Der Bundesgerichtshof (BGH) schiebt hohen Nebenkosten bei der Kontoführung einen Riegel vor. Die Commerzbank verlangt in ihren Geschäftsbedingungen 15 Euro, wenn sich ein Kunde eine Kopie seines Kontoauszugs ausstellen lassen will, etwa weil er den alten verloren hat. Der Bankensenat des BGH erklärte diese Klausel in einem am Mittwoch ergangenen Urteil jedoch für unwirksam. Die Commerzbank habe selbst erklärt, dass die Kosten für die Erstellung der Auszugs-Kopie in 80 Prozent der Fälle nur bei 10,24 Euro lägen. Nur wenn es um Vorgänge gehe, die länger als sechs Monate zurücklägen, habe sie deutlich höhere Kosten. Damit verstoße ein pauschales Entgelt gegen den Grundsatz der Angemessenheit solcher Gebühren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, er hoffe, dass die Bankkunden nun auch in anderen Fällen von unangemessen hohen Nebenkosten verschont blieben. Die Verbraucherschützer setzen dabei ihre Hoffnung auf das EU-Parlament, das an der Überarbeitung einer Richtlinie zu Zahlungsdienstleistungen arbeite.