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Anklage gegen russischen Staatsbürger wegen Sichbereiterklärens zu einem Mord im staatlichen Auftrag

Lesezeit: 1 min
23.03.2022 12:31  Aktualisiert: 23.03.2022 12:31
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat einen russischen Staatsbürger mit tschetschenischen Wurzeln angeklagt. Er soll sich bereiterklärt haben, im staatlichen Auftrag Menschen in Deutschland zu töten.
Anklage gegen russischen Staatsbürger wegen Sichbereiterklärens zu einem Mord im staatlichen Auftrag
„Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“ steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. (Foto: dpa)

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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof teilt in einer Mitteilung mit:

Anklage wegen Sichbereiterklärens zu einem Mord im staatlichen Auftrag

Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Februar 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den russischen Staatsangehörigen Valid D.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich zur Begehung eines Mordes bereiterklärt zu haben (§ 30 Abs. 2 Var. 1 StGB, § 211 StGB). Darüber hinaus werden ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) sowie Verstöße gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

In der ersten Jahreshälfte 2020 beauftragte ein Mitglied im Sicherheitsapparat des tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow den Angeschuldigten Valid D. mit der logistischen Organisation der Tötung eines in Deutschland lebenden Exil-Oppositionellen. Das avisierte Opfer sowie dessen Bruder sind Kritiker des Kadyrow-Regimes und treten in sozialen Medien für ein unabhängiges Tschetschenien ein. Durch die staatlich beauftragte Tötung sollte insbesondere der Bruder des avisierten Opfers zum Schweigen gebracht werden. Der Angeschuldigte sagte die Umsetzung der Tat zu und begann kurz darauf mit den Vorbereitungen. Zunächst beschaffte er sich eine Schusswaffe mit Munition und Schalldämpfer. Weiter brachte er die Adresse des avisierten Opfers in Erfahrung und spähte im Sommer 2020 die örtlichen Gegebenheiten an dessen Wohnort aus.

Für die Durchführung der Tötung wählte besagtes Mitglied des tschetschenischen Sicherheitsapparates eine weitere Person aus, die den Auftrag jedoch aus Angst vor Repressalien nur zum Schein annahm. Im September 2020 begab sich der Angeschuldigte von Deutschland nach Tschetschenien, um den vermeintlichen Attentäter von dort in die Bundesrepublik zu schleusen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland führten der Angeschuldigte und der vermeintliche Attentäter eine Schießübung mit der Tatwaffe durch. Im Dezember 2020 kundschafteten die beiden auf der Suche nach einem geeigneten Tatort nochmals den Wohnort des avisierten Opfers aus. Zu weiteren Vorbereitungen und der Ausführung des Anschlags kam es nicht, da der Angeschuldigte zuvor verhaftet wurde.

Valid D. war am 1. Januar 2021 auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Augsburg festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 21. Januar 2021 übernommen.


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