Deutschland

(K)eine freie Entscheidung? Verfassungsgericht entscheidet zur Masern-Impfpflicht

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, wie viele glauben. Seit März 2020 gibt es eine Impfpflicht, die vor allem bei den Kleinsten ansetzt – ohne Nachweis keine Kita. Ist das verfassungsgemäß?
18.08.2022 09:29
Aktualisiert: 18.08.2022 09:29
Lesezeit: 3 min

Diskussionen gab es zuletzt vor allem über das Für und Wider einer Corona-Impfpflicht. Eine andere Impfpflicht ist schon seit zweieinhalb Jahren in Kraft – gegen die Masern. Einige Eltern wollen das nicht hinnehmen und haben mit ihren betroffenen Kindern in Karlsruhe geklagt.

Am Donnerstag folgte die Entscheidung in Karlsruhe: Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Warum gibt es die Masern-Impfpflicht?

Es sind zwar viele Menschen gegen die Masern geimpft. Die Quote ist aber nicht hoch genug, um das Zirkulieren des hochansteckenden Virus und Ausbrüche zu verhindern. Dafür müssten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. Deutschland hat sich auch gegenüber der Weltgesundheitsorganisation verpflichtet, die Masern zu eliminieren.

Wie sieht die Impfpflicht aus?

Sie setzt bei denjenigen an, «die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen», wie es im Gesetzentwurf heißt. Das sind vor allem Kitas und Schulen. Die Impfpflicht gilt aber zum Beispiel auch in Flüchtlingsunterkünften und für Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zwangsweise geimpft wird sowieso niemand.

Was bedeutet das speziell für Kinder und Eltern?

Seit 1. März 2020 dürfen Kinder ab einem Jahr nur noch in einer Kita oder bei einer Tagesmutter aufgenommen werden, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Das müssen die Eltern nachweisen. Für die Schule gelten dieselben Regeln - hier geht allerdings im Zweifel die Schulpflicht vor. Für Kinder, die damals schon in ihrer Kita oder Schule waren, gab es für den Nachweis eine mehrfach verlängerte Übergangsfrist. Sie ist zum 31. Juli 2022 ausgelaufen.

Was passiert bei Verstößen?

Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor oder gibt es Zweifel an der Echtheit, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Das Amt kann dann - Schulen ausgenommen - nach einer angemessenen Frist im Einzelfall je nach Risiko ein Betretungsverbot aussprechen. Alternativ kann eine Geldbuße von maximal 2500 Euro verhängt werden.

Wie argumentieren die klagenden Familien?

Sie wollen sich die Entscheidung über die Impfung nicht aus der Hand nehmen lassen. «Eltern, die sich informiert und wohlüberlegt gegen die Masernimpfung entscheiden oder erst später impfen wollen, wird jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen», heißt es in einer Mitteilung der Vereine Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung und Initiative freie Impfentscheidung, die die Verfassungsbeschwerden unterstützen. «Dies stellt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Eltern für ihr eigenes soziales Lebens- und Erziehungskonzept dar.» Auch das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit werde verletzt.

Ist die Masern-Impfung bedenklich?

Vor allem nach der ersten Impfung können Reaktionen wie Fieber und Kopfschmerzen auftreten. Manche Geimpfte bekommen auch Hautausschlag, die sogenannten Impfmasern. «Schwere unerwünschte Wirkungen der Impfung sind selten», heißt es auf dem Informationsportal des Bundes.

Wie gefährlich sind die Masern?

Symptome sind Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Durchfall, Mittelohr- und Lungenentzündungen auftreten. In sehr seltenen Fällen können Masern eine Gehirnentzündung nach sich ziehen, die in einer speziellen, erst nach Jahren auftretenden Variante nahezu immer tödlich endet. Außerdem warnen Experten davor, dass eine Infektion für längere Zeit das Immunsystem schwächt. Wer einmal die Masern hatte, ist für den Rest seines Lebens immun.

Wie verbreitet sind die Masern in Deutschland?

In den Corona-Jahren wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) nur 76 (2020) und 10 (2021) Fälle gemeldet. Vorher waren es in der Regel mehrere Hundert im Jahr, 2015 sogar 2465. Kritiker der Impfpflicht verweisen auch auf diese relativ niedrigen Zahlen. Andererseits gibt es besonders gefährdete Menschen, die selbst nicht geimpft werden können, wie Säuglinge, Kranke mit Immunschwäche oder Schwangere. Wenn sich genügend andere impfen lassen, sind sie mitgeschützt.

