Finanzen

Paukenschlag: Gegner der EZB-Staatsanleihenkäufe scheitern in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hatte die milliardenschweren Anleihekäufe der EZB teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es forderte einen Nachweis der Verhältnismäßigkeit. Den haben die EZB-Währungshüter mittlerweile erbracht, bestätigt das Gericht nun.
18.05.2021 12:19
Aktualisiert: 18.05.2021 12:19
Lesezeit: 2 min

Bundesregierung und Bundestag haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) überprüft. Zu diesem Fazit kommen die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 29. April. Zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung, mit der das oberste deutsche Gericht die Umsetzung hätte bestimmen können, verwarf der Zweite Senat als unbegründet. (Az.: 2 BvR 1651/15 u.a.)

Das Verfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr Anleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Der Zweite Senat hatte mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik.

Die Bundesbank darf nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem milliardenschweren Kaufprogramm angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Die Bundesregierung bekam drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung des beanstandeten Kaufprogramms zu bewegen.

Doch es gab unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Politiker die Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt haben, so die dpa. Während Bundesregierung und Bundestag davon überzeugt waren, sahen der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke das anders und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht.

Dieses listete nun auf, was seit dem Urteil alles geschehen sei: So hätten sich beispielsweise verschiedene Bundestagsausschüsse schnell mit dem Thema befasst. Im Plenum habe es eine Aktuelle Stunde gegeben und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hätten eine Ausarbeitung zur Unionsrechtskonformität des PSPP erstellt. Der EZB-Rat habe dann auf einer geldpolitischen Sitzung Anfang Juni unter anderem zwei Beschlüsse gefasst, die die Verhältnismäßigkeit des PSPP zum Gegenstand haben. Ende Juni habe die Deutsche Bundesbank dem Bundesfinanzministerium verschiedene - teils als vertraulich eingestufte - Dokumente der EZB übersandt, die Abgeordnete in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen konnten. Am 2. Juli habe dann der Bundestag nach einer öffentlichen Debatte in einem Beschluss festgestellt, dass die vom EZB-Rat durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung den Anforderungen aus dem Urteil genüge.

„Im Ergebnis sind Bundesregierung und Bundestag damit weder untätig geblieben“, bilanzierte der Senat. Noch hätten sie offensichtlich ungeeignete oder völlig unzureichende Maßnahmen getroffen, um ihrer Verpflichtung nach dem Urteil nachzukommen. „Es ist nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten haben.“ Außerdem seien die Vollstreckungsanträge unzulässig, weil sie über die beurteilte Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es in der Mitteilung weiter.

Weil sich Karlsruhe mit seinem Urteil vom 5. Mai 2020 offen gegen den EuGH gestellt hatte, prüft die EU-Kommission noch, ob sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Der EuGH hatte dem Kaufprogramm im Dezember 2018 gegen massive Bedenken aus Karlsruhe seinen Segen erteilt. Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, hieß es in der Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Wie schützt man seine Krypto-Wallet? CLS Mining ermöglicht Nutzern eine stabile tägliche Rendite von 6.300 €.

Der Kryptowährungsmarkt erholte sich heute umfassend, die Stimmung verbesserte sich deutlich. Meme-Coins führten den Markt erneut an....

DWN
Politik
Politik EU plant Anpassungen an der DSGVO: Mehr Spielraum für KI zu Lasten des Datenschutzes?
19.11.2025

Die Europäische Union plant umfassende Änderungen ihrer Digital- und Datenschutzregeln, um Innovationen im Bereich künstlicher...

DWN
Politik
Politik Russisches Geld soll nach Kiew fließen - trotz Korruptionsskandals: Von der Leyen schreibt Merz & Co.
19.11.2025

Für die Nutzung der russischen Gelder werben insbesondere Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und von der Leyen. Ihr Plan sieht vor, der...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie rutscht ab: Friedenspläne der USA zum Ukraine-Krieg belasten den Rheinmetall-Aktienkurs
19.11.2025

Die Rheinmetall-Aktie gerät nach frischen US-Friedenssignalen erneut in turbulentes Fahrwasser. Analysten bleiben optimistisch, doch die...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen im Fokus: Anleger reagieren auf überhitzte KI-Aktien und reduzieren ihre Positionen
19.11.2025

Investoren an den US-Börsen beobachten derzeit starke Bewegungen im KI-Sektor, während große Akteure gleichzeitig ihr Portfolio neu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nach Exportbeschränkungen für Nexperia-Chips: Niederlande geben Kontrolle über Chip-Firma Nexperia ab
19.11.2025

Ende September hatte die niederländische Regierung die Kontrolle über Nexperia übernommen. China reagierte kurz darauf mit einem...

DWN
Finanzen
Finanzen Verbraucherumfrage: Debitkarten und Smartphones verdrängen Bargeld in Deutschland
19.11.2025

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass in Deutschland das Bezahlen mit Debitkarte und Smartphone zunehmend das Bargeld verdrängt. Fast die...

DWN
Finanzen
Finanzen Rentenplus 2026? Wann Ruheständler steuerpflichtig werden
19.11.2025

Rentner aufgepasst: Kommendes Jahr könnten die Renten in Deutschland erneut steigen. Was einerseits erfreulich ist, kann andererseits dazu...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktienstrategie: Wie Profis erkennen, wann es Zeit zum Ausstieg ist
19.11.2025

Der perfekte Verkaufszeitpunkt an der Börse ist selten. Doch wer Gewinne nicht rechtzeitig realisiert, riskiert, sie wieder zu verlieren....