Deutschland

Bundesregierung will abgespecktes Infektionsschutzgesetz rasch umsetzen

Zum 20. März werden fast alle Corona-Beschränkungen wegfallen, danach bleibt ein abgemildertes Regime in Kraft.
09.03.2022 17:00
Aktualisiert: 09.03.2022 17:17
Lesezeit: 1 min
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Die Ampel-Koalition will die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich zurückfahren, aber nicht ganz abschaffen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigten am Mittwoch in Berlin an, dass sie die Reform des neuen Infektionsschutzgesetz noch bis Ende kommender Woche umsetzen wollen. Nach dem Entwurf, der am Donnerstag in den Fraktionen diskutiert werden soll, soll es ab dem 20. März noch eine Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr sowie Testpflichten in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen geben. Bei neuen regionalen Ausbrüchen der Corona-Pandemie oder der Verbreitung einer neuen gefährlichen Virus-Variante sind weitere Schritte der Länder denkbar.

Die Gesetzesänderung ist notwendig geworden, weil das bisherige Infektionsschutzgesetz von SPD, Grünen und FDP vorsieht, dass die für die Bundesländer möglichen Corona-Maßnahmen am 19. März auslaufen. Die Neuregelung soll nun bis zum 23. September gelten. Spätestens im Herbst erwarten Experten wieder einen Anstieg der Infektionszahlen. Allerdings meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auch derzeit wieder eine deutliche Zunahme der Neuinfektionen. Eine Übergangsregelung bis zum 2. April soll den Ländern ausreichend Zeit geben, ihre Landesregelungen anzupassen. Justizminister Buschmann betonte, dass die Länder keine über das Infektionsschutzgesetz hinausgehenden Corona-Beschränkungen beschließen dürften. Er und Lauterbach wiesen den Eindruck zurück, dass die Bundesregierung nun das Signal geben wolle, dass die Bevölkerung nach dem 20. März eben mit dem Virus leben müsse.

"Alles Öffnen ist natürlich nicht vorgesehen", sagte Lauterbach im ZDF. Buschmann betonte dagegen, dass im Alltag weitgehende Normalität erreicht werde. Die 16 Landesregierungen hatten vom Bund gefordert, dass sie auch künftig in der Lage sein müssten, auf Pandemie-Ausbrüche angemessen reagieren zu können. Lauterbach sieht diese Forderungen nun als erfüllt an. Außerdem handele es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz in der Länderkammer, betonte er.

Vor allem die FDP hatte auf eine möglichst umfassende Streichung von Corona-Maßnahmen gedrängt. In dem nun ausgehandelten Kompromiss wird zudem festgelegt, dass der Gesundheitsminister weiter Verordnungen etwa zum Impf- oder Genesenenstatus erlassen kann, die dann von Bundeskabinett und Bundesrat bestätigt werden. Der Genesenenstatus bleibt laut Entwurf auf 90 Tage festgeschrieben. Wann eine HotSpot-Situation erreicht ist, die neue Einschränkungen erlaubt, ist nicht genau festgelegt. Buschmann und Lauterbach verwiesen aber darauf, dass ein Kriterium dabei die Belastung des Gesundheitssystem sei.

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