Politik

Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet

Das Verwaltungsgericht Wien hat das Verbot einer Corona-Demo für rechtswidrig erklärt. Darüber hinaus sei die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend. Denn sie entspreche nicht den Empfehlungen der WHO.
01.04.2021 18:15
Aktualisiert: 01.04.2021 18:15
Lesezeit: 2 min
Hammer-Urteil in Österreich: PCR-Test allein ist als Infektionsnachweis ungeeignet
Der «Bürgermeister-Krapfen» als typisches Faschingsgebäck ist mit weißem Zuckerguss und grünen Zuckerperlen, die Viren darstellen sollen, überzogen, und obendrauf gibt es eine Spritze, gefüllt mit Eierlikör als Gegengift. (Foto: dpa) Foto: Albert Otti

Das Verwaltungsgericht Wien stellt in einer Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) fest, dass die Corona-Politik der österreichischen Bundesregierung keine Basis habe und die PCR-Tests ungeeignet seien. Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Versammlung in Wien untersagt wurde.

So sei die Krankheitsdefinition der Regierung zunächst haltlos: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, ,Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ,bestätigter Fall‘ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten ,bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ,Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt.“

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, ,Fallgeschehen‘ sowie ,Anzahl an Infektionen‘. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger ,Fallzahlen‘.“

„Zu den Antigentests ist überdies zu bemerken, dass diese bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind. Dennoch stützt sich 10 die Corona-Kommission für die aktuellen Analysen ausschließlich auf Antigen-Tests“

„Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für,,Kranke/Infizierte‘ falsch.“

Aus der Webseite „anwalt.de“ geht hervor: „In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen ,Fallzahlen‘, ,Testergebnisse‘, das ,Fallgeschehen‘ sowie die ,Anzahl an Infektionen‘ maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der ,Corona-Kommission‘ zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen ,nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind‘ und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens ,zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen‘ (Seite 10 der Entscheidung).“

Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Der wachsende Trend zu flexiblen Konsumausgaben bei deutschen Verbrauchern

Deutsche Haushalte verändern ihr Ausgabeverhalten grundlegend. Wo früher feste Sparpläne und monatliche Budgets den Alltag bestimmten,...

DWN
Panorama
Panorama Besonderer Blick nach oben: Sonnenfinsternis über Europa
12.08.2026

Zuerst wird die Sonnenscheibe am rechten unteren Rand angeknabbert. Dann bildet sich eine Sichel, die wandert. Ist die Sonne untergegangen,...

DWN
Politik
Politik Rente und Pension im Vergleich: Wie groß die Unterschiede wirklich sind
12.08.2026

Die Renten sind im Schnitt deutlich niedriger als die Beamtenpensionen. Eine neue Auswertung aus dem Bundestag zeigt erhebliche...

DWN
Politik
Politik EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft: Welche schärferen Regeln gelten
12.08.2026

Ein Coffee-to-go, eine Pizza zum Mitnehmen und eine Bestellung aus dem Internet, die im riesigen Karton kommt: Ab heute gelten in der EU...

DWN
Politik
Politik Geheimdienst-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen mehr Macht
12.08.2026

Die geplante Reform der Geheimdienste soll laut dem CDU-Politiker Henrichmann mehr Befugnisse bringen: Nachrichtendienste sollen künftig...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg verändert sich: Putins Hinterland wird zur neuen Front
12.08.2026

Die Front bewegt sich kaum noch, doch der Ukraine-Krieg bekommt eine neue Dimension. Ukrainische Drohnen und Raketen treffen Raffinerien,...

DWN
Politik
Politik Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Wagenknecht könnte AfD zur Macht verhelfen
12.08.2026

Knapp vier Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt liegt die AfD in Umfragen weit vorn. Und das BSW kann sich Hoffnung auf den Sprung über...

DWN
Technologie
Technologie KI-Wasserzeichen: Claude wird unsichtbar markiert und Unternehmen müssen reagieren
12.08.2026

Claude soll künftig unsichtbare Spuren in Texten und Dateien hinterlassen. Anthropic reagiert damit auf neue Vorgaben des EU AI Act, doch...

DWN
Finanzen
Finanzen Neues DAX-Rekordhoch: Warum Anleger Deutschlands Krise ignorieren
12.08.2026

Deutschlands Industrie verliert Arbeitsplätze, Investitionen fehlen und die Konjunktur kommt kaum vom Fleck. Trotzdem jagt der DAX von...