Schmuck im Nachlass: Diese 5 Dinge sollte man beachten
Wenn von einer Erbschaft die Rede ist, sind meist Geld oder Immobilien das Thema. Doch natürlich kann es auch sein, dass von den Großeltern oder Eltern Schmuck geerbt wird. Das kann problematisch sein, was die steuerliche Behandlung betrifft. Denn während ein reines Geld Erbe als Grundlage der Besteuerung durch die Erbschaftssteuer einen objektiven und eindeutigen Wert darstellt, ist dies bei Schmuck (und übrigens auch bei Immobilien) nicht so leicht. Denn der Wert, den Schmuckstücke oder Edelsteine haben, ist die Basis dafür, wie die Vermögens- oder Erbschaftssteuer durch die zuständigen Behörden ermittelt wird.
Was die Wertermittlung von Schmuck so wichtig macht
Die steuerliche Behandlung von geerbten Schmuckstücken ist ein wichtiger Aspekt, der die korrekte Wertermittlung erforderlich macht. Doch viele Erben haben für Schmuck, Edelsteine und Uhren selbst keine Verwendung und möchten das Erbgut verkaufen. In diesem Zusammenhang ist es das A und O, den richtigen Wert zu ermitteln. Dies ist das Fundament dafür, dass der potenzielle Verkaufspreis optimal, aber auch seriös gestaltet werden kann. Besonders wenn es um ältere Schmuckstücke geht, ist es nicht so leicht, die präzise Wertermittlung von gebrauchten Schmuckstücken durchzuführen. Experten sind dann die richtigen Ansprechpartner für die Erben.
Bezüglich geerbten Schmucks - ganz gleich, ob dieser verkauft werden soll oder nicht - gibt es besonders die folgenden fünf Aspekte zu beachten.
1. Wertermittlung durch den Profi
Schmuckstücke, insbesondere als Erbe von einem lieben Menschen, haben einen materiellen und einen ideellen Wert. Für die steuerliche Betrachtung des Erbguts spielt der ideelle Wert der Edelsteine, Uhren oder Schmuckgegenstände natürlich keine Rolle. Sichere Ermittlung der Werte bieten Fachleute, die ihr Handwerk verstehen und deshalb nachweisbare Expertise und Erfahrung haben. Solche Profis nehmen die korrekte Wertermittlung vor. Auf Wunsch beraten sie ihre Kunden auch, welcher Verkaufspreis angesetzt werden sollte, wenn sich der Erbe dafür entschieden hat, Schmuckstücke oder Edelsteine zu verkaufen. Durch geeignete Technik ermitteln diese Profis auch, ob geerbte Edelsteine lupenrein sind oder nicht.
2. Korrektes Abführen der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer hat den Namen im Programm. Besteuert wird das Erbgut - und zwar nach dem festgesetzten materiellen Wert. Gut zu wissen: Nicht der Wert jedes einzelnen Teils aus dem Erbgut wird durch das Finanzamt besteuert. Die Finanzbehörden interessiert der gesamte Wert des Erbes. Sollte es vielleicht nur ein einzelner Ring sein, der zum Erbe gehört und der eher ideellen Wert hat, muss natürlich nicht die hoch präzise Schätzung durch den Profi erfolgen. Außerdem sollte auch geklärt werden, welche der sogenannten Erb Steuerklassen zutrifft.
Sowohl Ehepartner als auch Kinder und Enkelkinder werden zur Erb Steuerklasse I gerechnet. Die Kenntnis der Einteilung ist wichtig. Denn das Deutsche Steuerrecht verbindet die jeweilige Klasse mit bestimmten Freibeträgen. Für Ehemann beziehungsweise Ehefrau sind das 500.000 Euro, Für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro. Sollte der Wert des Erbes - egal, ob es Geld, Immobilien, Edelsteine oder Schmuckstücken sind, unter diesen Freibetragsgrenzen liegen, sind die Erbgüter steuerfrei.
3. Kapitalanlagen genau planen
Schmuckstücke und Uhren als Erbe zu erhalten, ist bezüglich der Vermögenswerte recht unproblematisch. Denn seit dem Jahr 1997 ist die Vermögenssteuer aus dem Deutschen Steuerrecht gestrichen. Dennoch sollte man sich nicht unbedingt in Sicherheit wiegen - denn politische Ziele könnten es auch sein, die Schere zwischen Arm und Reich zu verkleinern und ähnliche Instrumente wie die Vermögensteuer zu etablieren.
