Politik

Cyberbunker-Klausel: Bundesregierung will nächtliche Razzien in Wohnungen erlauben

Während sich die Öffentlichkeit mit der aktuellen Masken-Affäre beschäftigt, plant die GroKo eine Klausel der Strafprozessordnung, die die Unverletzlichkeit von nächtlichen Durchsuchungen in Wohnungen garantiert, weitgehend außer Kraft zu setzen, „weil bestimmte Tätergruppen als sehr nachtaktiv angesehen werden“ und Beschuldigte in dieser Zeit am „offenen PC“ ertappt werden sollen.
06.06.2021 17:15
Lesezeit: 2 min

Künftig darf die Polizei Wohnungen, Geschäftsräume und Grundstücke nachts durchsuchen, um laufende Computer und IT-Systeme zu kontrollieren und unverschlüsselte Daten kopieren und beschlagnahmen zu können. Die Große Koalition hat sich auf eine entsprechende verfügbare Änderung des umstrittenen Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) geeinigt. Der Änderungsantrag liegt „Heise.de“ vor. Die Initiative soll mit dem Zusatz in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

§ 104 StPO soll auch Durchsuchungen zwischen 21 und 6 Uhr erlauben, „wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen“, dass während der Maßnahme „auf einen elektronischen Datenträger zugegriffen wird, der als Beweismittel verwendet werden kann“. Eine weitere Voraussetzung sei, dass ansonsten „die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, sinnlos oder deutlich erschwert wäre“. Bisher war eine Nachtruhestörung nur bei drohender Gefahr bei „auf frischer Tat“ und bei der Festnahme eines entflohenen Häftlings erlaubt.

„Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt“, heißt es im aktuellen § 104 StPO.

Die Große Koalition begründet ihren Vorstoß mit folgenden Worten: „In Deliktsbereichen, die vorwiegend durch die Nutzung von Computern und Ähnlichem begangen werden, stehen die Ermittlungsbehörden vermehrt vor dem Problem, dass die Täter ihre Datenträger durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor dem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden schützen.“

Einige Gerichte haben bereits Beschlüsse zu nächtlichen Durchsuchungen gefasst, „weil bestimmte Tätergruppen als sehr nachtaktiv angesehen werden“ und Beschuldigte in dieser Zeit am „offenen PC“ ertappt werden sollen. Allerdings gibt es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung, daher sollte das Verfahren nun ausdrücklich geregelt werden.

Die Bundesregierung hatte zuvor durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht (HIER).

Bekommt die „Gesundheitsbranche“ nun Zugriff auf 73 Millionen Versicherten-Daten?

Das „Digitale Versorgungsgesetz“ vom November 2019 hatte die Weitergabe von Patientendaten durch das neu schaffende staatliche Forschungszentrum an Dritte verboten. „Es sei denn, das Forschungszentrum genehmigt auf Antrag eine Weitergabe an einen Dritten im Rahmen eines nach Absatz 2 zulässigen Nutzungszwecks“.

Doch aus der „Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 19. Juni 2020“ geht nun hervor, dass der Satz „Die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben“ komplett fehlt.

Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn hat diesen Satz komplett gestrichen. Dabei hatte der DGB zuvor in einer kritischen Stellungnahme ausgeführt: „Dadurch soll dem Ausbau der Versorgungsforschung, dessen Grundstein im digitalen Versorgungs-Gesetz gelegt wurde, entsprochen werden. Versorgungsforschung ist, sofern sie zum Nutzen aller Versicherten durchgeführt wird und zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge beiträgt, zu begrüßen. Hierfür sind jedoch die Einhaltung hoher Anforderungen im Hinblick auf 1. den umfassenden Schutz der zugrunde gelegten Daten, 2. die Vermeidung eines primär auf Renditeerzielung ausgerichteten Wettbewerbs mit den Versichertendaten als Wettbewerbsmittel sowie 3. eine genaue Festlegung des Kreises von Zugangsberechtigten, der ihnen zur Verfügung gestellten Zugangswege und Kriterien, nach denen ein Zugang ermöglicht wird sowie 4. die Regelung der Kontrollen auf Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die Festsetzung von Sanktionen, etwa im Falle der Datenverwendung durch nicht befugte Dritte oder zu nicht zugelassenen Zwecken notwendig. Diesen Maßstäben wird der vorliegende Referentenentwurf nur in Teilen gerecht.“

Hartmut Pohl, Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit teilte zuvor mit: „Im vorliegenden Referentenentwurf werden keinerlei Sicherheitsvorgaben oder Sorgfaltspflichten der Krankenkassen und des Spitzenverbands formuliert, mit denen Datenschutz und Sicherheit der Daten gewährleistet werden könnten(…) Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar. Wir fordern daher Nachbesserungen sowie eine umfangreichere Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in (BfDI) und der Fachöffentlichkeit.“

Telepolis wörtlich: „Im Klartext: Damit sind die sensiblen Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger jetzt mittelbar dem Zugriff der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft ausgesetzt.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Technologie
Technologie Biometrie-Panne: Die gefährlichste Rolle ist der Zwilling
05.09.2026

Manche Dinge sind offenbar selbst für die klügsten Systeme eine zu große Herausforderung. Und dies ist eine Glosse genau über diese...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: US-Aktien schließen im Minus; Trump schießt gegen die Fed
04.09.2026

Spannung an der Wall Street: Was die Märkte jetzt bewegt und warum Anleger aufmerksam bleiben sollten.

DWN
Technologie
Technologie Samsung-Streit: Stadt darf vorerst keine neuen iPads kaufen
04.09.2026

Viele Kommunen setzen bei der Digitalisierung ihrer Schulen auf Tablets von Apple. Doch ein Rechtsstreit mit Samsung zwingt die Stadt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Apple-Aktie: Die vier wichtigsten Herausforderungen für Apples neuen Chef John Ternus
04.09.2026

Und so beginnt es. John Ternus hat Tim Cook offiziell als Vorstandschef von Apple abgelöst. Und was für ein Imperium er erbt.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Neura: Roboter-Attacke aus Schwaben
04.09.2026

Humanoide Roboter verlassen die Labore und sollen bald Fabriken, Krankenhäuser und Haushalte erobern – ein deutsches Unternehmen setzt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft So geht China mit Photovoltaik gegen Kohle vor
04.09.2026

China baut die Solarenergie in einem Tempo aus, das den globalen Energiemarkt verändert. Die installierte Leistung der Solarkraftwerke...

DWN
Politik
Politik DWN-Podcast Folge 41: Die Woche im Rückblick – KW 36
04.09.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nvidia-Aktie: Milliardenübernahme von Hugging Face stärkt KI-Geschäft
04.09.2026

Die Nvidia-Aktie rückt nach der Übernahme von Hugging Face erneut in den Fokus. Der Chiphersteller kauft die führende...