Ratgeber

Investment in Startups und Immobilien: Lohnt sich Crowdinvesting?

Lesezeit: 4 min
05.03.2023 00:00
Crowdinvestoren stecken jedes Jahr Hunderte von Millionen Euro in Startups und Immobilien. Doch wie sieht es mit Rendite und Risiko der Schwarmfinanzierungen aus? 
Investment in Startups und Immobilien: Lohnt sich Crowdinvesting?
Jeder Investor träumt davon, ein Startup zu finden, dessen Wert sich vervielfacht. (Foto: iStock.com/Andrii Yalanskyi)
Foto: Andrii Yalanskyi

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Crowdinvestoren finanzieren über Internetplattformen wie Seedmatch oder Companisto Projekte und Unternehmen. Sie erhalten dabei eine feste Verzinsung oder eine Gewinnbeteiligung. Beim Crowdfunding erhält der Anleger hingegen gar keine oder zumindest keine monetäre Gegenleistung. Insgesamt ist der Markt aber relativ klein mit knapp 330 Millionen Euro Volumen, wie aus dem Crowdinvest Marktreport 2020 hervorgeht.

Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen warnt indes von der Anlage als „hochriskant“. „Als Anleger, der ein Nachrangdarlehen oder ein partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gibt, habe ich kein eigenes Recht während der Laufzeit Einblick in nicht veröffentlichte Wirtschaftsdaten des Emittenten zu nehmen“, erklärt Lawrence auf DWN-Anfrage.

Crowdinvestments sind nämlich rechtlich gesehen häufig Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen, bei denen ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart ist. Dadurch zählen sie zum grauen Kapitalmarkt und sind weniger transparent, illiquider sowie ausfallgefährdeter als gewöhnliche Wertpapiere wie börsengehandelte Anleihen oder Aktien.

Nachrangig bedeutet hierbei, dass der Anleger bei einer Insolvenz erst als Letzter aus der Konkursmasse bedient wird. Ein partiarisches Darlehen sieht statt eines festen Zinses eine Beteiligung an einem eventuellen Gewinn oder Umsatz vor. Ist ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart, dann kann der Geldgeber seine Ansprüche solange nicht geltend machen, wie diese eine Insolvenz hervorrufen könnten.

Privatanleger haben keinen Einblick

Wie ein konkretes Crowdinvestment rechtlich aufgesetzt ist, erfährt der Anleger im sogenannten Vermögensanlageninformationsblatt. Dabei handelt es sich um ein dreiseitiges Informationsdokument, das der Emittent in der Regel bereitstellen muss.

Lawrence hält das Vermögensanlageninformationsblatt für nicht ausreichend. Manchmal fänden sich nicht einmal Geschäftszahlen im Bundesanzeiger, insbesondere, wenn das Unternehmen frisch gegründet worden sei. „Alles was man hat, ist das Vermögensanlageninformationsblatt, das bei Veröffentlichung des Angebots auf der Internetdienstleistungsplattform (Crowdplattform) offen zugänglich sein muss“, erklärt die Referentin für Finanzdienstleistungen.

Aktuelle Studien zur Rendite und dem Risiko von Crowdinvestments gibt es offenbar nicht, obwohl es für die Branche nicht so schwer sein dürfte, entsprechende Forschungen anzustoßen. Auch dem Finanzwissenschaftler Markus Petry sind keine aktuellen Untersuchungen bekannt. Der Professor der Wiesbaden Business School hat in einer Untersuchung Daten von 2011 bis Mitte 2019 zur Performance von Startup-Crowdinvestments in Deutschland analysiert.

Demnach fuhren die Anleger deutliche Verluste ein. „Beim Crowdinvesting in Unternehmen war die Anzahl der ausgefallenen Projekte in der Vergangenheit höher als die Anzahl der erfolgreich zurückgezahlten“, erklärt Petry auf DWN-Anfrage.

Wenn man alle laufenden Projekte außen vor lasse, bei denen noch nicht klar sei, was herauskomme, dann hätte ein Anleger mit einem breit gestreuten Portfolio in der Vergangenheit froh sein können, „wenn er mit einer schwarzen Null herausgekommen ist“, erklärt Petry. Insgesamt liege die Ausfallrate bei Startup-Finanzierungen bei 30 Prozent.

Bei Immobilien-Crowdinvestments erleiden Anleger seltener Verluste. Hier schätzt Petry die Rendite auf Höhe des Nominalzinses, der in der Vergangenheit bei 5 Prozent und derzeit bei 7 bis 8 Prozent liege. Immobilien-Finanzierungen stehen für den Löwenanteil am deutschen Crowdinvesting-Markt (78 Prozent). Startup-Crowdinvestments machen laut Crowdinvest Marktreport 17 Prozent aus.

Die besten Startups sind nicht am Markt

Petry führt die schwache Performance im Startup-Bereich unter anderem auf adverse Selektion zurück. Junge Unternehmen würden Wagniskapital-Gesellschaften und Business Angel als Kapitalgeber bevorzugen, die mit Rat und Tat zur Seite stünden und aufgrund ihrer Geschäftserfahrung die Chancen auf Erfolg erhöhten.

Die Crowd könne diese Unterstützung nicht leisten. Daher würden vor allem Startups mit schlechten Erfolgsaussichten auf Crowdinvesting setzen, die nicht an Business-Angel- oder Wagniskapital-Finanzierungen herankämen. Für diese sei es „die letzte Möglichkeit“, weitere Mittel zu erhalten.