Sollte das Erbe ganz oder teilweise Gold oder Edelsteine (LINK) umfassen, verhält sich die Sache etwas anders. Denn wenn solche Erbstücke in ihrer Reinform vererbt wurden, gelten sie steuerrechtlich als Geldanlage. Aktuell ist es so, dass auch hier die Vermögenssteuer nicht greift. Dennoch sollten etwaige Entwicklungen genau verfolgt werden - denn die Ausgaben, die der Bund durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg tätigen musste, könnten natürlich durch neue Steuermodelle oder Steuererhöhungen gefolgt werden.
Hoch relevant wird die Besteuerung, wenn die Erbschaft nicht dem Privatmann, sondern dem Unternehmen zugutekommt. Dann wird das Erbe dem Betriebsvermögen zugerechnet. Dies muss der Unternehmer zwingend berücksichtigen, denn durch die Erhöhung des Vermögens verbessert sich die Habenseite - die Aktiva - der Bilanz. Der Unternehmenserfolg erhöht sich, was eine höhere Besteuerung auslöst. Es ist empfehlenswert, hohe Erbwerte und deren Folgen durch den spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
4. Schenkungen als attraktive Option
Einige Vorteile bietet die Alternative der Schenkung. Die Kette zur Konfirmation. Den Ring zu Weihnachten. Oder den Ring anlässlich des erfolgreichen Abschluss des Studiums. - Es gibt zahlreiche Ideen, bei denen Schmuckstücke oder Edelsteine von den Großeltern oder den Eltern in den Besitz der Kinder beziehungsweise Enkel übertragen werden können. Gerade dann, wenn dies nicht den gesamten Schmuckbestand im Rahmen einer einzigen Schenkung betrifft, sondern die Werte auf einzelnen Schenkungen aufgeteilt werden, sind steuerliche Abzüge gut vermeidbar. Denn das Steuerrecht nutzt den Begriff des steuerfreien Gelegenheitsgeschenk.
Doch natürlich hat die Schenkung gegenüber dem Erbe noch einen weiteren Vorteil. Den unschätzbaren Wert, dass der Schenkende und die Beschenkte gegenseitig die Freude des anderen erkennen. Gerade, wenn Schmuck oder Edelsteine und nicht ein bloßer Geldbetrag geschenkt werden, ist dies besonders passend.
5. Alten Schmuck sachgemäß restaurieren
Wer das geerbte oder geschenkte alte Schmuckstück behalten und vielleicht sogar tragen möchte, braucht einen Profi, der eine unter Umständen nötige Restauration fachgerecht durchführt. Sei es, ob bei einer Kette ein defektes Glied zu ersetzen ist, oder ob bei einer alten Uhr die Mechanik der Zeiger eine professionelle Reparatur benötigt - solche Arbeiten sollten ausschließlich von Spezialisten durchgeführt werden. Denn Voraussetzung des Werterhaltes der alten Stücke ist es, dass originalgetreue Optik und Funktionalität bestmöglich erhalten bleiben.
Besonders wertvolle Schmuckstücke oder Edelsteine sollten auch sicher aufbewahrt werden. Der eigene Safe, aber auch das Bankschließfach oder der Tresor spezialisierter Einrichtungen sind lohnenswerte Optionen. Auch die professionell installierte Alarmanlage ist oft sinnvoll - vor allem dann, wenn attraktive Werte historischen Ausmaßes vielleicht sogar im Rahmen einer Ausstellung präsentiert werden. Meist empfiehlt es sich dann auch, dass die jeweiligen Exponate umfassend versichert sind.
Das A und O: Erbschaft gut vor- und nachbereiten
Rund um das Vererben und Erben von Schmuckstücken und ähnlichen Werten sind also eine ganze Reihe von Überlegungen und Tätigkeiten empfehlenswert, um der ganz besonderen Art von Erbschaft auch wirklich gerecht zu werden. Insbesondere der ursprüngliche Eigentümer sollte nach Maß wählen, wie er die Wertsachen dem oder den Erben zukommen lässt.
Natürlich wäre es auch möglich, dass die Wertgegenstände nach vorheriger Ankündigung vererbt werden. So können Erblasser und potenzielle Erben nach Maß beraten, welche Vorgehensweise wohl die beste sein dürfte. Außerdem können die Erben durch diese Vorgehensweise bereits Vorkehrungen treffen, wie der Schmuck, die Uhren oder die Edelsteine ideal und vor allem geschützt aufbewahrt oder von wem sie bei Bedarf restauriert werden. Sollte die Absicht bestehen, das Erbe zu verkaufen, kann bereits gestartet werden, potenzielle Käufer zu ermitteln, die vielleicht auch den ideellen Wert der wertvollen Stücke schätzen.