Politik

Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Wien hat das Verbot einer Corona-Demo für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus sei die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend. Denn sie entspreche nicht den Empfehlungen der WHO.
01.04.2021 18:15
Aktualisiert: 01.04.2021 18:15
Lesezeit: 2 min
Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet
Der «Bürgermeister-Krapfen» als typisches Faschingsgebäck ist mit weißem Zuckerguss und grünen Zuckerperlen, die Viren darstellen sollen, überzogen, und obendrauf gibt es eine Spritze, gefüllt mit Eierlikör als Gegengift. (Foto: dpa) Foto: Albert Otti

Das Verwaltungsgericht Wien stellt in einer Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) fest, dass die Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung keine Basis habe und die PCR-Tests ungeeignet seien. Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Versammlung in Wien untersagt wurde.

So sei die Krankheitsdefinition der Regierung zunächst haltlos: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ,Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ,bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,Fallzahlen‘.“

„Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Dennoch stützt sich 10 die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

Aus der Webseite „anwalt.de“ geht hervor: „In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, das ,Fallgeschehen‘ sowie die ,Anzahl an Infektionen‘ maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der ,Corona-Kommission‘ zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen ,nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind‘ und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens ,zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen‘ (Seite 10 der Entscheidung).“

Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Amazon-Aktie auf Rekordhoch: KI-Nachfrage treibt Amazon über Börsenwert von 3 Billionen US-Dollar
03.08.2026

Die Rekordjagd der Tech-Konzerne geht weiter: Die Amazon-Aktie klettert kräftig, der US-Tech-Gigant knackt erstmals die Marke von drei...

DWN
Panorama
Panorama AfD-Verbotsverfahren: Über 1.000 Juristen fordern in offenem Brief AfD-Verbot
03.08.2026

Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen erhöhen den Druck auf die Politik und verlangen ein AfD-Verbotsverfahren. Ein offener Brief sorgt...

DWN
Politik
Politik Rente mit 63 vor dem Aus? Das wären die Folgen
03.08.2026

Kaum ein Thema bewegt Millionen Beschäftigte so sehr wie der frühere Renteneintritt. Die geplanten Reformen könnten das Rentensystem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schwedens kleinste Mine profitiert vom Goldpreis
03.08.2026

Botnia Gold betreibt eine der kleinsten Gold-Minen Europas. Doch hohe Preise für Gold und Silber haben dem Unternehmen einen starken Start...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Bitcoin kann laut Kryptoprofis den Dollar nicht ersetzen
03.08.2026

Die Tech-Rally läuft weiter, doch unter der Oberfläche wächst die Nervosität. Microsoft und Amazon retten den KI-Glauben, Steve Eisman...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsmarkt: Immer mehr Vermieter geben Geschäft auf – Investitionen unter Druck
03.08.2026

Wohnungsmangel, steigende Kosten und wachsende Unsicherheit setzen den Wohnungsmarkt unter Druck. Immer mehr Privatvermieter und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Dieses Familienunternehmen profitierte vom Krieg, nun droht der Kontrollverlust
03.08.2026

Aller Petfood blieb mit zwei Fabriken in Russland aktiv und profitierte zunächst vom abgeschotteten Markt. Nun geraten das...

DWN
Panorama
Panorama Deutschlandticket: Preiserhöhung droht für 2027 – Preisindex sorgt für neue Berechnung
03.08.2026

Das Deutschlandticket könnte 2027 erneut teurer werden. Eine neue Berechnungsformel liefert bereits einen möglichen Preis, während...