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Mit dem Anhänger in den Urlaub: Was gilt es zu beachten?

Lesezeit: 2 min
21.02.2023 10:31
Immer häufiger sind auf den Autobahnen Autos mit Anhängern zu sehen. Vor allem bei kleinen Kofferräumen kann diese zusätzliche Transportmöglichkeit den Urlaub retten. Doch vom Führerschein bis zur Verkehrssicherheit gibt es einiges zu beachten.
Mit dem Anhänger in den Urlaub: Was gilt es zu beachten?
Foto: Hauke-Christian Dittrich

Anforderungen an Auto und Fahrer: Das benötigt ein Anhänger

So schwer dürfen Auto und Anhänger sein

Nicht jeder Anhänger darf an jedem Fahrzeug befestigt werden. Informationen über die maximale Anhängelast eines Pkw finden Fahrer in den CoC-Papieren und in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein).

Neben der eingetragenen Anhängelast befindet sich in den Papieren der meisten Fahrzeuge ein Zusatzeintrag. Dieser begrenzt das Zug-Gesamtgewicht des Gespanns auf Auto und Anhänger. Meistens liegt dieser Wert unter der Summe aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Autos und seiner maximalen Anhängelast.

Das bedeutet: Wer die Anhängelast vollständig ausnutzen möchte, darf sein Auto nicht voll beladen. Der Grund hierfür liegt in der Sicherheit. Laut Gesetz muss das Gespann in der Lage sein, an einem Berg mit zwölf Prozent Steigung fünf Mal innerhalb von fünf Minuten anzufahren. Dabei darf kein Bauteil versagen.

Der Führerschein muss zum Anhänger passen

Wer ein zulässiges Gesamtgewicht für das Fahrzeug gefunden hat, das er mit einem Anhänger verbinden möchte, sollte überprüfen, ob sein Führerschein dazu passt. Die Führerscheinklasse B ist nur dann ausreichend, wenn die zulässige Gesamtmasse des Autos unter 3,5 Tonnen und das Maximalgewicht des Anhängers unter 750 Kilogramm liegt. Werden diese Werte überschritten, ist die Führerscheinklasse BE nötig.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse als 750 Kilogramm besitzt, das Gespann die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen aber dennoch nicht überschreitet. Auch hier reicht die Führerscheinklasse B aus.

Eine aktuelle Anhängerkupplung ist ein Muss

Schwache oder veraltete Anhängerkupplungen sollten vor der Fahrt gegen ein aktuelles Modell ausgetauscht werden. Wer eine neue Kupplung kauft, muss hierbei die gesetzlichen Vorschriften beachten. Beispielsweise müssen Kupplungen nach der Fahrt mit dem Anhänger wieder entfernt werden, falls sie das Kennzeichen verdecken. Bei schwenkbaren Kupplungen ist dies nicht verpflichtend.

Gesetzliche Vorschriften für den Anhänger

Die wichtigsten Anhänger-Regeln für Sicherheit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr wird zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern unterschieden. Gebremste Anhänger verfügen über eine eigene Bremse, die Auflaufbremse, weswegen sie schwerer sein dürfen als ungebremste Modelle. Verpflichtend ist die Auflaufbremse in Deutschland nur für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm.

Gebremste Anhänger müssen durch ein Abreißseil mit dem Pkw verbunden werden. Dieses wird mit einer separaten Lasche oder Öse am Auto eingehängt. Sollte sich der Anhänger vom Fahrzeug trennen, löst das Seil die Bremse aus. In einigen Nachbarländern wie Österreich, der Schweiz und den Niederlanden ist das Abreißseil auch für ungebremste Anhänger Pflicht.

Neben dem Anhänger selbst muss auch die Ladung bestmöglich gesichert werden. Autofahrer sollten dafür Spanngurte oder Sicherungsnetze verwenden, die man am Hänger befestigen kann. Löst ein nicht ausreichend gesichertes Ladungsstück einen Unfall aus, ist es möglich, dass die Versicherung nicht einspringt.

Auch für Anhänger sind Zulassung und Beleuchtung Pflicht

Der Anhänger muss hinsichtlich seiner Beleuchtung dieselben Kriterien erfüllen wie ein Pkw. Blinker, Brems- und Schlusslichter müssen gut sichtbar sein und einwandfrei funktionieren. Weiterhin muss der Anhänger über zwei dreieckig geformte Rückstrahler verfügen, deren Kanten mindestens 15 Zentimeter lang sind und deren Spitze nach oben zeigt.

Wichtig ist außerdem, dass Anhänger ebenso eine Zulassung benötigen wie Autos. Nur wer die nötigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorgelegt hat und sich eine Bescheinigung hat ausstellen lassen, darf einen Anhänger anspannen.

DWN
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