Zudem gebe es das Problem des moral hazard. Die Anleger hätten im Gegensatz zu Wagniskapital-Firmen oder Business Angel nicht die Möglichkeit, Einblick in die Geschäftsbücher zu nehmen oder Unternehmensentscheidungen zu beeinflussen. Anleger „müssen hoffen, dass die Unternehmen in ihrem Interesse handeln“, schreibt Petry.

Wohin das führen kann, zeigt der Fall einer Yogakette aus dem Jahr 2015. Diese sammelte auf Companisto über 180.000 Euro ein. Doch zur Eröffnung des ersten Yogastudios im Oktober 2015 kam es nicht. Das letzte Lebenszeichen des Startups war schließlich eine nichtssagende Facebook-Mitteilung vom Dezember 2015. Der Gründer wird verdächtigt, die eingesammelten Gelder veruntreut zu haben.

Hohe Kosten

Die Kosten einer Schwarmfinanzierung sind zudem relativ hoch. Die Verbraucherzentrale Hessen untersuchte im Jahr 2017 83 Schwarmfinanzierungen, die an zwei Stichtagen auf 33 Plattformen an deutsche Privatanleger vertrieben wurden. Bei 21 Fällen wurden anfangs einmalige Kosten zwischen 1 und 6 Prozent fällig, bei 50 Fällen sogar von 6 bis 10,5 Prozent. Damit fließe „ein erheblicher Anteil“ der investierten Gelder gar nicht in das zu finanzierende Projekt, kritisieren die Verbraucherschützer.

Die laufenden Kosten lagen bei etwas mehr als der Hälfte (48 Fälle) zwischen 0,3 und 2 Prozent pro Jahr. Bei sechs Fällen lagen sie sogar zwischen 2 und 5 Prozent. Bei mehr als jedem fünften Crowdinvestment waren Erfolgsvergütungen vorgesehen (18 Fälle).

Markus Petry mahnt denn auch zur Vorsicht. Zu einem einzigen Investment in ein Projekt würde er nie raten. „Das ist wie Lotto spielen”, erklärt er. Anleger mit Finanzexpertise sollten sich ein gemischtes Portfolio aus Unternehmen und Immobilien zusammenstellen. Mehr als einen Bruchteil des Vermögens würde er jedoch nicht investieren. „Anleger mit wenig finanzieller Expertise sind aber mit Standardprodukten wie Anleihen oder ETFs besser beraten.”

Wer als Laie dennoch die Finger nicht von der Startup-Branche lassen kann, dürfte mit einem ETF besser fahren, der in Wagniskapital-Firmen investiert. Diese Firmen sind spezialisiert darauf, die aussichtsreichsten Startups zu finden, diese zum Erfolg zu führen und dabei möglichst viel Gewinn zu erzielen. Aber auch eine solche Sektorwette sollte man besser gering gewichten – etwa zu 5 Prozent –, um ein zu großes Klumpenrisiko zu vermeiden.

***

Elias Huber arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und schreibt vor allem über Konjunktur, Edelmetalle und ETFs sowie die ökonomische Lehre der Österreichischen Schule. 

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Mehr zum Thema:  

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tarifkonflikt gelöst: Keine Lufthansa-Streiks zu Ostern
28.03.2024

Nachdem die Deutsche Bahn ihren Tarifkonflikt mit der Lokführergewerkschaft GDL in dieser Woche gelöst hat, scheinen auch bei der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft „Made in Germany“ ist wieder gefragt - deutsche Exporte steigen deutlich
28.03.2024

Der Außenhandel in Deutschland hat wider Erwarten zu Jahresbeginn deutlich Fahrt aufgenommen. Insgesamt verließen Waren im Wert von 135,6...

DWN
Finanzen
Finanzen Der Ukraine-Krieg macht's möglich: Euro-Bonds durch die Hintertür
27.03.2024

Die EU-Kommission versucht, mehr Macht an sich zu ziehen. Das Mittel der Wahl hierfür könnten gemeinsame Anleihen, sogenannte Euro-Bonds,...

DWN
Politik
Politik Bundeswehr unterstützt Strukturwandel in der Lausitz
27.03.2024

In Bernsdorf im Landkreis Bautzen wird ein neues Logistik-Zentrum der Bundeswehr entstehen. Das entschied Verteidigungsminister Boris...

DWN
Unternehmen
Unternehmen EU blockiert Übernahme von ITA Airways und schützt Lufthansa vor sich selbst
27.03.2024

Brüssel hat neue Hürden für die Übernahme der italienischen Fluggesellschaft ITA Airways aufgestellt. Die dänische EU-Kommissarin...

DWN
Finanzen
Finanzen Gold verkaufen: So geht's und so erhalten Sie den besten Preis
27.03.2024

Der Goldpreis-Rekord liegt bei über 2.200 US-Dollar, erst kürzlich erreichte das Edelmetall dieses historische Hoch. Viele Goldbesitzer...

DWN
Finanzen
Finanzen Staatsschulden steigen - Ende 2023 bei fast 2,5 Billionen Euro
27.03.2024

Die öffentlichen Staatsschulden sind im vergangenen Jahr um 3,3 Prozent gestiegen. Die Verschuldung des Bundes nahm überdurchschnittlich...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Douglas-Börsengang: Was nach dem IPO für Anleger zu beachten ist
27.03.2024

Douglas wurde zum Börsenstart bei der Rückkehr auf das Frankfurter Parkett mit einer Marktkapitalisierung von 2,8 Milliarden Euro...