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"Von Luftpiraterie zu sprechen, wäre nicht übertrieben"

Lesezeit: 3 min
28.05.2021 09:25  Aktualisiert: 28.05.2021 09:25
Nach der außerplanmäßigen Landung einer Ryanair-Passagiermaschine in Weißrussland haben die Deutschen Wirtschaftsnachrichten den renommierten Luftfahrt-Experten Heinrich Grossbongardt zu den Ereignissen befragt.
"Von Luftpiraterie zu sprechen, wäre nicht übertrieben"
Das Ryanair-Flugzeug mit der Registriernummer SP-RSM, das von Weißrussland zur außerplanmäßigen Landung gezwungen wurde. (Foto: dpa)

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Die weißrussische Luftwaffe hat eine Ryanair-Passagiermaschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius über dem weißrussischen Luftraum abgefangen und zur Landung gezwungen. Die weißrussische Regierung macht allerdings geltend, es habe eine Bombendrohung der radikalen Palästinenser-Organisation Hamas vorgelegen. Eine Notlandung der Maschine in Minsk sei empfohlen, aber nicht angeordnet oder gar erzwungen worden. Für eine endgültige Klärung des Vorfalles dürfte die Auswertung des Funkverkehrs, des Voice Recorders und der Radarüberwachung maßgeblich sein. Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten haben den Luftfahrtexperten Heinrich Grossbongardt zu dem Vorfall sowie den allgemeinen Gepflogenheiten im internationalen Luftverkehr interviewt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie beurteilen Sie die Notlandung einer Ryanair-Maschine in Minsk?

Heinrich Grossbongardt: Wir haben es hier mit einer Verletzung von ganz grundliegenden Regeln des internationalen Luftverkehrs zu tun. Eine davon besagt, dass Flugzeuge, nachdem die Erlaubnis hierfür erteilt worden ist, den Luftraum von Staaten auf festgelegten Luftstraßen überqueren dürfen. Dass ein Flugzeug abgefangen wird, ohne dass ein triftiger Grund dafür vorläge, das hat es bisher noch nicht gegeben.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Die weißrussische Regierung sagt, es habe ein triftiger Grund vorgelegen.

Heinrich Grossbongardt: Es ist aber kein triftiger Grund, einen der Fluggäste festnehmen und in den Knast werfen zu wollen – wie es hier der Fall gewesen zu sein scheint. Ein triftiger Grund wäre es beispielsweise, wenn ein Flugzeug, ohne vorher die Genehmigung dafür erhalten zu haben, in den Luftraum eines anderen Staates eindringt. Oder dass der Funkverkehr mit diesem Flugzeug abgebrochen und keine Kommunikation zustande gekommen ist. Oder dass dieses Flugzeug den Luftraum eines militärischen Sperrgebiets verletzt hat. Das sind nach internationalem Luftrecht triftige Gründe, die das Abfangen eines Flugzeuges rechtfertigen würden. Auch in Deutschland gibt es Alarmrotten, die für einen solchen Fall bereitstehen und die dafür trainiert sind, ein Passagierflugzeug abzufangen und zur Landung zu geleiten.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Ist der Vorfall vergleichbar mit dem des bolivianischen Präsidenten Evo Morales, der im Juli 2013 am Flughafen von Wien notlandete, nachdem verschiedene Länder seiner Maschine die Überflugrechte entzogen hatten?

Heinrich Grossbongardt: Nein, das ist er nicht. Ein Staat kann natürlich einem Flugzeug die Überflugrechte verwehren, bevor es in dessen Luftraum einfliegt – und dies war bei der Maschine, in der Evo Morales saß, der Fall. Ein Staat kann dies aber nicht tun,

wenn er die Genehmigung bereits erteilt hat und sich das betreffende Flugzeug schon in seinem Luftraum befindet. Es ist darüber hinaus sogar so, dass, wenn ein Flugzeug aus technischen Gründen, etwa aufgrund von Treibstoffmangel, landen muss, jeder Staat ihm das nach den Regeln des Chicagoer Abkommens auch gestatten muss.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Hätte denn der Pilot der Ryanair-Maschine die Aufforderung zu einer Notlandung auch ignorieren können?

Heinrich Grossbongardt: Eigentlich nicht. Wenn ein Passagierflugzeug von einem Militärflugzeug angeflogen wird und der Pilot bedeutet bekommt, zu landen, dann folgt er dem. Er kann ja auch nicht wissen, was dahintersteckt. Und auch seine Airline, zu der der Pilot sicherlich Kontakt aufnehmen wird, wird ihm nichts anderes empfehlen. Der Pilot hatte eben nur sehr begrenzte Handlungsoptionen, da er ja auch für die Unversehrtheit seiner Passagiere verantwortlich war.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Hätte bei der Landung auch etwas schief gehen können?

Heinrich Grossbongardt: Im Grunde handelt es sich auch hier um eine Routinelandung wie jede andere auch. Es gibt da bestimmte festgelegte Verfahren, wie sich Kampfjets einem Passagierflugzeug nähern, wie sie ihm auch ohne Funkeinsatz bedeuten, ihm zu folgen, und wie sie die Maschine dann zur Landung führen. Der Landevorgang ist dann ganz normal.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Mit welchen Konsequenzen muss Weißrussland jetzt rechnen?

Heinrich Grossbongardt: Der Vorfall ist gravierend. Bereits gestern konnte man sehen, dass der weißrussische Luftraum gemieden wird. Heute sind noch ein paar Frachtflugzeuge durch den weißrussischen Luftraum geflogen: Von der DHL, der Fedex, von UPS. Aber alle Passagierflugzeuge machen um das Land einen Bogen. Man konnte es gestern sehr schön sehen: Da kam eine Maschine der British Airways aus Bangkok, südlich von Moskau machte sie einen Haken nach Norden, um dann über das Baltikum nach London zu fliegen. Und so etwas trifft Weißrussland, denn für jeden Überflug werden Gebühren fällig. Und da kommt schon einiges zusammen. Im Augenblick zwar Corona-bedingt weniger, aber insgesamt ist das schon beträchtlich. Denn früher ging der Flugverkehr in Richtung Südasien und Südostasien zumeist über die Ukraine. Doch seit dem Abschuss der Maschine der Malaysia Airlines wird die Ukraine gemieden, und davon hatte bisher Weißrussland profitiert. Bisher. Ich kann mir darüber hinaus auch vorstellen, dass die Staaten der EU ihren Luftraum für Flugzeuge aus Weißrussland sperren werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Dann hat Weißrussland ja enorm viel aufs Spiel gesetzt.

Heinrich Grossbongardt: Ich denke, in einem solchen Fall von Luftpiraterie zu sprechen, wäre nicht übertrieben. Gleichwohl scheint man sich in der weißrussischen Führung über diesen Schritt uneins gewesen zu sein. Darauf deutet meiner Meinung nach die Tatsache hin, dass sie das Flugzeug, das ja aus Griechenland kam, nicht bereits südlich von Minsk abfangen hat lassen, sondern gewissermaßen erst in letzter Sekunde, als die Maschine den weißrussischen Luftraum schon fast wieder verlassen hatte.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Herr Grossbongardt, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Info zur Person: Heinrich Grossbongardt leitet zusammen mit seinen Kollegen Marcelle Shaw und Andreas Kohrs das Unternehmen „HelloJet“ mit Sitz in Hamburg. Weltweit schätzt man ihn als Luftfahrt-Experten und Industrie-Analysten. Auf der Liste seiner Kunden findet sich das ABC der internationalen Luftfahrt – Airbus, Boeing, Cessna.


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