Finanzen

Paukenschlag: Gegner der EZB-Staatsanleihenkäufe scheitern in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hatte die milliardenschweren Anleihekäufe der EZB teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es forderte einen Nachweis der Verhältnismäßigkeit. Den haben die EZB-Währungshüter mittlerweile erbracht, bestätigt das Gericht nun.
18.05.2021 12:19
Aktualisiert: 18.05.2021 12:19
Lesezeit: 2 min

Bundesregierung und Bundestag haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) überprüft. Zu diesem Fazit kommen die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 29. April. Zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung, mit der das oberste deutsche Gericht die Umsetzung hätte bestimmen können, verwarf der Zweite Senat als unbegründet. (Az.: 2 BvR 1651/15 u.a.)

Das Verfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr Anleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Der Zweite Senat hatte mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik.

Die Bundesbank darf nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem milliardenschweren Kaufprogramm angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Die Bundesregierung bekam drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung des beanstandeten Kaufprogramms zu bewegen.

Doch es gab unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Politiker die Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt haben, so die dpa. Während Bundesregierung und Bundestag davon überzeugt waren, sahen der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke das anders und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht.

Dieses listete nun auf, was seit dem Urteil alles geschehen sei: So hätten sich beispielsweise verschiedene Bundestagsausschüsse schnell mit dem Thema befasst. Im Plenum habe es eine Aktuelle Stunde gegeben und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hätten eine Ausarbeitung zur Unionsrechtskonformität des PSPP erstellt. Der EZB-Rat habe dann auf einer geldpolitischen Sitzung Anfang Juni unter anderem zwei Beschlüsse gefasst, die die Verhältnismäßigkeit des PSPP zum Gegenstand haben. Ende Juni habe die Deutsche Bundesbank dem Bundesfinanzministerium verschiedene - teils als vertraulich eingestufte - Dokumente der EZB übersandt, die Abgeordnete in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen konnten. Am 2. Juli habe dann der Bundestag nach einer öffentlichen Debatte in einem Beschluss festgestellt, dass die vom EZB-Rat durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung den Anforderungen aus dem Urteil genüge.

„Im Ergebnis sind Bundesregierung und Bundestag damit weder untätig geblieben“, bilanzierte der Senat. Noch hätten sie offensichtlich ungeeignete oder völlig unzureichende Maßnahmen getroffen, um ihrer Verpflichtung nach dem Urteil nachzukommen. „Es ist nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten haben.“ Außerdem seien die Vollstreckungsanträge unzulässig, weil sie über die beurteilte Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es in der Mitteilung weiter.

Weil sich Karlsruhe mit seinem Urteil vom 5. Mai 2020 offen gegen den EuGH gestellt hatte, prüft die EU-Kommission noch, ob sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Der EuGH hatte dem Kaufprogramm im Dezember 2018 gegen massive Bedenken aus Karlsruhe seinen Segen erteilt. Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, hieß es in der Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmen
Unternehmen Gaslighting im Job: Wenn Manipulation zur Strategie wird – und wie Sie sich schützen
07.04.2026

Ein Gespräch im Büro, ein scheinbar harmloser Kommentar – und plötzlich zweifeln Beschäftigte an sich selbst. Gaslighting und andere...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktienmarkt: Small-Caps und internationale Chancen
07.04.2026

Der Iran-Konflikt treibt Ölpreise und Inflationsängste in die Höhe. Anleger prüfen ihre Strategien, während der Aktienmarkt (noch)...

DWN
Politik
Politik Untersee-Internetkabel als Schwachstelle: Wie der Iran-Krieg globale Datenströme gefährdet
07.04.2026

Die Spannungen im Nahen Osten rücken die Verwundbarkeit zentraler Untersee-Internetkabel und globaler Datenströme in den Fokus. Welche...

DWN
Finanzen
Finanzen Siemens-Healthineers-Aktie fällt: Goldman senkt Kursziel deutlich
07.04.2026

Die Siemens-Healthineers-Aktie steht unter Druck – Goldman Sachs senkt das Kursziel. Besonders das Diagnostikgeschäft und der...

DWN
Panorama
Panorama Dieselpreis explodiert: Rekorde trotz Preisbremse
07.04.2026

Nach Einführung der 12-Uhr-Regel für Tankstellen sinken die Spritpreise nicht – sie klettern weiter auf neue Rekordstände. Die Politik...

DWN
Politik
Politik Effizienz statt Strafrecht: Justizministerium plant Ende der Strafverfolgung für Schwarzfahrer
07.04.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stößt eine Debatte an, die weit über das Ticketlösen hinausgeht: Die Entkriminalisierung des...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Transformation oder Kahlschlag? Der KI-Umbruch bei Associated Press
07.04.2026

Die US-Nachrichtenagentur Associated Press streicht massiv Stellen, um Ressourcen für Künstliche Intelligenz und Videoformate...

DWN
Finanzen
Finanzen Milliardenloch im Staatshaushalt: Wenn Mehreinnahmen nicht mehr ausreichen
07.04.2026

Trotz sprudelnder Steuereinnahmen klafft in den öffentlichen Kassen ein gewaltiges Loch von 127,3 Milliarden Euro. Der massive Anstieg des...