Der Europäische Rettungsmechanismus (ESM) soll einem Vorschlag für die Euro-Finanzminister zufolge künftig auch bei der Abwicklung von Banken als Financier einspringen können.
Dies kann solange geschehen, bis ein einheitlicher Fonds auf EU-Ebene ausreichend mit Kapital bestückt ist, wie aus einem Reuters am Montag vorliegenden Papier hervorgeht, das am Abend von den Euro-Finanzministern diskutiert werden sollte. Darüber hinaus könne der ESM aber auch als letzte Absicherung aktiv werden, wenn der EU-Fonds startbereit ist.
In deutschen Regierungskreisen hatte es zuvor geheißen, dass der ESM ausschließlich im Rahmen der bisher vereinbarten Verfahren als allerletztes Mittel zur Verfügung stehen soll. Dazu gehöre, dass ein Mitgliedsstaat an den ESM herantreten muss und dies nicht eine Bank selbst tun kann.
Kompromissbereitschaft signalisierte die Bundesregierung in der Frage, wer über die Abwicklung einer Bank entscheiden soll. Ein neues Gremium, in dem auch Vertreter der nationalen Behörden sitzen sollen, könne darüber befinden, hieß es in deutschen Regierungskreisen. „Nachgelagert können wir dann einen Kompromiss finden, wer die formale Entscheidung trifft und wie sich das aufteilt zwischen EU-Kommission und EU-Rat.“
Bisher hatte das Finanzministerium in Berlin darauf bestanden, dass eine Einrichtung die letzte Entscheidung trifft, die am Rat, also der Vertretung der 28 EU-Mitgliedsländer, angelehnt ist. Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte aber bereits vergangene Woche in einem Handelsblatt-Interview angedeutet, dass man in dieser Frage zu Kompromissen bereit sei.
Eine einheitliche Bankenabwicklung ist neben der gemeinsamen Aufsicht und einem Fonds die tragende Säule der Bankenunion, mit der künftige Krisen im europäischen Finanzsektor vermieden werden sollen.