Deutschland

Bundesregierung bereitet Ausnahme-Verordnung für Geimpfte vor

Menschen, die sich gegen Covid-19 impfen lassen, sollen ihre Grundrechte teilweise zurück erhalten können. Ausnahmen bei Maskenpflicht und Abstandsregeln plant die Bundesregierung jedoch ausdrücklich nicht.
24.04.2021 17:11
Aktualisiert: 24.04.2021 17:11
Lesezeit: 2 min
Bundesregierung bereitet Ausnahme-Verordnung für Geimpfte vor
Die Maskenpflicht soll noch auf lange Zeit für alle gelten. Im Bild: Bischof Peter Kohlgraf (hinten) bei einem Jugendprojekt. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte und für Genesene soll es nach Auffassung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

Die Entscheidungskompetenz liegt hier zwar beim Bund. Allerdings war in der vergangene Woche verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes festgelegt worden, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen.

In dem Papier heißt es, was Einreiseregelungen angehe sowie den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen sollten Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten. Bei Einreisen aus sogenannten Virusvariantengebieten sollen allerdings keine Erleichterungen gewährt werden.

«Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein», wird in dem Eckpunktepapier der Regierung festgehalten.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.

Konkret heißt es, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für die mit einem in der EU zugelassenen Vakzin Geimpften und für Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. «Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden». Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.

Als Genesene sollen demnach Menschen gelten, «die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können». Dies gelte bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung, da solange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden könne.

In dem Papier, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, «sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe».

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem Handelsblatt: «Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.» Dies sei kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung.

Lambrecht verwies auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, «besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist».

Das Robert Koch-Institut hatte Mitte April erklärt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig Geimpfte spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis - beziehungsweise bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis - geringer als bei Vorliegen eines negativen Schnelltests bei Infizierten ohne Symptome.

«Es ist höchste Zeit, dass am Montag bei den Bund-Länder-Beratungen die Freiheitsrechte für Geimpfte auf den Tisch kommen», sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstatin Kuhle. Ihm sei unverständlich, «warum die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen erst nach der Verabschiedung der sogenannten Bundes-Notbremse aus der Deckung kommt».

Mehr zum Thema:

Jetzt wird es ernst: Ab Samstag 0:00 Uhr greift die Bundes-Notbremse

Das sind Deutschlands am meisten verwendete Corona-Impfstoffe

Die Unbedenklichkeit der Corona-Impfstoffe ist nicht bewiesen

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kurzarbeit in Deutschland: 133 Millionen Stunden verloren – ein Warnsignal
09.05.2026

Die Zahl ausgefallener Arbeitsstunden durch Kurzarbeit steigt weiter an und signalisiert eine wachsende Belastung für die deutsche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Warum Europas Unternehmen unter Regulierung leiden
09.05.2026

Zwar gilt die EU vielen als Anker für Stabilität, doch im Mittelstand wächst der Unmut. Die regulatorische Dichte aus Brüssel wird...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wenn Führungskräfte scheitern: Warum Unternehmen Ideen oft nicht umsetzen
09.05.2026

Viele Führungskräfte scheitern nicht an Strategie oder Marktbedingungen, sondern daran, wie sie ihre Ideen im Unternehmen vermitteln und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo EX60: Warum dieses Elektro-SUV Mercedes, BMW und Audi nervös machen dürfte
09.05.2026

Volvo baut mit dem EX60 nicht einfach ein neues Elektro-SUV, sondern eine Wette auf die Zukunft der Marke. Der Wagen soll beweisen, dass...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Streit um Obi-Orange: Warum Farben über Marken-Erfolg entscheiden
09.05.2026

Der Baumarkt Obi steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um den rechtlichen Schutz seiner markanten Hausfarbe Orange. Der Fall...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Milliardenbaustelle Deutschland: Warum Großprojekte oft scheitern – und was sich strukturell ändern muss
09.05.2026

Vom Hauptstadtflughafen bis zum Bahnknoten Stuttgart: Deutschlands Großprojekte entwickeln sich oft zu Dauerbaustellen mit Kosten in...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Investitionen: Big Tech verbrennt Milliarden und muss Rendite liefern
09.05.2026

Die großen US-Techkonzerne melden starkes Wachstum, doch die Euphorie bekommt Risse. Microsoft, Amazon, Meta und Alphabet pumpen enorme...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: S&P 500 und Nasdaq wieder auf historischen Höchstständen
08.05.2026

Ein Handelstag der extremen Kontraste: Warum an der Börse Euphorie herrscht, während die Alltagssorgen wachsen.