Politik

E.ON schließt Kraftwerke: Strom in NRW wird knapp

Der Energieriese E.ON will weitere unrentable Kraftwerke schließen. In den kommenden beiden Jahren sollen an drei Standorten in Nordrhein-Westfalen Kraftwerksblöcke mit einer Gesamtkapazität von über 1700 Megawatt vom Netz genommen werden und zwei Blöcke in Ingolstadt mit knapp 800 Megawatt.
20.12.2013 12:49
Lesezeit: 1 min

Entsprechende Anträge zur Schließung der Kraftwerke seien bei der Bundesnetzagentur gestellt worden. Die Behörde muss nun prüfen, ob die Versorgungssicherheit trotz einer etwaigen Stilllegung gewährleistet wäre oder ob die Anlagen systemrelevant sind.

E.ON zufolge wurden Schließungsanträge für den Standort Scholven in Gelsenkirchen, für das Kraftwerk Knepper in Dortmund und den Standort Veltheim bei Bielefeld gestellt. Scholven und Knepper sollen Ende 2014 vom Netz, Veltheim im März 2015. Ein Weiterbetrieb ist nach Ansicht von E.ON aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Der Standort Ingolstadt solle geschlossen werden, da das Kraftwerk zu einem großen Teil Ölrückstände aus der benachbarten Bayernoil-Raffinerie verfeuere und die entsprechenden Lieferverträge nicht im bisherigen Umfang verlängert werden konnten.

Durch den Ausbau des Ökostroms fallen seit Jahren die Preise an den Strombörsen. Seit 2010 sind sie von über 60 Euro auf 38 Euro je Megawattstunde gefallen. Dies macht nicht nur E.ON, sondern auch zahlreichen anderen Versorgern zu schaffen. Sie haben in den vergangenen Jahren Milliardensummen in neue mit Gas und Kohle befeuerte Kraftwerke investiert, die sich nun nicht mehr wie geplant rechnen. E.ON-Chef Johannes Teyssen hat daher Anlagen mit einer Leistung von elf Gigawatt - dies entspricht etwa elf AKW-Blöcken - zur Disposition gestellt, von denen er bereits mehr als die Hälfte abgeschaltet hat.

Auch der Konkurrent RWE setzt bei seinen Kraftwerken den Rotstift an. Als Drohung an die Politik wollen die Versorger dies nicht verstanden wissen - niemand könne sie zwingen, unrentable Kraftwerke weiter laufen zu lassen. Die Bundesnetzagentur kann allerdings den Weiterbetrieb anordnen, wenn dieser für die Versorgungssicherheit in Deutschland unerlässlich ist.

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