Deutschland

Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
11.04.2021 16:39
Aktualisiert: 11.04.2021 16:39
Lesezeit: 2 min

Das Amtsgericht Weimar hat ein Urteil gefällt, wonach Masken, Corona-Tests und Mindestabstände in Schulen nicht zulässig sind.

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“

„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.“

Das Amtsgericht wird in einigen Ausführungen besonders deutlich: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“

„Die Anregung an das Familiengericht, zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung eine aus dem Tenor ersichtliche Regelung zu treffen, ist nach § 1666 BGB begründet. Eine Gefährdung des Kindes ist zu bejahen bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt-Götz, § 1666 Rn. 8). Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.“

„Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind. Darüber hinaus haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht. Es erscheint nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand sehr wahrscheinlich, dass dieses Ergebnis im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Weitere Ausführungen bleiben einer Entscheidung dort vorbehalten.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ausweg aus russischen Rohstoffen? „Eine Alternative gibt es, aber sie könnte uns nicht gefallen“
17.10.2026

Wie Deutschland und viele weitere EU-Staaten will auch Estland seine Abhängigkeit von russischen Rohstoffen reduzieren oder sogar beenden....

DWN
Technologie
Technologie Datenleck nach Cyberangriff bei Autohaus-Software: Betrugsversuche befürchtet
17.10.2026

Autokäufer könnten sich nun Betrugsversuchen gegenübersehen, die besonders schwierig zu erkennen sind. Vor allem Häuser mit Marken...

DWN
Finanzen
Finanzen Bundesbank-Vorstand warnt: Risiko einer Schuldenkrise in Europa deutlich gestiegen
17.10.2026

Michael Theurer, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, sieht in der jüngsten Verkaufswelle an den europäischen Anleihemärkten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Konflikte im Büro: So gehen Sie mit schwierigen Kollegen um
17.10.2026

Den schwierigen Kollegen wird man selten vollständig los. Doch man kann lernen, besser mit ihm umzugehen und sich selbst viel Ärger zu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BYD Dolphin G DM-i im Test: Ist das der Kleinwagen der Zukunft?
17.10.2026

100 Kilometer elektrisch, mehr als 1.000 Kilometer Gesamtreichweite und 212 PS: Der BYD Dolphin G DM-i bringt Werte in die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölmarktbericht : IEA warnt vor anhaltender Diesel-Knappheit
17.10.2026

Die Dieselversorgung bleibt laut der Energieagentur bis weit ins Jahr 2027 angespannt. In Europa könnten die Preise schon in den kommenden...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vinted greift den Einzelhandel an: Wird Neuware zum Auslaufmodell?
17.10.2026

Gebraucht statt neu: Vinted wächst rasant und könnte dem klassischen Einzelhandel zunehmend gefährlich werden. Schon heute ersetzen drei...

DWN
Politik
Politik BND-Skandale: Spionagefälle, Abhöraktionen und geheime Pannen
17.10.2026

Verrat aus den eigenen Reihen, umstrittene Überwachungsaktionen und verschwundene Geheimdokumente: Der Bundesnachrichtendienst (BND)...