Die Bundesregierung bringt die Entlastung der rund 20 Millionen Gaskunden auf den Weg und will ihnen bis Dezember insgesamt zwölf Milliarden Euro zukommen lassen. Die Gas- und Fernwärmekunden erhielten "bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung. Diese dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse", heißt es in einem Gesetzentwurf der Regierung, der der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwochabend vorlag. "Hierfür fallen Haushaltsausgaben von voraussichtlich 12 Milliarden Euro an."
Im Kern ist vorgesehen, dass Gas-Kunden ein Zwölftel des Jahresverbrauchs von ihren Versorgern ersetzt bekommen. Dafür kann die Abschlagszahlung für Dezember zunächst entfallen oder mit der nächsten folgende Gas-Abrechnung erstattet werden.
In den Genuss der Entlastung sollen Haushalts- und Gewerbekunden kommen, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Versorger sollen vom Bund das Geld zügig überwiesen bekommen, damit sie trotz des Verzichts auf die Dezember-Rechnungen flüssig bleiben. Regierungskreisen zufolge soll der Gesetzentwurf am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
In dem Gesetzentwurf berücksichtigt die Bundesregierung Forderungen aus SPD und der Länder nicht, wonach es eine zweite Abschlagszahlung im Januar oder Februar geben müsse. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass wie von der Expertenkommission Gas empfohlen, die zweite Stufe der Entlastung über ein subventioniertes Verbrauchskontingent ab März greifen soll. Zudem wird klargestellt, dass die Industrie ab Januar Hilfen über solche Kontingente erhält.
Auch die von den Länder-Ministerpräsidenten geforderten Hilfen für Holzpellet- oder Öl-Heizungen finden sich nicht. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass Gas-Kunden um ein Vielfaches höhere Belastungen hätten, "als die nicht auf Basis von Gas" heizen.
Bezahlt werden sollen die Hilfen aus dem Wirtschafts-Stabilisierungsfonds, in dem insgesamt bis zu 200 Milliarden Euro zur Dämpfung der Energie-Preise liegen.
ABWEICHUNGEN VON EMPFEHLUNGEN DER GAS-KOMMISSION
Die von der Regierung eingesetzte Gas-Kommission mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Vertretern von Mietern hatte empfohlen, die Abschlagszahlungen auf Basis der September-Kosten im Dezember auszusetzen. Die Regierung will nun einen Monats-Durchschnittspreis zugrunde legen. Basis soll ein Jahresverbrauch sein, bei dem der Monat Dezember 2022 eingeschlossen ist. Sichergestellt werden soll so, dass wirklich nur ein Zwölftel der Jahresrechnung erstattet wird. Bei einer reinen Berücksichtigung des Dezembers hätte die Abschlagszahlung für den Monat willkürlich erhöht werden können, um dann mehr Staatshilfe zu bekommen. Mieter sollen zwar im Dezember über die Hilfen und deren voraussichtliche Höhe informiert werden, der Rabatt greift dann aber meist erst bei der nächsten Abrechnung.
Ersetzt werden dem Entwurf zufolge die kompletten Gas-Kosten. Also nicht nur der reine Kilowattpreis (Arbeitspreis), sondern auch Warmwasserkosten oder Netzgebühren. Zudem wird als Grundlage für die Zwölftelung der Gastarif für den Dezember gewählt, so dass auch jüngste Preiserhöhungen zugunsten der Kunden ersetzt werden. (Reuters)