Wirtschaft

Ausschuss für Systemrisiken: Staaten müssen sich auf herannahende Pleitewelle vorbereiten

Der nach der letzten Finanzkrise geschaffene Europäische Ausschuss für Systemrisiken warnt vor dem Herannahen einer Pleitewelle.
03.05.2021 16:00
Lesezeit: 3 min
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Die europäischen Stabilitätswächter für die Finanzmärkte warnen vor einer heranrollenden Pleitewelle infolge der durch die Politik erlassenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie und rufen die Staaten auf, sich darauf vorzubereiten. Viele Unternehmen stünden angesichts der Krise unter finanziellem Druck, heißt es in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Bericht des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board/ESRB). Bisher seien die Firmen durch umfangreiche Hilfen von Staaten und Banken gestützt worden. Je länger diese Unterstützung aber andauere, desto größer werde auch der Schuldenberg der Unternehmen.

Ein solcher Berg an Schulden könne eine Pleitewelle auslösen und die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie gefährden, falls die Unterstützung zu schnell entzogen werde, warnt der Risikorat. Daher müsse die Politik jetzt die Weichen stellen, um die in der Krise gewährten Hilfen nach dem Ende der Pandemie sanft auslaufen zu lassen und das Fortbestehen überlebensfähiger Unternehmen zu sichern. Da dies Kosten für die öffentlichen Haushalte mit sich bringe, müssten die Maßnahmen gezielt ausfallen, indem sie sich beispielsweise auf die am stärksten getroffenen Branchen konzentrierten.

Darüber hinaus müssten die Staaten ihre vorhandenen Verteidigungslinien stärken, wird empfohlen. Wichtig ist nach Meinung des ESRB vor allem, die Bedingungen für Schuldenerlasse zu schaffen. So sei es EU-rechtlich derzeit möglich, öffentliche Kredite und Garantien in gewissem Umfang in Zuschüsse umzuwandeln. Dies könnte auch private Investoren wie Banken ermutigen, überlebensfähige Firmen auf eine solidere Grundlage zu stellen. Die Banken müssten jedoch einen Teil der Kosten und Risiken tragen.

Für Unternehmen, die sich als nicht überlebensfähig herausstellen sollten, seien bestehende Insolvenzverfahren zu nutzen oder zu schaffen, um die betroffenen Firmen rasch abzuwickeln, heißt es in dem Bericht. Vermögenswerte, die dadurch freigesetzt würden, könnten in produktivere Bereiche der Wirtschaft gelenkt werden, wodurch auch die wirtschaftliche Erholung von der Krise gestärkt werde.

Das ESRB wurde nach der schweren Finanzkrise vor gut einer Dekade ins Leben gerufen. Der EU-Ausschuss soll Systemrisiken an den Finanzmärkten erkennen und verhindern. Ansässig ist er bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt.

Wird Insolvenz-Meldepflicht erneut verschoben?

Union und SPD ringen indes um eine Verlängerung des Insolvenzschutzes für Firmen, die von der Corona-Krise schwer getroffen sind. Offiziell sollte diese Sonderregelung Ende April auslaufen, also in der Nacht zum Samstag. „Wir werden nächste Woche einen letzten Versuch unternehmen, mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate zu vereinbaren“, kündigte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner am Freitag aber an. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, die Bundesregierung plane derzeit keine Verlängerung der Regelung.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll verhindern, dass durch die Pandemie unverschuldet in Not geratene Unternehmen pleite gehen und verschwinden. Dabei geht es um Firmen mit Anspruch auf staatliche Corona-Hilfen. Normalerweise muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr aber die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt.

Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder. Für überschuldete Firmen ist sie bis Ende April ausgesetzt - unter der Voraussetzung, dass die Firmen Staatshilfen beantragt haben, die noch nicht ausgezahlt sind. Die Unternehmen müssen zudem glaubhaft machen, dass sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gerieten.

Laufe die Regelung nun aus, müssten viele Unternehmen Insolvenz anmelden, die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft hätten, kritisierte Fechner, „nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind“. Es stünden tausende Arbeitsplätze auf der Kippe. „Hier werden Wirtschaftsstrukturen zerstört, die auf Dauer verloren sind.“ Bisher blockiere die Union eine Verlängerung.

Der Rechtspolitiker der Union, Volker Ullrich, sprach sich im Handelsblatt gegen eine Fortführung aus. Grund dafür sei, dass die staatlichen Hilfen für in Not geratene Betriebe mittlerweile flössen. Vor allem wegen der Probleme bei der Auszahlung der Überbrückungshilfen sei die Sonderregelung zu Jahresbeginn überhaupt verlängert worden.

Im Corona-Jahr 2020 war die befürchtete Welle von Unternehmenspleiten ausgeblieben. Die Zahl der Firmenzusammenbrüche sank vielmehr auf den niedrigsten Stand seit Jahren - vor allem weil viele notleidende Unternehmen keine Insolvenzanträge stellen mussten. Nach Einschätzung des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) entlasteten auch das Kurzarbeitergeld und staatliche Finanzhilfen die Unternehmen.

Von der Pandemie stark betroffene Branchen setzen sich für eine Verlängerung des Insolvenzschutzes ein. Es könne noch dauern, bis das Geschäft mit Reisen wieder richtig anlaufe, sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig, dem Handelsblatt. „Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bis Ende des Jahres verlängert wird, waren alle bisher gewährten Hilfen umsonst. Das kann die Politik nicht wollen.“ Der Handelsverband HDE regte eine Verlängerung bis Ende August an. Noch immer gebe es Unternehmen, die auf Auszahlung der staatlichen Hilfen warteten, zum Teil liefen auch noch Antragsfristen über Überbrückungsgelder.

Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, äußerte sich dagegen zurückhaltend zu einer Verlängerung. Je länger man die Insolvenzpflicht aussetzen, desto triftiger müssten die Gründe sein, sagte er dem Handelsblatt. Er sehe aber dennoch nicht die Gefahr, dass Unternehmen durch die Regelung am Leben gehalten würden, die eigentlich nicht überlebensfähig seien.

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