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Brüssel startet totale Kontrolle: Ab 6. Juli wird Geschwindigkeits-Überwachung in Autos Pflicht

Lesezeit: 2 min
16.05.2022 13:29  Aktualisiert: 16.05.2022 13:29
Das Zeitalter der totalen Überwachung im Auto hat begonnen: Ab 6. Juli 2022 wird die Tempo-Überwachung ISA in allen neuen Autos zur Pflicht. Sie kann Autos bremsen, wenn sie zu schnell fahren. Bald kommen verpflichtende Alkoholtests und Wegfahrsperren hinzu.
Brüssel startet totale Kontrolle: Ab 6. Juli wird Geschwindigkeits-Überwachung in Autos Pflicht
Klaus Schwab (l), Gründer und Vorstandsvorsitzender des Weltwirtschaftsforums (WEF), hört Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission, zu während einer Videokonferenz bei der Davos Agenda in Cologny. (Foto: dpa)
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Ab dem 6. Juli dieses Jahres müssen alle neuen Kraftfahrzeuge, darunter fallen Pkw, Lkw, Transporter und Busse, mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA (Intelligent Speed Assistant) ausgestattet sein, wie tz berichtet. Der Autofahrer wird dabei in Echtzeit überwacht. Das Fahrtempo wird aufgezeichnet und kann abgerufen werden. Die Steuerung kann das Fahrzeug sogar zum Stillstand bringen.

Begründet wird die Einführung des neuen Systems ISA damit, dass sich auf diese Weise die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten reduzieren lasse. Der Geschwindigkeitsassistent beruht auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2019, die neue Regeln für den Straßenverkehr ab 6. Juli dieses Jahres vorschreibt. Und der Geschwindigkeitsassistent ist nicht die einzige neue Vorschrift.

Neben dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten ISA kommt der obligatorische Rückfahrt-, Notbrems- oder Notfall-Spurhalteassistent, eine Müdigkeitserkennung, eine Alkohol-Wegfahrsperre, ein Sicherheitsgurt-Warnsystem sowie eine Unfalldatenspeicherbox, üblicherweise Black Box genannt. Teilweise sind diese Vorrichtungen bereits jetzt schon in vielen Fahrzeuge verbaut, nun werden sie alle zur Pflicht.

Der Geschwindigkeitsassistent ISA ist ein System, das verschiedene Sicherheitsassistenten miteinander verknüpft: Dazu gehören ein Tempobegrenzer, eine Verkehrszeichenerkennung sowie ein Tempomat. Das System erkennt über Kameras, Sensoren und digitale Karten, wie schnell das Auto unterwegs ist.

Durch verschiedenste Signale kann das System den Autofahrer zunächst darüber informieren, dass er zu schnell fährt. Dies kann über einen Warnton, einen Warnhinweis im Cockpit oder auch durch Gegendruck am Gaspedal geschehen. Sollte dies nicht zur vorgeschriebenen Reduzierung der Geschwindigkeit führen, kann das System die Leistung des Motors drosseln oder ihn sogar abschalten.

Datenschützer und Automobilverbände hingegen warnen vor Überwachung sowie vor der Anfälligkeit des Systems für Fehlfunktionen und für Missbrauch. Zudem hat der ADAC Zweifel, ob das System tatsächlich schon ausgereift ist. Kritisiert wird auch, dass die Autolobby an der Konzeptionierung des neuen Systems stark mitgewirkt habe.

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Ab dem 6. Juli dieses Jahres soll ISA also in allen neuen Fahrzeugtypen verbaut sein. Ab dem 7. Juli 2024 sollen dann aber alle Modelle nur noch mit dem Geschwindigkeitsassistenten verkauft werden können - auch jene, die vor dem 6. Juli 2022 zugelassen wurden. Eine Pflicht, die eine grundsätzliche Nachrüstung aktueller Modelle vorsieht, gibt es vorerst nicht. Die Vorschrift greift zunächst erst beim Verkauf.

Auch soll es vorerst noch die Möglichkeit geben, den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten durch kräftiges Drücken auf das Gaspedal zu überstimmen. Zudem soll sich das System vorerst noch ausschalten lassen. Dies muss der Autofahrer allerdings bei jedem Start des Autos tun, da ISA für jede Fahrt immer wieder standardmäßig eingeschaltet wird.

Mehr zum Thema: Digitalisierter Straßenverkehr: Mehr Risiken als Chancen?


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