Der Umgang mit russischem Gold sorgt für Unstimmigkeiten: In der Schweiz – dort sind einige der weltweit größten Goldraffinerien beheimatet – wartet man dringend auf einen Entscheid des Bundesrates zum Embargo von russischem Gold. Allerdings: Die Mitglieder weilen derzeit in Urlaub, und die nächste Sitzung ist erst am 17. August anberaumt. So lange will Brüssel jedoch nicht zuwarten. Und auch in der Schweiz mehren sich die Stimmen, die eine sofortige Entscheidung fordern, um den russischen Angriffskrieg weder direkt noch indirekt zu unterstützen.
Russisches Gold und die EU-Mitgliedsstaaten
Die EU ist den Schweizern bei den Sanktionen einiges voraus. Bereits am 21. Juli twitterte Josep Borrell, Vizepräsident der EU-Kommission, von „einem weiteren wichtigen Schritt, die Finanzierung des russischen Krieges einzudämmen."
Mit dem 22. Juli ist es nun für die EU-Mitgliedstaaten verboten, russisches Gold zu importieren. Gold ist für Russland ein wichtiges Exportgut. So verkaufte Russland im Jahr 2020 noch Gold im Wert von 18,7 Milliarden Dollar und war damit weltweit der viertgrößte Exporteur.
Der Schweizer Unmut und die Erwartungen der EU an die Schweiz
Der Umgang mit russischem Gold sorgte in der Schweiz für Diskussionen, nachdem der Schweizer Zoll Goldimporte über 3,3 Tonnen mit russischer Herkunft in den Monaten Mai und Juni nachträglich als unproblematisch eingestuft hatte.
Während nun die Schweizerische Vereinigung Edelmetallfabrikanten und -händler sowie der Zoll dringend vom Kauf russischen Goldes abraten, hat sich unter dem Namen Swiss Precious Metals Institute eine Juristengruppe formiert, die betont, dass Goldimporte aus Russland weiterhin legal seien.
Allerdings: Die Erwartungen der EU gegenüber der Schweiz sind klar. So hat der Europäische Rat, in dem sich mehrmals im Jahr die Staats- und Regierungschefs zu einem Gipfel zusammenfinden, Ende Juni einen klaren Appell an Drittsaaten und an EU-Bewerberländer gerichtet: „Der Rat ruft alle Länder dazu auf, sich den Sanktionen anzuschließen. Dabei geht es den EU-Staatschefs hauptsächlich darum, die letzten Schlupflöcher zu stopfen, die Putin noch bleiben.
Trotz Sitzungspause des Bundesrates treffe das zuständige Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft derzeit schon mal alle Vorkehrungen, um die Sanktionen des siebten Sanktionspaketes der EU in die Wege zu leiten. Dabei ist auch nicht davon auszugehen, dass die Schweiz beim Goldembargo ausschert, zumal sich die Eidgenossen bisher allen EU-Sanktionspaketen angeschlossen haben, die von der EU als Reaktion auf die russische Militäraggression in der Ukraine erlassen wurden.
Grundsätzlich ist der Import von russischem Gold in die Schweiz weiterhin erlaubt. Dabei sind zwei Arten von Gold aus Russland zu unterscheiden. Einmal das Gold, das vor dem 7. März hergestellt wurde, und solches aus späterer Produktion. Für ersteres gilt, dass es importiert und auch gehandelt werden darf. Allerdings ist der Handel für russisches Gold, das nach dem 7. März produziert wurde, verboten, es sei denn eine Raffinerie schmilzt es um. Dann darf ein solches Gold auch gehandelt werden. Die Voraussetzung dafür ist aber die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach Edelmettalkontroll- und Geldwäschereigesetz. (ps)