Wie funktioniert die Impfung?

Für Kinder empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Impfung ab elf Monaten und eine zweite ab 15 Monaten. Gespritzt wird ein sogenannter Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Masernviren. In Deutschland gibt es nur Kombinationsimpfstoffe, mit denen gleichzeitig auch gegen Mumps, Röteln und teilweise Windpocken geimpft wird. Auch das kritisieren die Klägerinnen und Kläger.

Wo gibt es Impflücken?

Nach einem RKI-Bericht von 2020 ist ein Problem, dass ein Teil der Kinder deutlich später als empfohlen geimpft wird. Damals waren von den 24 Monate alten Kindern erst 68 Prozent zweimal gegen Masern geimpft, bei der Einschulung waren es 93 Prozent. Rund 35 000 Kinder bis sechs Jahre hatten nach diesen Zahlen überhaupt keine Masernimpfung. Allerdings gibt es bei den Erwachsenen noch größere Lücken. Der Deutsche Ethikrat hielt es 2019 daher nicht für gerechtfertigt, eine Impfpflicht für sämtliche Kinder einzuführen.

Was sagen bisher die Gerichte?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2021 eine Impfpflicht in Tschechien unter anderem gegen die Masern gebilligt, die ebenfalls mit Geldbußen und verwehrtem Kita-Zugang durchgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies im Frühjahr eine Klage gegen die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ab: Die Abwägung des Gesetzgebers, «dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung» zu geben, sei nicht zu beanstanden. Dabei ging es allerdings um eine spezielle Berufsgruppe und eine Pandemie mit vielen Unbekannten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Online-Broker-Vergleich: Die besten Aktiendepots für Anleger – Tipps zur Anbieterauswahl

Ein Online-Broker-Vergleich beginnt beim Wertpapierdepot: Ein Depot ist die Eintrittskarte zur Börse, nur mit einem Depot können Anleger...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Gelockerter Kündigungsschutz für Hochverdiener: Was Arbeitgeber für 2027 wissen sollten
27.09.2026

Die Bundesregierung plant eine Reform des Kündigungsschutzes, in der Hochverdiener leichter kündbar werden sollen. Arbeitgeber können...

DWN
Panorama
Panorama Auswandern nach Andalusien: „In meinem Herzen habe ich zwei Seelen“
27.09.2026

Jens Halbroth und seine Frau Claudia suchten jahrelang nach einem neuen Lebensmittelpunkt. Sie reisten mit Motorrad und Wohnmobil durch...

DWN
Finanzen
Finanzen Weltweite Schulden mit Gold tilgen? Dann müsste es 400.000 Dollar kosten
27.09.2026

Die Goldpreise erreichen 2026 Rekordstände. Doch was wäre, wenn Staaten ihre Schulden theoretisch mit ihren Goldreserven decken wollten?...

DWN
Technologie
Technologie KI und Burnout: Warum ausgerechnet Entlastung krank machen kann
27.09.2026

KI soll Beschäftigte entlasten, Routinearbeit übernehmen und Unternehmen produktiver machen. Doch ausgerechnet die neue Effizienz schafft...

DWN
Politik
Politik Kanada und EU: Von der Leyens Plan könnte den Binnenmarkt verändern
27.09.2026

Kanada soll enger an die Europäische Union rücken als je zuvor. Ursula von der Leyen bringt dafür sogar eine "assoziierte...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Horacio Pagani im Porträt: Seine Autos sind verkauft, bevor die Öffentlichkeit sie sieht
27.09.2026

Horacio Pagani baut keine Autos für den Massenmarkt. Im vergangenen Jahr sollen es gerade einmal rund 50 gewesen sein, das günstigste...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Unternehmensnachfolge: Mehr Schließungs- als Übergabepläne im Mittelstand
27.09.2026

Erstmals wollen mehr Mittelständler dichtmachen als übergeben. Betroffen sind auch profitable Betriebe mit vollen Auftragsbüchern. Oft...

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI für Anwälte: Der 26-Jährige, dem Investoren Milliarden hinterhertragen
27.09.2026

Drei Gründer, drei Jahre und inzwischen eine mögliche Milliardenbewertung: Der erst 26-jährige Max Junestrand baut mit Legora eines der...