Deutschland

GEMA: Teilen von YouTube-Videos wird kostenpflichtig

Die GEMA will Geld von Bloggern, die YouTube-Videos einbetten. Sie folgt damit dem Vorstoß des österreichischen Rechte-Verwerters AKM. Sollte die Regelung in Kraft treten, droht Blogs und kleinen Webseiten eine gigantische Abmahnwelle.
05.02.2014 12:30
Lesezeit: 2 min

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Wenn es nach der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) geht, wird das Einbetten von YouTube-Videos künftig kostenpflichtig. Sie sieht im Verbreiten der Videos Urheberrechtverletzungen. Zukünftig soll die Erlaubnis der Urheber eingeholt werden und eine Bezahlung für das Teilen erfolgen.

Damit folgt die GEMA der österreichischen Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM). Die AKM sprach sich kürzlich sogar für eine generelle Bezahlpflicht bei der Verwendung von Hyperlinks aus. Diese werden zum Einbetten von Videos verwendet werden. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zum Urheberrecht legte die AKM ihren fast 20.000 Mitgliedern nahe, ebenfalls für diesen Vorschlag zu stimmen. Dazu übermittelte sie den Mitgliedern einen vorausgefüllten Fragebogen, der an die EU-Kommission weitergeleitet wird.

Frage 11 des Fragebogens lautete: „Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?“ Die Rechtsabteilung der AKM entfernte vorsorglich die Antwortmöglichkeiten „Nein“ und „Keine Meinung“ und ließ nur „Ja“ als zulässige Antwort übrig, wie Futurezone berichtet.

Zudem formulierte AKM gleich noch eine Antwort vor und kopierte diese in den Fragebogen für die EU-Kommission. Darin wird eine „angemessene Vergütung“ für Musikvideos gefordert, die in „fremde Websites eingebettet“ werden.

Ob beim Einbetten von Videos überhaupt Urheberrechte verletzt werden, klärt gerade der EuGH in einem Verfahren. Eine Bezahlpflicht bei Hyperlinks würde zudem einen Angriff auf die Infrastruktur des Internets darstellen, sagen Kritiker.

„Hyperlinking ist ein konstituierendes Element des Netzes. Es einzuschränken, wäre ein massiver Eingriff“, sagt Joachim Losehand vom Verein der Internet-Benutzer Österreichs.

Die deutsche Gema schloss sich eilig der Position der österreichischen Rechteverwerter an, wenn auch mit einer leichten Einschränkung.

„Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.“, sagte GEMA-Sprecherin Ursula Goebel auf Anfrage von Netzpolitik.

Für die GEMA ist das eine logische Ausweitung ihres Geschäftsmodells. Die kostenlose Verbreitung von Inhalten ist ihr ein Dorn im Auge. Wie sie dabei die doppelte Vergütung (einmal von Google und einmal von Webseiten mit eingebettetem Inhalt) verhindern will, bleibt unklar.

Sollte die Regelung durchgesetzt werden, würde das Teilen von Inhalten stark abnehmen. Besonders kleine Webseiten und Blogs würden davon absehen, das große rechtliche Risiko einzugehen.

Der GEMA-Vorstoß ist ein weiterer Versuch, kleine Webseiten und Blogs aus dem Verkehr zu ziehen, in dem man die juristischen Risiken erhöht. Erst kürzlich urteilte das Landgericht Köln, dass Blogs den Namen des Fotografen direkt auf den Fotos vermerken müssen. Der Blogger-Szene droht dadurch gigantische Abmahnwelle (mehr hier).

Darüber hinaus plant die Telekom die Zwei-Klasen-Gesellschaft im Internet. Große Konzerne können sich künftig schnellere Daten-Leitungen reservieren, während sich kleinere Webseiten hinten anstellen müssen (mehr hier).

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