Politik

EU prüft Kartell-Verdacht gegen Sky Deutschland

Hollywood-Studios verkaufen die Ausstrahlungsrechte an Kinofilmen in jedem EU-Land einzeln. Nach Ansicht der Kommission widerspricht dies dem EU-Kartellrecht. Sie ermittelt sowohl gegen die US-Studios als auch gegen die TV-Anbieter in der EU.
13.01.2014 17:47
Lesezeit: 1 min

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Die EU-Kommission geht gegen Beschränkungen beim Filmangebot großer Bezahlfernsehsender im EU-Ausland vor. Die Brüsseler Behörde eröffnete am Montag ein Verfahren, das die Lizenzvereinbarungen zwischen den großen US-Filmstudios und Sendern wie Sky Deutschland oder BSkyB unter die Lupe nimmt. Hintergrund: Hollywood-Studios verkaufen die Ausstrahlungsrechte an Kinostreifen in jedem Land einzeln.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia vermutet hinter den Bestimmungen einen Verstoß gegen EU-Kartellrecht. „Wenn Sie in Deutschland das Angebot eines Bezahlsenders abonnieren und zum Urlaub nach Italien fahren, können Sie Filme des Senders womöglich nicht auf Ihrem Laptop schauen“, kritisierte Alumnia.

Zudem bemängelte der spanische EU-Kommissar, dass er mit einem Wohnsitz in Belgien nicht das Angebot eines spanischen Pay-TV-Senders nutzen könne. Der Kommission sind Dienstleistungen ein Dorn im Auge, die in einem EU-Land offeriert werden und für Bürger aus anderen EU-Staaten nicht zugänglich sind.

Ein Sprecher von Sky Deutschland wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern. Geprüft wird neben der Handhabung des deutschen Anbieters das Gebaren der Hollywood-Studios Twentieth Century Fox, Warner Bros, Sony Pictures, Paramount Pictures und das von Bezahlsendern wie BSkyB in Großbritannien, Canal Plus in Frankreich oder Sky Italia.

Die Untersuchung betreffe das Filmangebot und nicht die Übertragung von Sportereignissen, so Almunia. Wenn die EU-Kommission einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht feststellt, können auf die betroffenen Firmen Strafen von bis zu zehn Prozent des jeweiligen Jahresumsatzes zukommen. Im Fall der Pay-TV-Sender wären das Milliarden von Euro. Einen Termin für den Abschluss des Verfahrens nannte Almunia nicht.

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