Die Ukraine möchte ihre Interessen in Russland nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch die Schweiz vertreten lassen. Die Verhandlungen für ein solches Schutzmachtmandat seien abgeschlossen, teilte das Schweizer Außenministerium in Bern am Donnerstag auf Anfrage mit. "Damit das Schutzmachtmandat in Kraft treten kann, muss noch Russland sein Einverständnis geben", hieß es.
Ob es dazu kommt, ist aber fraglich. Die russische Botschaft in Bern schrieb dem "Tages-Anzeiger", die Schweizer Regierung sei durch die Übernahme der Sanktionen gegen Russland nicht mehr neutral. Russland sei "nicht bereit, Vermittlungsangebote von Ländern, die sich den antirussischen Sanktionen angeschlossen haben, in den Verhandlungen mit der Ukraine zu berücksichtigen."
Eine Schutzmacht ist zum Beispiel eine Anlaufstelle für jene Staatsangehörigen, die in einem anderen Land wohnen, dort aber keine heimische Botschaft mehr haben, weil ihr Land und der Gaststaat ihre diplomatischen Beziehungen abgebrochen haben. Die Schutzmacht kann bei Bedarf auch diplomatische Depeschen überbringen und bei Verhandlungen als Vermittler dienen.
Solche Dienste übernimmt die Schweiz derzeit für den Iran in Ägypten, die USA im Iran, Russland und Georgien, Iran und Saudi-Arabien sowie den Iran und Kanada. Das Land hat eine lange Tradition als Schutzmacht. Erstmals nahm sie im deutsch-französischen Krieg 1870-1871 in Frankreich die Interessen des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Baden wahr.