Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den Entwurf zum zweiten Teil eines Sanktionsdurchsetzungsgesetzes, wie aus Regierungskreisen verlautete. Anonyme Transaktionen sollen damit künftig verhindert werden. So sollen auch Sanktionen gegen russische Oligarchen - verhängt nach dem russischen Angriff auf die Ukraine - besser durchgesetzt werden können. Notare sollen das Verbot überwachen und Verstöße melden.
Mit dem Gesetz soll auf Bundesebene eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geschaffen werden. Diese wird dann künftig bei dem Thema alle Behörden in Deutschland koordinieren. Sie soll zunächst beim Zoll angegliedert werden, später aber in der von Bundesfinanzminister Christian Lindner geplanten neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität aufgehen.
Laut Regierungsinformationen zum Gesetz sollen Angaben zur Beurkundung von Immobilientransaktionen in einer neu aufzubauenden Datenbank gespeichert werden. Geplant ist auch eine Hinweisannahmestelle sowie die Möglichkeit, einen Sonderbeauftragten in Unternehmen zu installieren, um die Einhaltung von Sanktionen zu überwachen.
Im Frühjahr hatte der Bundestag bereits ein erstes Gesetz zur besseren Durchsetzung von Sanktionen beschlossen. Damit sollte die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden intensiviert werden. Unter Androhung von Bußgeldern und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe müssen sanktionierte Personen ihr Vermögen offenlegen. Das ist bislang nach Angaben von Regierungsvertretern aber kaum geschehen.