Finanzen

Vor Bailout-Abstimmung: Wirtschaftsminister Spaniens widerspricht Auflagen

Um Finanzhilfen zu erhalten, müssen spanische Banken einen Stresstest durchlaufen, heißt es im Memorandum zum Banken-Bailout Spaniens, über das heute der Bundestag abstimmt. In aussichtslosen Fällen ist auch eine geordnete Pleite vorgesehen. Der spanische Wirtschaftsminister sagt nun jedoch, es gebe keinen Plan, Banken zu schließen.
19.07.2012 11:22
Lesezeit: 1 min

Schon im Vorfeld der heutigen Abstimmung des Bundestags über das Banken-Bailout für Spanien gibt es einige Bedenken unter den Abgeordneten – eine Kanzlermehrheit ist nicht sicher. SPD und Grüne wollen sich erst bei ihren Fraktionssitzungen kurz vor der Sondersitzung mit anschließender Abstimmung entscheiden.

Die Unstimmigkeiten im Bundestag über das Rettungspaket werden nun direkt aus Spanien mit neuen Aussagen vergrößert. Schon vor der Ratifizierung wird das für die Hilfen ausgearbeitete Memorandum aus spanischer Sicht scheinbar nicht ernst genug genommen. Der spanische Wirtschaftsminister Luis de Guindos sagte mit Nachdruck, dass es keine Pläne gebe, irgendeine Bank zu schließen. Im Memorandum ist es jedoch anders festgelegt. Alle spanischen Banken müssen demnach einen Stresstest über sich ergehen lassen, um ihren Kapitalbedarf zu ermitteln. Je nach Ergebnis des Tests erhalten die Geldhäuser Auflagen für ihre Restrukturierung, Rekapitalisierung oder ihre Abwicklung: „Die spanischen Behörden und die Europäische Kommission werden die Lebensfähigkeit der Banken auf der Grundlage der Ergebnisse des Stresstests und der Umstrukturierungspläne beurteilen. Banken, die als nicht lebensfähig erachtet werden, werden in einer geordneten Weise aufgelöst werden“, heißt es in dem Memorandum.

Ganz Unrecht hat Luis de Guindos allerdings nicht. So gibt es bisher überhaupt keine EU-Vorschriften bezüglich des Umgangs mit Bankenpleiten wie im Falle Spaniens, wenn Gelder gewährt werden. Es herrscht kein harmonisierter Rechtsrahmen für die Schließung oder Umstrukturierung, so Karel Lannoo, Hauptgeschäftsführer des Center for European Policy Studies. Zwar hat die EU versucht, einen solchen Rechtsrahmen vorzuschlagen, doch dieser wurde von den Regierungen abgelehnt. Die neuen Regeln würden nämlich eine umfassendere Beteiligung der Anleihehalter an Insolvenzen bzw. Verlusten vorsehen. Und selbst wenn die Regierungen doch noch zügig zustimmen würden, könnte eine entsprechende Genehmigung nicht vor 2018 in Kraft treten, sagen EU-Beamte. Das hilft im Falle Spanien also auch nicht.

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