Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Massentötung von männlichen Küken untersagt, das gab das NRW-Umweltministerium bekannt. Bisher wurden die sogenannten „Eintagsküken“ gleich nach dem Schlüpfen getötet.
„Wir beschreiten mit diesem Vorgehen in Deutschland einen Pionierweg im Tierschutz. Diese grausame Praxis des Tötens von Küken aus reinen Renditegründen ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Künftig wird diese Praxis in NRW ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
Vorausgegangen war der Entscheidung eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster. Diese sieht das Töten der Eintagsküken als tierschutzwidrig und somit strafbar an.
Weil die männlichen Küken keine Eier legen, sind sie in einer weitgehend industrialisierten Landwirtschaft überflüssig. Da die Zucht von Legehennen ausschließlich auf die Produktion von Eiern ausgerichtet ist, setzen die männlichen Küken kein Fleisch an. Deswegen sind sie auch nicht für die Mast geeignet. Für die Mast von Geflügel werden ganz eigene Züchtungen genutzt. Es ist seit langem gängige Praxis in der EU, die Eintagsküken für die Legehennenproduktion direkt nach dem Schlüpfen zu töten, die Methoden reichen dabei über das Schreddern bis hin zu Vergasung.
„Unser Ziel ist eine tierschutzgerechte Legehennenproduktion, in der Tiere nicht wie Objekte und Abfallprodukte behandelt werden“, so Minister Remmel.
Den Betrieben in Nordrhein-Westfalen wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist bis 1. Januar 2015 gewährt.