbeitsplätze stehen bei IAV auf dem Spiel, die Stimmung unter den Beschäftigten ist angespannt. Während die IG Metall massive...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Varta-Stellenabbau: Produktion in Nördlingen endet, über 300 Arbeitsplätze fallen weg
19.05.2026

Varta verliert einen entscheidenden Kunden und zieht drastische Konsequenzen. Die Produktion im Werk Nördlingen endet, rund 350...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schutz für Stahlindustrie: EU verschärft Zollregeln für Stahlimporte
19.05.2026

Europas Stahlhersteller kämpfen seit Jahren gegen günstige Importe aus dem Ausland. Nun zieht die EU die Reißleine und verschärft die...

DWN
Finanzen
Finanzen Cerebras-Aktie: Nvidia-Konkurrent startet mit großem Knall an der Börse
19.05.2026

Vor ein paar Tagen ging in den USA ein Chiphersteller an die Börse, der als einer der heißesten Nvidia-Konkurrenten gilt. Die...

DWN
Politik
Politik Straße von Hormus unter Druck: VAE planen Pipeline als Antwort auf den Iran-Krieg
19.05.2026

Die VAE beschleunigen den Bau einer neuen Ölpipeline, die den Export unabhängiger von der Straße von Hormus machen soll. Für Europa und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Selbstständigkeit unter Druck: Freelancer-Markt kühlt ab – was für Unternehmen juristisch heikel ist
19.05.2026

Der Freelancer-Markt in Deutschland wird spürbar härter: weniger Projekte, mehr Unsicherheit und mehr rechtlicher Druck. Vor allem die...

DWN
Politik
Politik Insa-Politiker-Ranking: Weidel überholt Söder – Merz bleibt Schlusslicht
19.05.2026

Das aktuelle Insa-Politiker-Ranking offenbart deutliche Veränderungen bei den beliebtesten Politikern Deutschlands: Alice Weidel überholt...

DWN
Politik
Politik CISA vor Einschnitten: Was das für Europas Cybersicherheit bedeutet
19.05.2026

Die USA galten in der Cybersicherheit lange als verlässlicher Taktgeber für internationale Warnsysteme und digitale Abwehrstrukturen. Was...