Die von der Bundesregierung geplante abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährige Versicherte stößt bei der Umsetzung auf Schwierigkeiten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann in den gespeicherten Versichertendaten Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosenhilfe nicht immer unterscheiden, wie aus einer der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Stellungnahme hervorgeht.
Bei den 45 Beitragsjahren als Voraussetzung für eine Rente ab 63 Jahren sollen laut Gesetzentwurf aber nur Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. „Der Nachweis für das Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen wäre deshalb vom Versicherten zu erbringen“, heißt es in der Stellungnahme.
Nach Einschätzung der Spitzenorganisation wird es „häufig der Fall sein“, dass Versicherte über keine Unterlagen mehr verfügen, mit denen sie die Art der bezogenen Leistungen nachweisen könnten. Als Folge wäre nicht feststellbar, ob die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt seien.
Die Stellungnahme war von der Rentenversicherung für die erste Anhörung am vergangenen Montag im Arbeitsministerium verfasst worden. Darin kritisiert die Behörde vor allem die überwiegende Finanzierung der Reform aus Beitragseinnahmen der Rentenversicherung.
„Die jüngeren Versicherten werden durch den langfristig höheren Beitragssatz stärker belastet, obwohl ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Leistungsausweitung von ihnen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann und sie von der Absenkung des Rentenniveaus stärker betroffen sind.“
Arbeitsministerin Andrea Nahles hatte vorige Woche den Gesetzentwurf vorgelegt, der eine höhere Mütterrente, die Rente mit 63 und eine höhere Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli 2014 vorsieht. Zur Finanzierung werden 60 Milliarden Euro Steuergelder zugeschossen. Der Beitragssatz soll erst 2019 von 18,9 auf 19,7 Prozent steigen (mehr hier).
Nur die bessere Absicherung Erwerbsgeminderter hält die Rentenversicherung für „notwendig und sinnvoll“. Dort sei sogar eine noch weitergehende Verbesserung sinnvoll - wenn es dafür entsprechende Finanzierungsspielräume gäbe. Die leichte Erhöhung der Mittel für Rehabilitationen berücksichtige wenigstens zum Teil den steigenden Reha-Bedarf.