Deutschland

Peter Gauweiler: „Immunität der ESM-Lenker ist ein Skandal“

ESM-Kläger Peter Gauweiler sieht in der Immunität der ESM-Organe einen Skandal: Sie sei ein vordemokratisches Privileg. Dank ihr könnten die ESM-Lenker ohne jede Sanktion Milliardenbeträge veruntreuen. Es gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Karlsruhe hat sich mehr derart gravierenden Mängeln nicht befasst.
18.03.2014 16:56
Lesezeit: 1 min

Die Verfassungsklagen gegen die Beteiligung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die mit rund 37.000 Beschwerdeführern größten Klagen seiner Geschichte am Dienstag ab (mehr hier). Zu den Beschwerdeführern gehörte neben dem CSU-Politiker Peter Gauweiler und mehreren Rechtsprofessoren auch der Verein „Mehr Demokratie“ um Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Den Verfassungsklagen hatten sich Tausende Bürger angeschlossen. Peter Gauweiler sagt zu dem Urteil:

„Wir bedauern, dass der Senat einer inhaltlichen Befassung der von uns beanstandeten Immunitätsregelung und der Target-Kredite aus verfahrensrechtlichen Gründen (Zulässigkeit) ausgewichen ist. Die lebenslange Immunität der Gouverneursrats- und Direktoriumsmitglieder ist ein Skandal. Aufgrund dieser vordemokratischen Privilegien können die ESM-Lenker ohne jede Sanktion Milliardenbeträge veruntreuen und können nicht einmal für Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die unbegrenzten Überziehungskredite im Rahmen des Target-Systems, die die Problemstaaten in Anspruch nehmen können, führen dazu, dass wir zum Gefangenen des Eurosystems werden. Wenn sich Hunderte von Milliarden Forderungen in der Bundesbankbilanz anhäufen, die im Falle der Insolvenz eines Problemstaates und seines Ausscheidens aus der Eurozone großenteils uneinbringlich sind, kann der Bundestag über die Gewährung von Finanzhilfen nicht mehr frei entscheiden (…)

Bereits in seiner Eilentscheidung vom 12. September 2012 auf unseren Antrag auf einstweilige Anordnung hatte das Bundesverfassungsgericht eine sofortige Nachbesserung des Vertrages durchgesetzt. Durch völkerrechtliche Erklärungen musste die Bundesregierung sicherstellen, dass der Vertrag in zwei wichtigen Punkten nur so ausgelegt und anwendet werden darf, wie das Bundesverfassungsgericht ihn einschränkend interpretiert hat: Die maximale Haftungssumme Deutschlands wurde auf 190 Mrd. Euro begrenzt (nach einer anderen Auslegungsmöglichkeit hätte es ein Mehrfaches sein können). Und Artikel 34, 32 und 35 des ESM-Vertrages (Schweigepflicht der Mitglieder der ESM-Organe und Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM) müssen so ausgelegt werden, dass die Information der nationalen Parlamente durch ihre Regierungsvertreter dadurch nicht ausgeschlossen wird.“

Mit dem Urteil vom Dienstag sind noch nicht alle den ESM betreffenden Rechtsfragen entschieden. Eine von Gauweiler eingereichte Organklage ist vom Bundesverfassungsgericht aus dem nun beendeten Verfahren herausgelöst worden. Über sie wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. In diesem Verfahren beklagt Gauweiler, dass die Bundesregierung ihm wichtige Informationen über die Entstehung des ESM-Vertrages vorenthalten habe und weiterhin vorenthalte. So verletze sie seine Rechte als Bundestagsabgeordneter.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen EU-Vermögensregister und Bargeldbeschränkungen: Risiko für Anleger

Das EU-Vermögensregister gehört derzeit zu den größten Risiken für Anleger. Daher ist es wichtig, sich jetzt zu überlegen, wie man...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Euro-Kurs wird zur Gefahr: Europas Exporte brechen ein
06.07.2025

Ein starker Euro, schwaches Wachstum, neue US-Zölle – Europas Wirtschaft gerät unter Druck. Die EZB warnt, doch die Lage droht zu...

DWN
Politik
Politik Neuregelung der Vaterschaft: Mehr Rechte für leibliche Väter
06.07.2025

Die Bundesregierung plant eine Reform, die leiblichen Vätern zu mehr rechtlicher Anerkennung verhelfen soll. Der Entwurf aus dem...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungstausch: Wie Sie Ihre Ferienwohnung herzaubern und worauf Sie achten müssen
06.07.2025

Der Wohnungstausch boomt – günstig, persönlich und spannend. Doch wie funktioniert das Ganze wirklich, und worauf muss man achten,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Jungmakler mit TikTok: Wie eine Generation den Versicherungsmarkt neu denkt
06.07.2025

TikTok-Reichweite, neue Rollenbilder, klare Erwartungen: Junge Makler treiben die Disruption im unabhängigen Versicherungsvertrieb voran....

DWN
Technologie
Technologie Wäschetrockner: Neues Energie-Label einfach erklärt
06.07.2025

Seit dem 1. Juli gelten für Wäschetrockner strengere Energiekennzeichnungen. Verbraucher sollen Geräte nun besser vergleichen können....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Praktika und Probearbeiten: Rechte, Pflichten und Fallstricke für Berufseinsteiger
06.07.2025

Viele Praktikanten kennen ihre Rechte nicht – und riskieren, ausgenutzt zu werden. Was wirklich erlaubt ist, wann Praktika bezahlt werden...

DWN
Technologie
Technologie Lithium: Schlüssel zur technologischen Unabhängigkeit – doch der Rohstoff ist knapp
06.07.2025

Lithium ist der Treibstoff moderner Technologien – von E-Autos bis Energiewende. Doch was passiert, wenn die Nachfrage explodiert und das...

DWN
Politik
Politik Rückkehr der Wehrplicht trotz Wirtschaftsflaute? Nato-Ziele nur mit Pflicht zum Wehrdienst möglich
05.07.2025

Die Nato drängt: „Um der Bedrohung durch Russland zu begegnen“, hat die Nato ein großes Aufrüstungsprogramm beschlossen. Doch wie...