Die Jobcenter im Hochsauerlandkreis weisen die Hartz-IV-Empfänger darauf hin, dass die Kosten für die Wohnungen zu hoch seien. Entweder sie ziehen in günstigere Wohnungen um oder tragen einen Teil der Mietkosten selber.
In dem Schreiben eines Jobcenters steht, dass es den Steuerzahlern nicht zumutbar sei, „für einen Hilfsempfänger dauerhaft unangemessene Unterkunftskosten zu finanzieren“, berichtet die WAZ.
Doch erst eine Änderung des Berechnungsschlüssels durch das Jobcenter sorgt für die angespannte Situation unter den Hartz-IV-Beziehern. Denn bis 2012 ermittelten die Jobcenter im Hochsauerlandkreis selber die Obergrenzen für die Kosten der Unterkunft. Das Bundessozialgericht entschied allerdings, dass die Vorgehensweise „nicht schlüssig“ sei.
Der Landkreis beauftragte ein Hamburger Unternehmen damit, ein schlüssiges Konzept auszuarbeiten. Mit dem Ergebnis, dass die Höchstgrenzen viel niedriger angesetzt wurden als zuvor: Teilweise um bis zu 40 Euro. Das bedeutet für die Empfänger die Differenz zwischen Obergrenze und tatsächlicher Miete selbst zu übernehmen – oder ein kostenintensiver Umzug.