Finanzen

Paukenschlag: Gegner der EZB-Staatsanleihenkäufe scheitern in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hatte die milliardenschweren Anleihekäufe der EZB teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es forderte einen Nachweis der Verhältnismäßigkeit. Den haben die EZB-Währungshüter mittlerweile erbracht, bestätigt das Gericht nun.
18.05.2021 12:19
Aktualisiert: 18.05.2021 12:19
Lesezeit: 2 min

Bundesregierung und Bundestag haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) überprüft. Zu diesem Fazit kommen die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 29. April. Zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung, mit der das oberste deutsche Gericht die Umsetzung hätte bestimmen können, verwarf der Zweite Senat als unbegründet. (Az.: 2 BvR 1651/15 u.a.)

Das Verfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr Anleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Der Zweite Senat hatte mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik.

Die Bundesbank darf nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem milliardenschweren Kaufprogramm angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Die Bundesregierung bekam drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung des beanstandeten Kaufprogramms zu bewegen.

Doch es gab unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Politiker die Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt haben, so die dpa. Während Bundesregierung und Bundestag davon überzeugt waren, sahen der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke das anders und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht.

Dieses listete nun auf, was seit dem Urteil alles geschehen sei: So hätten sich beispielsweise verschiedene Bundestagsausschüsse schnell mit dem Thema befasst. Im Plenum habe es eine Aktuelle Stunde gegeben und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hätten eine Ausarbeitung zur Unionsrechtskonformität des PSPP erstellt. Der EZB-Rat habe dann auf einer geldpolitischen Sitzung Anfang Juni unter anderem zwei Beschlüsse gefasst, die die Verhältnismäßigkeit des PSPP zum Gegenstand haben. Ende Juni habe die Deutsche Bundesbank dem Bundesfinanzministerium verschiedene - teils als vertraulich eingestufte - Dokumente der EZB übersandt, die Abgeordnete in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen konnten. Am 2. Juli habe dann der Bundestag nach einer öffentlichen Debatte in einem Beschluss festgestellt, dass die vom EZB-Rat durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung den Anforderungen aus dem Urteil genüge.

„Im Ergebnis sind Bundesregierung und Bundestag damit weder untätig geblieben“, bilanzierte der Senat. Noch hätten sie offensichtlich ungeeignete oder völlig unzureichende Maßnahmen getroffen, um ihrer Verpflichtung nach dem Urteil nachzukommen. „Es ist nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten haben.“ Außerdem seien die Vollstreckungsanträge unzulässig, weil sie über die beurteilte Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es in der Mitteilung weiter.

Weil sich Karlsruhe mit seinem Urteil vom 5. Mai 2020 offen gegen den EuGH gestellt hatte, prüft die EU-Kommission noch, ob sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Der EuGH hatte dem Kaufprogramm im Dezember 2018 gegen massive Bedenken aus Karlsruhe seinen Segen erteilt. Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, hieß es in der Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Panorama
Panorama Störung: Deutsche Bahn-App funktioniert nicht wegen erneuter IT-Panne
18.02.2026

Schon wieder sorgt eine DB App-Störung für Chaos bei Bahnreisenden: Die Deutsche Bahn-App und bahn.de kämpfen erneut mit IT-Problemen....

DWN
Politik
Politik Social-Media-Verbot in Deutschland? Merz offen für Verbote für Minderjährige
18.02.2026

Die Debatte über Social-Media-Verbote für Kids läuft auch in Deutschland auf Hochtouren. Nun schaltet sich der Kanzler ein.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Windparks in der Nordsee: Vattenfall hat sich gegen deutsche Flächen entschieden
18.02.2026

Deutsche Windkraftflächen auf See galten lange als lukrativ. Doch der Wind hat sich gedreht - die letzte Auktion stieß auf Desinteresse....

DWN
Politik
Politik Nachfolger für Steinmeier: Linnemann offen für Nicht-Politiker als Bundespräsident
18.02.2026

Die zweite Amtszeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier endet am 18. März 2027. CDU-Generalsekretär Linnemann ist offen für...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bahn-Sanierung Hamburg-Berlin: Politik erhöht den Druck – Unverständnis wegen Bauverzögerungen
18.02.2026

Die Bahn-Sanierung zwischen Hamburg und Berlin gerät ins Stocken – und mit ihr das Prestigeprojekt der Generalsanierungen. Politik und...

DWN
Technologie
Technologie Startup für KI-Verhaltensprognosen: 100 Millionen US-Dollar für neues Analysemodell
18.02.2026

Ein US-amerikanisches KI-Startup erhält 100 Millionen US-Dollar für KI-gestützte Verhaltensprognosen. Welche Bedeutung hat künstliche...

DWN
Politik
Politik Digitale Kontrolle: Russland verabschiedet Gesetz zur Mobilfunkabschaltung
18.02.2026

Russland verschärft seine digitale Kontrolle weiter: Ein neues Gesetz ermöglicht eine Mobilfunkabschaltung auf Anordnung des...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Angst der Investoren schwindet, Apples neue Strategie stützt die Märkte
17.02.2026

Die US-Aktienmärkte schlossen am Dienstag leicht im Plus und versuchten, sich von den Ängsten rund um künstliche Intelligenz der...