Deutschland

(K)eine freie Entscheidung? Verfassungsgericht entscheidet zur Masern-Impfpflicht

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, wie viele glauben. Seit März 2020 gibt es eine Impfpflicht, die vor allem bei den Kleinsten ansetzt – ohne Nachweis keine Kita. Ist das verfassungsgemäß?
18.08.2022 09:29
Aktualisiert: 18.08.2022 09:29
Lesezeit: 3 min

Diskussionen gab es zuletzt vor allem über das Für und Wider einer Corona-Impfpflicht. Eine andere Impfpflicht ist schon seit zweieinhalb Jahren in Kraft – gegen die Masern. Einige Eltern wollen das nicht hinnehmen und haben mit ihren betroffenen Kindern in Karlsruhe geklagt.

Am Donnerstag folgte die Entscheidung in Karlsruhe: Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Warum gibt es die Masern-Impfpflicht?

Es sind zwar viele Menschen gegen die Masern geimpft. Die Quote ist aber nicht hoch genug, um das Zirkulieren des hochansteckenden Virus und Ausbrüche zu verhindern. Dafür müssten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. Deutschland hat sich auch gegenüber der Weltgesundheitsorganisation verpflichtet, die Masern zu eliminieren.

Wie sieht die Impfpflicht aus?

Sie setzt bei denjenigen an, «die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen», wie es im Gesetzentwurf heißt. Das sind vor allem Kitas und Schulen. Die Impfpflicht gilt aber zum Beispiel auch in Flüchtlingsunterkünften und für Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zwangsweise geimpft wird sowieso niemand.

Was bedeutet das speziell für Kinder und Eltern?

Seit 1. März 2020 dürfen Kinder ab einem Jahr nur noch in einer Kita oder bei einer Tagesmutter aufgenommen werden, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Das müssen die Eltern nachweisen. Für die Schule gelten dieselben Regeln - hier geht allerdings im Zweifel die Schulpflicht vor. Für Kinder, die damals schon in ihrer Kita oder Schule waren, gab es für den Nachweis eine mehrfach verlängerte Übergangsfrist. Sie ist zum 31. Juli 2022 ausgelaufen.

Was passiert bei Verstößen?

Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor oder gibt es Zweifel an der Echtheit, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Das Amt kann dann - Schulen ausgenommen - nach einer angemessenen Frist im Einzelfall je nach Risiko ein Betretungsverbot aussprechen. Alternativ kann eine Geldbuße von maximal 2500 Euro verhängt werden.

Wie argumentieren die klagenden Familien?

Sie wollen sich die Entscheidung über die Impfung nicht aus der Hand nehmen lassen. «Eltern, die sich informiert und wohlüberlegt gegen die Masernimpfung entscheiden oder erst später impfen wollen, wird jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen», heißt es in einer Mitteilung der Vereine Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung und Initiative freie Impfentscheidung, die die Verfassungsbeschwerden unterstützen. «Dies stellt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Eltern für ihr eigenes soziales Lebens- und Erziehungskonzept dar.» Auch das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit werde verletzt.

Ist die Masern-Impfung bedenklich?

Vor allem nach der ersten Impfung können Reaktionen wie Fieber und Kopfschmerzen auftreten. Manche Geimpfte bekommen auch Hautausschlag, die sogenannten Impfmasern. «Schwere unerwünschte Wirkungen der Impfung sind selten», heißt es auf dem Informationsportal des Bundes.

Wie gefährlich sind die Masern?

Symptome sind Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Durchfall, Mittelohr- und Lungenentzündungen auftreten. In sehr seltenen Fällen können Masern eine Gehirnentzündung nach sich ziehen, die in einer speziellen, erst nach Jahren auftretenden Variante nahezu immer tödlich endet. Außerdem warnen Experten davor, dass eine Infektion für längere Zeit das Immunsystem schwächt. Wer einmal die Masern hatte, ist für den Rest seines Lebens immun.

Wie verbreitet sind die Masern in Deutschland?

