Deutschland

Bundeswehr: Transgender-Kommandeurin muss Tinder-Anzeige neu gestalten

Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihre Tinder-Anzeige überarbeiten. Laut dem Bundesverwaltungsgericht darf das Ansehen des Transgender-Oberstleutnants als Soldatin nicht beschädigt werden.
26.05.2022 11:05
Aktualisiert: 26.05.2022 11:05
Lesezeit: 1 min
Bundeswehr: Transgender-Kommandeurin muss Tinder-Anzeige neu gestalten
Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang am Mittwoch im Bundesverwaltungsgericht. Die Transgender-Frau soll ihr Tinder-Profil überarbeiten. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Willnow

Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).

In dem Fall ging es um die Kommandeurin Anastasia Biefang, die 2019 in einer Tinder-Anzeige mit den Worten geworben hatte: «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Sie wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme.

Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldatinnen und Soldaten, auch außerhalb des Dienstes «ordnungsgemäß» aufzutreten. Die Formulierung in der Tinder-Anzeige habe Zweifel an der moralischen Integrität der Kommandeurin erweckt.

Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Biefang habe als Kommandeurin mit 1000 Mitarbeitern eine besonders repräsentative Position innegehabt.

«Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss», sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der Urteilsbegründung. «Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.»

Biefang reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Sie wisse nach wie vor nicht, was an ihrer Darstellung missverständlich gewesen sein soll, sagte die 47-Jährige. «In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzen prüfen lassen, ob das rechtmäßig ist.» Biefang, die den Rang eines Oberstleutnants hat, ist inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum in Bonn.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Unternehmen
Unternehmen Schuhhändler Görtz erneut in die Insolvenz gerutscht
22.01.2025

Einst gab es in fast jeder Fußgängerzone eine Görtz-Schuhfiliale. Doch das Traditionsunternehmen, das 1875 gegründet wurde, ist erneut...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IWF-Prognose Weltwirtschaft: USA im Aufwind - Deutschland abgeschlagen
22.01.2025

Die neue IWF-Konjunkturprognose für die Weltwirtschaft zeichnet ein differenziertes Bild für das Wachstum der Industrienationen....

DWN
Finanzen
Finanzen Apple-Aktie rutscht ab: Jefferies-Analyst senkt Kursziel – jetzt Apple-Aktie kaufen?
21.01.2025

Die Apple-Aktie steht am Dienstag mächtig unter Druck. Ein skeptischer Analystenkommentar sowie schwächere Verkaufszahlen in China sorgen...

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilienmarkt-Entwicklung 2025: Stimmung hellt sich auf, welche Segmente sind die Favoriten?
21.01.2025

Nachdem das Transaktionsvolumen auf dem Immobilienmarkt für zwei Jahre deutlich zurückgegangen war, hat er sich vergangenes Jahr...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Steigende Sozialabgaben pushen Schwarzarbeit: Handwerk wird unbezahlbar
21.01.2025

Steigende Sozialabgaben sorgen für steigende Preise: Das Handwerk fordert jetzt eine Sozialabgabenbremse, sonst werden Handwerksarbeiten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IfW Kiel zur Trump-Präsidentschaft: "Zeiten der immer schnelleren Globalisierung vorbei"
21.01.2025

Für die deutsche Wirtschaft ist die Präsidentschaft von Donald Trump laut dem Wirtschaftsinstitut IfW Kiel mit erheblichen Unsicherheiten...

DWN
Politik
Politik Gericht bestätigt: Sächsische AfD darf als rechtsextrem bezeichnet werden
21.01.2025

Der sächsische Landesverband der AfD hatte 2023 gegen die Einschätzung des Verfassungsschutzes Beschwerde eingelegt, die Partei als...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis und Ölpreis: Trumps zweite Amtszeit könnte turbulent für den Rohstoffmarkt werden
21.01.2025

Donald Trump ist zum zweiten Mal US-Präsident – turbulente Zeiten scheinen sicher. Unmittelbare Auswirkungen kommen auf den...