Politik

Neue Befehlslage: Impfverweigerern drohen harte Konsequenzen

Für Soldaten ist die Impfung gegen Corona als erste Berufsgruppe verpflichtend. Wer sich dem hartnäckig entzieht, wird sanktioniert. Im Raum stehen Disziplinarstrafen, Arrest - und fristlose Entlassungen.
03.12.2021 15:08
Lesezeit: 2 min

Die militärische Führung der Bundeswehr will die neu eingeführte Corona-Impfpflicht strikt durchsetzen: Wer eine Impfung ohne guten medizinischen Grund verweigert, dem drohen harte Strafen. Dies geht aus einem Schreiben von Heeresinspekteur Alfons Mais hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft müssten auch mit Blick auf die Hilfe in der Pandemie erhalten werden. Ein vollständiger Schutz nicht geimpfter Frauen und Männer solle «so schnell wie möglich» hergestellt werden.

Nach monatelangen Diskussionen hatte das Verteidigungsministerium vergangene Woche die Corona-Impfung für die mehr als 180 000 Soldaten „duldungspflichtig“ gemacht. Sie gehört nun zum sogenannten Basis-Impfschema. Die Impfung wird damit in einer ersten Berufsgruppe zur Vorschrift - mit dem Soldatengesetz als Grundlage.

„Bei der Umsetzung dieser Befehlslage ist darauf zu achten, dass es zu keiner Stigmatisierung oder Ausgrenzung bisher ungeimpfter Soldatinnen und Soldaten kommt, um das innere Gefüge in unseren Reihen zu wahren“, schreibt Mais an die „Herren Generale“. „Dennoch ist nicht auszuschließen, dass einzelne Soldatinnen und Soldaten der Duldungspflicht der Covid-19-Schutzimpfung nicht nachkommen und entsprechende Befehle nicht befolgen werden.“

Mais verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres, wonach die Duldungspflicht nicht zu beanstanden sei. Es ging dabei um einen Soldaten, der sich gegen acht Tage Diziplinararrest wegen verweigerter Impfung gewehrt hatte. Das Gericht habe zudem ausgeführt, dass vor allem eine wiederholte Befehlsverweigerung eine Wehrstraftat sei - was mit Kürzung des Gehalts, Beförderungsverbot oder Herabsetzung des Dienstgrads geahndet werde.

„Die Duldungspflicht ist eine militärische Besonderheit. Sie bedeutet, dass Soldatinnen und Soldaten zu Impfungen verpflichtet sind, deren Anwendung von den einschlägigen Fachgesellschaften zur Vermeidung von bestimmten Infektionserkrankungen empfohlen wird“, erläuterte ein Ministeriumssprecher. Dies sei im Soldatengesetz verankert. Die Duldungspflicht sei ein „Stützpfeiler für den Erhalt der Führungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“.

Gegen die verpflichtenden Corona-Impfungen waren bei der Bundeswehr zunächst die Beteiligungsgremien Sturm gelaufen, obwohl eine ganze Reihe anderer Impfungen vorgeschrieben sind - gegen teils weniger gefährliche oder weniger ansteckende Krankheiten. Ein Schlichtungsausschuss hatte sich dann dafür ausgesprochen. Insgesamt sei der Anteil geimpfter Soldaten mit wohl mehr als 80 Prozent jetzt schon höher als in der gesamten Bevölkerung, heißt es in der Bundeswehr. Es gebe noch keine genaue Zahl der Impfverweigerer.

In Fällen, „in den Soldatinnen und Soldaten der Duldungspflicht und den ihnen hierzu gegebenen Befehlen nicht nachkommen“, halte er Vorermittlungen mit dem Ziel eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens letztlich für unvermeidbar, schreibt Heeresinspekteur Mais. Bei Zeitsoldaten bis zum Ende des vierten Dienstjahrs und bei freiwillig Wehrdienstleistenden sei fristlose Entlassung geboten. Andernfalls drohe eine „ernstliche Gefährdung für die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe“.

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