Deutschland

Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
11.04.2021 16:39
Aktualisiert: 11.04.2021 16:39
Lesezeit: 2 min

Das Amtsgericht Weimar hat ein Urteil gefällt, wonach Masken, Corona-Tests und Mindestabstände in Schulen nicht zulässig sind.

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“

„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.“

Das Amtsgericht wird in einigen Ausführungen besonders deutlich: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“

„Die Anregung an das Familiengericht, zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung eine aus dem Tenor ersichtliche Regelung zu treffen, ist nach § 1666 BGB begründet. Eine Gefährdung des Kindes ist zu bejahen bei einer gegenwärtigen, in einem solchen Maß vorhandenen Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt-Götz, § 1666 Rn. 8). Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.“

„Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind. Darüber hinaus haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht. Es erscheint nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand sehr wahrscheinlich, dass dieses Ergebnis im Hauptsacheverfahren bestätigt wird. Weitere Ausführungen bleiben einer Entscheidung dort vorbehalten.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Lageroptimierung als Wettbewerbsfaktor im Mittelstand

In Zeiten steigenden Wettbewerbsdrucks, globaler Lieferketten und wachsender Kundenerwartungen wird die Effizienz interner Prozesse zu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Morningstar-Analyse zum Iran-Krieg: Steigender Ölpreis belastet Weltwirtschaft
05.03.2026

Die Finanzmärkte reagieren bislang gelassen auf den Krieg gegen den Iran, doch eine Morningstar-Analyse warnt vor möglichen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Experten schlagen Alarm: Straße von Hormus könnte monatelang blockiert werden
05.03.2026

Experten warnen, dass Iran die für den globalen Ölhandel zentrale Straße von Hormus über längere Zeit unter Druck setzen könnte. Wie...

DWN
Politik
Politik Bürgergeld-Reform beschlossen: Strengere Regeln für 5,5 Millionen Empfänger
05.03.2026

Der Bundestag zieht die Zügel beim Bürgergeld deutlich an: strengere Regeln, härtere Sanktionen, mehr Druck zur Arbeitsaufnahme....

DWN
Finanzen
Finanzen Renk-Aktie: Dividende und Ausblick unter Druck
05.03.2026

Die Renk-Aktie schwankt weiter trotz Rekordumsätzen und stabiler Dividende. Analysten sehen Chancen für Investoren in einem geopolitisch...

DWN
Politik
Politik Putin-Gas: EU wird der Hahn abgedreht, Russland prüft vorzeitiges Embargo
05.03.2026

Putin erwägt, Gaslieferungen an die EU vorzeitig zu stoppen. Ein solches Vorgehen könnte die Energiepreise massiv anheizen.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Überverantwortung im Job: Wenn Engagement zur Dauerbelastung wird – diese Lösungen gibt es
05.03.2026

Überverantwortung im Job gilt oft als Tugend: engagiert, gewissenhaft, verlässlich. Doch wer dauerhaft mehr trägt, als eigentlich...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin und KI: Warum Maschinen die Cyberdevise bevorzugen
05.03.2026

Bitcoin behauptet sich als bevorzugtes Geld der Künstlichen Intelligenz – Fiatgeld verliert deutlich. Die Studie des BPI offenbart,...

DWN
Finanzen
Finanzen Bundesbank macht Verlust von 8,6 Milliarden Euro
05.03.2026

Die Bundesbank schreibt erneut Milliardenverluste, eine Auszahlung an den Bund bleibt aus. Die Geldpolitik der EZB hinterlässt tiefe...