Politik

Verdachts des Steuerbetrugs bei Energie-Unternehmen

Deutsche Ermittler gehen dem Verdacht eines großangelegten Umsatzsteuerbetrugs im Strom- und Gasmarkt nach. Mehrere Staatsanwaltschaften, Steuerbehörden und Kriminalämter arbeiteten in der Sache zusammen, gab das Bundeskriminalamt bekannt.
20.12.2013 17:19
Lesezeit: 1 min

Finanzbehörden in Baden-Württemberg ermittelten wegen illegaler „Karussellgeschäfte“ gegen EnBW, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Energieversorger wies dies umgehend zurück. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Stuttgart erklärten, es gebe derzeit in dem Zusammenhang gegen EnBW keinen Anfangsverdacht und keine Ermittlungen.

Die Zeitung berichtete zudem, die Fahnder hätten Firmennetze im Visier, die Staaten durch hinterzogene Umsatzsteuern um viele Milliarden Euro gebracht haben könnten.

Dem Umsatzsteuerbetrug wurde bereits ein Riegel vorgeschoben. Nach dem bis September 2013 geltendem Recht musste der Erbringer einer Leistung die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten. Der Empfänger der Leistung oder des Produkts konnte diese Steuerzahlung unter bestimmten Bedingungen als Vorsteuer bei seinem Finanzamt geltend machen und zurückerhalten.

Diese Vorsteuer-Regelung bot aber das Einfallstor, um mit Hilfe grenzüberschreitender Verschiebungen an andere Firmen und Scheinfirmen beim Fiskus auch zu kassieren, wo keine Umsatzsteuer gezahlt wurde.

Nach dem seit September geltenden sogenannten Reverse-Charge-Modell geht die Steuerschuld für bestimmte Leistungen dagegen auf den Empfänger über. Damit wurde diesen sogenannten Karussellgeschäften die Basis entzogen.

Vor drei Jahren waren die Behörden großangelegtem Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Verschmutzungsrechten nachgegangen. Zwei Deutsche, drei Briten und ein Franzose waren 2012 Jahr vom Landgericht Frankfurt in der Sache zu Haftstrafen von vier bis sieben Jahren verurteilt worden. Sie hatten mit einem Umsatzsteuerkarussell mehr als 260 Millionen Euro hinterzogen. Letztes Glied in der Steuerhinterziehungs-Kette war nach Erkenntnissen des Gerichts die Deutsche Bank.

Die Betrüger hatten sich zunutze gemacht, dass die CO2-Zertifikate international leicht handelbar sind. Sie führten die Luftverschmutzungsrechte steuerfrei ein und reichten sie im Inland so lange weiter, bis die Finanzämter die Spur verlieren sollten. Das letzte Glied in der Kette exportierte die Papiere und ließ sich die - tatsächlich nie gezahlte - Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten.

Für jeden der Beteiligten blieb dabei Gewinn übrig. Wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird inzwischen auch gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und Finanzvorstand Stefan Krause, weil sie die betreffende Steuererklärung unterschrieben hatten.

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