Deutschland

Ärztliche Behandlung nur noch mit Gesundsheitskarte mit Foto

Die elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsmäßig. Ein Foto ist Pflicht. Das entschied jetzt das Sozialgericht Berlin in einem Eilverfahren. Versicherte müssen ab 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte nutzen. Ohne weitere Zustimmung sollen nur persönliche Daten gespeichert werden. Angelegt ist die Karte aber dafür, dass alle hochsensiblen Patientendaten erfasst werden können.
22.11.2013 23:29
Lesezeit: 1 min

Ein in Berlin wohnender Versicherter wehrte sich gegen die neue elektronische Gesundheitskarte. Er wollte weder die angeforderten Personalangaben noch ein Foto an die Krankenkasse übermitteln. In einem Eilverfahren wurde jetzt gegen sein Anliegen entschieden.

„Das Allgemeininteresse an der Darstellung des Lichtbildes und der Speicherung der Daten überwiege erheblich das Individualinteresse des Antragstellers. Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müsse hingenommen werden. Die zwingend anzugebenden Personaldaten beträfen keine höchstpersönlichen oder sensiblen Verhältnisse des Versicherten“, begründet das Sozialgericht seine Entscheidung. Es räumt ein, dass es zwar eine jahrelange Diskussion aufgrund des Datenschutzes gibt. Doch das Gericht teilt diese Bedenken nicht.

Mit acht Jahren Verspätung gibt es nun kein Zurück mehr für die Gesundheitskarte. Die Einführung hätte bereits 2006 erfolgen sollen. Datenschutzbedenken und technische Probleme verzögerten die Einführung mehrmals.

Die neue Gesundheitskarte soll nur persönliche Daten wie Name oder Geschlecht speichern. Medizinische Daten sollen nur mit Einwilligung der Patienten gespeichert werden. Die Karte ist in der Lage, jede Menge höchstsensibler Gesundheitsdaten zu speichern.

Laut Sozialgesetzbuch muss die elektronische Gesundheitskarte geeignet sein, Angaben aufzunehmen wie

1. Medizinische Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind,

2. Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen sowie Behandlungsberichte in elektronischer und maschinell verwertbarer Form für eine einrichtungsübergreifende, fallbezogene Kooperation (elektronischer Arztbrief),

3. Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit,

4. Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten (elektronische Patientenakte).

Ein Blick nach Österreich zeigt, was bei der Einführung der Gesundheitskarte alles schiefgehen kann: Das Lesesystem fiel teilweise komplett aus. Ärzte mussten deswegen die Verrechnungsdaten ihrer Patienten per Hand notieren. Ein Vertreter des Hauptverbandes der Sozialversicherungen nannte das den „Super-GAU“, so Heise.

In den Praxen herrschte Chaos: Ein Ärztevertreter nannte die eCard „ein Desaster“, eine Sprechstundenhilfe erklärte, die Karte verursache täglich Mehrarbeit von über einer Stunde. Eine Praxis musste zwei Stunden schließen, weil „gar nichts mehr ging“. Die Karte zeigte außerdem bei zahlreichen Patienten fälschlicherweise den Status „nicht versichert“ an, berichtete der ORF.

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