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Innovationen im Lebensmittelrecht: Uni Bayreuth untersucht Reformbedarf im Kontext von Gesundheits- und Umweltschutz

Lesezeit: 2 min
25.08.2021 16:56  Aktualisiert: 25.08.2021 16:56
In den kommenden Jahren wird es Umwälzungen in den Bereichen Gesundheit und des Umweltschutzes geben – mit Auswirkungen auf den Lebensmittelbereich. Wie gut das aktuelle Lebensmittelrecht innerhalb der Europäischen Union die Schutzfunktionen von Gesundheit und Umwelt erfüllt und welcher Reformbedarf möglicherweise besteht, wird an der Universität Bayreuth untersucht.
Innovationen im Lebensmittelrecht: Uni Bayreuth untersucht Reformbedarf im Kontext von Gesundheits- und Umweltschutz
Außenansicht der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität in Bayreuth (Oberfranken). (Foto: dpa)
Foto: Daniel Karmann

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Moderne Rechtssysteme sollen die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen, zugleich aber auch Innovationen zur Lösung wichtiger Zukunftsfragen ermöglichen. Wie gut das aktuelle Lebensmittelrecht innerhalb der Europäischen Union diese Funktionen erfüllt und welcher Reformbedarf möglicherweise besteht, untersucht Prof. Dr. Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth am Standort Kulmbach, in einem neuen Forschungsprojekt. Das Vorhaben wird in den nächsten vier Jahren von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Oberfrankenstiftung mit insgesamt rund 800.000 Euro gefördert.

In der Molekulargenetik, der Pflanzenzüchtung, der Landwirtschaft und der Ökologie sind in den letzten Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Innovationen erzielt worden, die grundlegende neue Möglichkeiten für die Produktion und Verarbeitung von Nahrungsmitteln eröffnen. Daher wird sich das neue Forschungsprojekt mit der Frage auseinandersetzen, ob der heutige Rechtsrahmen der Europäischen Union diesem aktuellen Entwicklungsstand gerecht wird.

„Von zentraler Bedeutung für die geplanten Forschungsarbeiten sind wissenschaftlich begründete Abwägungen von Risiken und Chancen. Hierfür bedarf es einer interdisziplinären Herangehensweise. Deshalb wollen wir in unserem neuen Projekt nicht allein auf die neuesten Erkenntnisse aus den Natur- und Umweltwissenschaften zurückgreifen, sondern beispielsweise auch die in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erarbeiteten Verfahren nutzen, die qualitative und quantitative Risikobewertungen ermöglichen. Diese Verfahren werden heute unter anderem in sozio-ökonomischen Analysen angewendet. In den Rechtswissenschaften wiederum sind sehr interessante Ansätze entwickelt worden, die darauf abzielen, wissenschaftlich-technologische Innovationen und Rechtssysteme besser aufeinander abzustimmen. Auch diese Erkenntnisse sollen in unser Vorhaben einfließen. Es handelt sich also um ein Leuchtturm-Projekt mit großer internationaler Ausstrahlungskraft, das wir in Kulmbach dank der großzügigen Förderung durch die DFG und die Oberfrankenstiftung in den nächsten Jahren vorantreiben können“, sagt Purnhagen.

Das Vorhaben wird sich nicht auf Analysen der gegenwärtigen Rechtslage beschränken, sondern versteht sich ausdrücklich als eine rechtswissenschaftliche Reforminitiative. Es zielt auf die Entwicklung zeitgemäßer Rahmenbedingungen ab, die auf nationaler wie auf europäischer Ebene zentrale gesellschaftliche Belange besser fördern, als dies derzeit möglicherweise der Fall ist: Es geht um den nachhaltigen Schutz von Gesundheit, Klima und Umwelt, verbunden mit einer auch in Zukunft ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln. Das Projekt will zur Schaffung einer Rechtslage beitragen, die diese Ziele auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands neu ausbalanciert.

„Möglicherweise werden wir im Laufe unserer Forschungsarbeiten feststellen, dass manche Innovationen, etwa auf dem Gebiet der Biotechnologie, mit aktuellen Nachhaltigkeitszielen viel besser vereinbar sind als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Dies trifft beispielsweise auf die CRISPR/Cas-Technologie für die Gen-Editierung zu, die derzeit in der EU noch starken rechtlichen Beschränkungen unterliegt. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Eine Bereitstellung von nährstoffreichen Vollnahrungsmitteln mit einem geringen Emissions-Fußabdruck lässt sich im globalen Maßstab nur dann realisieren, wenn die Potenziale der Gen-Editierung für eine gesundheitlich und ökologisch unbedenkliche Nahrungsmittelproduktion umfassend genutzt werden dürfen. Andernfalls wäre der für eine Versorgung der Weltbevölkerung nötige Flächenverbrauch viel zu hoch,“ erklärt Purnhagen.


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