Deutschland

Bundesregierung beschließt Strompreisbremse ab 2023

Die Bundesregierung will den Strompreis für Privathaushalte ab Anfang kommenden Jahres bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln, als Ergänzung zur Gaspreisbremse.
01.11.2022 18:43
Lesezeit: 3 min
Bundesregierung beschließt Strompreisbremse ab 2023
Bundeskanzler Olaf Scholz und BASF-Chef Martin Brudermüller am Dienstag auf dem Werksgelände in Schwarzheide. (Foto: dpa) Foto: Lisi Niesner

Die Bundesregierung will den Strompreis für Privathaushalte ab Anfang kommenden Jahres bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Dies soll für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten, wie aus einem Reuters am Dienstag vorliegenden Beschlussentwurf des Kanzleramtes für die Beratungen mit der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht.

Die zusätzlich geplante Gaspreisbremse werde zum 1. März eingeführt, soll aber womöglich bereits einen Monat früher greifen: "Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt." Bei Industrieunternehmen würden die Strompreise bei 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Aus Regierungskreisen wurde zudem bekannt, dass die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bei Energieunternehmen bereits rückwirkend ab dem 1. September 2022 greifen soll.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Ländern kommen am Mittwochnachmittag in Berlin zusammen, um sich auf Entlastungen bei den Energiepreisen zu verständigen. Der Reuters vorliegende Beschlussvorschlag dafür datiert vom Dienstagmittag.

Der Entwurf gibt die Linie des Kanzleramtes wieder. Darin macht das Kanzleramt Kompromissangebote bei anderen Streitpunkten, die bisher einer Einigung mit den Ländern auf das dritte Entlastungspaket im Wege standen. So bietet der Bund für das geplante 49-Euro-Ticket wie auch für die Flüchtlingsausgaben mehr Geld an. Änderungen durch die Länder-Wünsche sind zu erwarten.

Strompreisbremse ab 1. Januar 2023

Die Bundesregierung hatte die Strompreisbremse zum Jahresanfang angekündigt, bisher aber offengelassen, bei welchen Preisen die Bremse greift. Mit Blick auf Privathaushalte heißt es zur Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde für das Grundkontingent: "Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet."

Das Geld für die Entlastung im Strombereich soll zum Teil bei Unternehmen durch eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne wieder eingesammelt werden. "Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft", heißt es in dem Entwurf. Konkrete Details nennt das Papier dazu noch nicht.

In einem Erläuterungspapier der Bundesregierung zu Eckpunkten der Entlastungsmaßnahmen heißt es ergänzend, die Abschöpfung der Zufallsgewinne solle "rückwirkend ab dem 1. September 2022" erfolgen. Dies solle für erneuerbare Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle gelten: "Ausgenommen sind Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase."

Vorgesehen ist auch ein Härtefallfonds für Bereiche, in denen trotz Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestünden, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden könnten. "Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor", heißt es im Kanzleramtsentwurf. Diese sollten insbesondere auch für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Für sie seien daher bis zu 8 Milliarden Euro der Gesamtsumme vorgesehen.

Die Gas- und Strompreisbremse fallen unter den sogenannten Abwehrschirm von bis zu 200 Milliarden Euro, die der Bund bis zum Frühjahr 2024 durch neue Schulden zur Abfederung der Energiekosten bei Verbrauchern und Wirtschaft vorgesehen hat. Die Energiepreisbremsen sollen bis Ende April 2024 gelten.

Stromversorger: Preisbremse ab Januar unmöglich

Die Stromversorger haben die von der Regierung angepeilte Preisbremse ab Beginn nächsten Jahres für nicht umsetzbar erklärt. "Diese geplante Strompreisbremse ist zum ersten Januar nicht zu schaffen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energiewirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Es solle am 17. November ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Kontingentlösung für Strom ab Januar und auch noch die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen der Stromerzeuger beinhalte. "Das ist zeitlich völlig unrealistisch. Das Gesetz wird erst kurz vor Weihnachten in Kraft treten", sagte sie.

Die Regierung will am Mittwoch Eckpunkte sowohl für die Gaspreis- als auch die Strompreisbremse im Kabinett beschließen. Der Strompreis für Haushalte soll ähnlich wie bei der Gaspreisbremse für einen Basisverbrauch von 80 Prozent des Vorjahres auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Bei der Industrie sollen es 13 Cent sein. Zugleich sollen die aktuell hohen Gewinne der Stromproduzenten rückwirkend ab September teilweise abgeschöpft und die Milliarden-Erlöse zur Gas- und Strompreisdämpfung mit eingesetzt werden. (Reuters)

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