In den Corona-Jahren wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) nur 76 (2020) und 10 (2021) Fälle gemeldet. Vorher waren es in der Regel mehrere Hundert im Jahr, 2015 sogar 2465. Kritiker der Impfpflicht verweisen auch auf diese relativ niedrigen Zahlen. Andererseits gibt es besonders gefährdete Menschen, die selbst nicht geimpft werden können, wie Säuglinge, Kranke mit Immunschwäche oder Schwangere. Wenn sich genügend andere impfen lassen, sind sie mitgeschützt.

Wie funktioniert die Impfung?

Für Kinder empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Impfung ab elf Monaten und eine zweite ab 15 Monaten. Gespritzt wird ein sogenannter Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Masernviren. In Deutschland gibt es nur Kombinationsimpfstoffe, mit denen gleichzeitig auch gegen Mumps, Röteln und teilweise Windpocken geimpft wird. Auch das kritisieren die Klägerinnen und Kläger.

Wo gibt es Impflücken?

Nach einem RKI-Bericht von 2020 ist ein Problem, dass ein Teil der Kinder deutlich später als empfohlen geimpft wird. Damals waren von den 24 Monate alten Kindern erst 68 Prozent zweimal gegen Masern geimpft, bei der Einschulung waren es 93 Prozent. Rund 35 000 Kinder bis sechs Jahre hatten nach diesen Zahlen überhaupt keine Masernimpfung. Allerdings gibt es bei den Erwachsenen noch größere Lücken. Der Deutsche Ethikrat hielt es 2019 daher nicht für gerechtfertigt, eine Impfpflicht für sämtliche Kinder einzuführen.

Was sagen bisher die Gerichte?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2021 eine Impfpflicht in Tschechien unter anderem gegen die Masern gebilligt, die ebenfalls mit Geldbußen und verwehrtem Kita-Zugang durchgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies im Frühjahr eine Klage gegen die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ab: Die Abwägung des Gesetzgebers, «dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung» zu geben, sei nicht zu beanstanden. Dabei ging es allerdings um eine spezielle Berufsgruppe und eine Pandemie mit vielen Unbekannten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Energieanalyst Demostenes Flores: Europa wird beim Iran-Krieg den Preis zahlen
25.04.2026

„Wir befinden uns in einer Art drittem Weltkrieg in Etappen“, warnt der Energieanalyst Demostenes Floros über den aktuellen Konflikt...

DWN
Politik
Politik EU plant Reform der DSGVO: Weniger Bürokratie für Unternehmen
25.04.2026

Die EU will zentrale Digitalregeln wie DSGVO und Cookie-Vorgaben vereinfachen und stärker aufeinander abstimmen. Führt der geplante Umbau...

DWN
Politik
Politik Großzügig, teuer, umstritten: Wie tragfähig ist unser Sozialstaat noch?
25.04.2026

Arbeit soll sich lohnen. So lautet das Versprechen. Doch zwischen Grundsicherung, Arbeitsanreizen und Fachkräftemangel werden die Zweifel...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neues E-Auto von Volkswagen: Cupra Raval im Test
25.04.2026

Der Cupra Raval rückt als günstiges Elektroauto in den Fokus der europäischen Herstellerstrategie. Kann das Modell eine neue...

DWN
Panorama
Panorama 40 Jahre nach Tschernobyl: Die langfristigen Folgen für Deutschland
25.04.2026

Die Nuklearkatastrophe von 1986 wirkt bis heute nach – auch in Deutschland. Doch wie stark ist die Strahlenbelastung 40 Jahre nach...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Open-XDR gegen Cyberangriffe: Wie Unternehmen den Überblick behalten
25.04.2026

Unternehmen stehen angesichts wachsender Cyberangriffe und komplexer IT-Strukturen vor der Herausforderung, Sicherheitsrisiken schneller...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Wettbewerbsfähigkeit: Draghi-Bericht setzt neue Maßstäbe in der EU-Politik
25.04.2026

Draghis Bericht zu Europas Wettbewerbsfähigkeit gewinnt in Brüssel spürbar an Einfluss und prägt zentrale wirtschaftspolitische...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: S&P 500 steigt dank Tech-Gewinnen, obwohl die meisten Aktien an der Wall Street fallen
24.04.2026

Entdecken Sie, welche überraschenden Dynamiken die Märkte in dieser volatilen Phase antreiben und warum nicht alles so ist, wie es auf...