Politik

Cyberbunker-Klausel: Bundesregierung will nächtliche Razzien in Wohnungen erlauben

Während sich die Öffentlichkeit mit der aktuellen Masken-Affäre beschäftigt, plant die GroKo eine Klausel der Strafprozessordnung, die die Unverletzlichkeit von nächtlichen Durchsuchungen in Wohnungen garantiert, weitgehend außer Kraft zu setzen, „weil bestimmte Tätergruppen als sehr nachtaktiv angesehen werden“ und Beschuldigte in dieser Zeit am „offenen PC“ ertappt werden sollen.
06.06.2021 17:15
Lesezeit: 2 min

Künftig darf die Polizei Wohnungen, Geschäftsräume und Grundstücke nachts durchsuchen, um laufende Computer und IT-Systeme zu kontrollieren und unverschlüsselte Daten kopieren und beschlagnahmen zu können. Die Große Koalition hat sich auf eine entsprechende verfügbare Änderung des umstrittenen Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) geeinigt. Der Änderungsantrag liegt „Heise.de“ vor. Die Initiative soll mit dem Zusatz in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

§ 104 StPO soll auch Durchsuchungen zwischen 21 und 6 Uhr erlauben, „wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen“, dass während der Maßnahme „auf einen elektronischen Datenträger zugegriffen wird, der als Beweismittel verwendet werden kann“. Eine weitere Voraussetzung sei, dass ansonsten „die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, sinnlos oder deutlich erschwert wäre“. Bisher war eine Nachtruhestörung nur bei drohender Gefahr bei „auf frischer Tat“ und bei der Festnahme eines entflohenen Häftlings erlaubt.

„Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt“, heißt es im aktuellen § 104 StPO.

Die Große Koalition begründet ihren Vorstoß mit folgenden Worten: „In Deliktsbereichen, die vorwiegend durch die Nutzung von Computern und Ähnlichem begangen werden, stehen die Ermittlungsbehörden vermehrt vor dem Problem, dass die Täter ihre Datenträger durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor dem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden schützen.“

Einige Gerichte haben bereits Beschlüsse zu nächtlichen Durchsuchungen gefasst, „weil bestimmte Tätergruppen als sehr nachtaktiv angesehen werden“ und Beschuldigte in dieser Zeit am „offenen PC“ ertappt werden sollen. Allerdings gibt es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung, daher sollte das Verfahren nun ausdrücklich geregelt werden.

Die Bundesregierung hatte zuvor durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht (HIER).

Bekommt die „Gesundheitsbranche“ nun Zugriff auf 73 Millionen Versicherten-Daten?

Das „Digitale Versorgungsgesetz“ vom November 2019 hatte die Weitergabe von Patientendaten durch das neu schaffende staatliche Forschungszentrum an Dritte verboten. „Es sei denn, das Forschungszentrum genehmigt auf Antrag eine Weitergabe an einen Dritten im Rahmen eines nach Absatz 2 zulässigen Nutzungszwecks“.

Doch aus der „Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 19. Juni 2020“ geht nun hervor, dass der Satz „Die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben“ komplett fehlt.

Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn hat diesen Satz komplett gestrichen. Dabei hatte der DGB zuvor in einer kritischen Stellungnahme ausgeführt: „Dadurch soll dem Ausbau der Versorgungsforschung, dessen Grundstein im digitalen Versorgungs-Gesetz gelegt wurde, entsprochen werden. Versorgungsforschung ist, sofern sie zum Nutzen aller Versicherten durchgeführt wird und zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge beiträgt, zu begrüßen. Hierfür sind jedoch die Einhaltung hoher Anforderungen im Hinblick auf 1. den umfassenden Schutz der zugrunde gelegten Daten, 2. die Vermeidung eines primär auf Renditeerzielung ausgerichteten Wettbewerbs mit den Versichertendaten als Wettbewerbsmittel sowie 3. eine genaue Festlegung des Kreises von Zugangsberechtigten, der ihnen zur Verfügung gestellten Zugangswege und Kriterien, nach denen ein Zugang ermöglicht wird sowie 4. die Regelung der Kontrollen auf Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die Festsetzung von Sanktionen, etwa im Falle der Datenverwendung durch nicht befugte Dritte oder zu nicht zugelassenen Zwecken notwendig. Diesen Maßstäben wird der vorliegende Referentenentwurf nur in Teilen gerecht.“

Hartmut Pohl, Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit teilte zuvor mit: „Im vorliegenden Referentenentwurf werden keinerlei Sicherheitsvorgaben oder Sorgfaltspflichten der Krankenkassen und des Spitzenverbands formuliert, mit denen Datenschutz und Sicherheit der Daten gewährleistet werden könnten(…) Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar. Wir fordern daher Nachbesserungen sowie eine umfangreichere Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in (BfDI) und der Fachöffentlichkeit.“

Telepolis wörtlich: „Im Klartext: Damit sind die sensiblen Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger jetzt mittelbar dem Zugriff der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft ausgesetzt.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Angst der Investoren schwindet, Apples neue Strategie stützt die Märkte
17.02.2026

Die US-Aktienmärkte schlossen am Dienstag leicht im Plus und versuchten, sich von den Ängsten rund um künstliche Intelligenz der...

DWN
Finanzen
Finanzen Bayer-Aktie größter DAX-Gewinner: Milliarden-Vergleich könnte Rechtsrisiken entschärfen
17.02.2026

Ein Milliarden-Vergleich könnte jahrelange Rechtsrisiken bei Bayer entschärfen und dem Bayer-Aktienkurs weiteren Auftrieb verleihen. Doch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zekiwa-Insolvenz: Traditionsmarke in der Krise – Produktion der Zekiwa-Kinderwagen soll weiterlaufen
17.02.2026

Die Zekiwa-Insolvenz trifft eine Traditionsmarke, die Generationen von Familien geprägt hat. Sinkende Geburtenzahlen, steigende Kosten und...

DWN
Politik
Politik Sabotage in der Ostsee: NATO setzt verstärkt auf Unterwasserdrohnen
17.02.2026

Beschädigte Seekabel in der Ostsee rücken autonome Unterwasserdrohnen verstärkt in den sicherheitspolitischen Fokus der NATO-Staaten....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Industrie unter Druck: Warum der Stellenabbau trotz Krise erst am Anfang steht
17.02.2026

Der Stellenabbau in der deutschen Industrie nimmt dramatische Ausmaße an. Hunderttausende Jobs stehen auf dem Spiel, besonders in...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Kursrückgänge bei Tech-Aktien nutzen – rutscht der Bitcoin-Kurs unter 60.000 US-Dollar?
17.02.2026

Technologieaktien stehen unter Druck, mutige Investoren könnten diese Kursrückgänge ausnutzen – und jetzt Tech-Aktien kaufen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ZEW-Konjunkturerwartungen fallen im Februar unerwartet: Trendwende rückt in weite Ferne
17.02.2026

Die aktuellen ZEW-Konjunkturerwartungen sorgen für Stirnrunzeln an den Märkten. Trotz zuletzt wachsender Hoffnungen auf eine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Niedrige Gasspeicher-Füllstände: Grüne kritisieren Ministerin Reiche – kommt die strategische Gasreserve?
17.02.2026

Deutschlands Gasspeicher-Füllstände sind ungewöhnlich niedrig, während der Winter andauert und politische Debatten an Schärfe...