Deutschland

Generalbundesanwalt meldet Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. August 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. August 2021 den britischen Staatsangehörigen David S. in Potsdam von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.
11.08.2021 13:40
Aktualisiert: 11.08.2021 13:40
Lesezeit: 1 min
Generalbundesanwalt meldet Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Die Polizei nahm in Berlin einen mutmaßlichen Spion fest. (Foto: dpa) Foto: Dorothee Barth

Der Generalbundesanwalt

Ausgabejahr: 2021

Datum: 11.08.2021

Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. August 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. August 2021

den britischen Staatsangehörigen David S.

in Potsdam von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, spätestens seit November 2020 für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1, Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

David S. war bis zu seiner Verhaftung als Ortskraft bei der britischen Botschaft in Berlin beschäftigt. Bei mindestens einer Gelegenheit übermittelte er Dokumente, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, an einen Vertreter eines russischen Nachrichtendienstes. Der Beschuldigte erhielt als Gegenleistung für seine Informationsübermittlung Bargeld in bislang unbekannter Höhe.

Die Festnahme ist das Ergebnis gemeinsamer Ermittlungen deutscher und britischer Behörden.

Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (11. August 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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