Mit etwas Verspätung und von den zwei Gipfeltagen gezeichnet, gab Angela Merkel vor dem Bundestag und dem Bundesrat ihre Regierungserklärung ab. „Die Verabschiedung des Paketes (Fiskalpakt und ESM, Anm. d. Red.) wäre noch vor wenigen Monaten undenkbar gewesen, doch so undenkbar es war, so notwendig ist es“, betonte die Bundeskanzlerin. Mit dem Fiskalpakt beispielsweise werde ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag abgeschlossen, der so schnell wie möglich in EU-Recht überführt werden soll. Und zusammen mit dem Fiskalpakt werde auch über den ESM abgestimmt. Beide Verträge seien als ein gemeinsames Paket anzusehen, das dazu diene, „zukünftige Gefahren abzuwehren“.
Angela Merkel wies bezüglich des ESM auch noch einmal deutlich darauf hin, dass die Hilfen nur gewährt werden, wenn sowohl der Fiskalpakt als auch der ESM im entsprechenden, hilfesuchenden Land ratifiziert worden sind. Diese „neuen europäischen Regelns sind wie die Schuldenbremse im Grundgesetz sehr intelligent ausgestaltet und eben gerade nicht blind für wirtschaftliche Entwicklungen“, so die Kanzlerin. Die Verabschiedung des Paketes sende ein „wichtiges Signal“. Ein „Signal der Geschlossenheit und Entschlossenheit zur Überwindung der Krise. Und ein Signal, das für uns unsere Zukunft Europa bedeutet“, fügte Angela Merkel hinzu.
Bei dem EU-Gipfel sei mit Blick auf die hohen Zinssätze für spanische Staatsanleihen eine Entscheidung getroffen worden, da sehr hohe Zinssätze sowohl für „Staaten als auch für Unternehmen ein Problem bedeuten“. Spanien werde einen spezifischen Antrag beim EFSF stellen, für den es eine „Konditionalität“ gebe, ein Memorandum of Understanding. So gibt es auch für Spanien entsprechende Auflagen. Sobald der ESM in Kraft trete, werde der Antrag Spaniens in den ESM überführt werden. Da der ESM aber normaler Weise eine höhere Bewertung hat, wird bei dem spanischen Hilfeleistungen nicht die Bewertung des ESM herangenommen, sondern die des EFSF – so dass nur in diesem spezifischen Fall die höhere Bewertung des ESM außen vor bleibt, erklärte Angela Merkel.
Darüber hinaus verwies Angela Merkel darauf, dass bei einem Antrag immer vor allem auf die Länderempfehlung der EU-Kommission geschaut werde, die die Grundlage für die jeweiligen Konditionen ist. „Die Erfüllung der Aufgaben wird überwacht“. „Jede Anwendung des EFSF und des ESM erfolgt entsprechend den Richtlinien, die wir mit ESM und EFSF verabschiedet haben“, erklärte die Kanzlerin.