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Kinderdepot: Wie Sie Geld für Ihren Nachwuchs anlegen

Einige Banken bieten Wertpapierdepots für Kinder an. Lohnt sich das – und was müssen Eltern oder Großeltern beachten?
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27.04.2023 12:11
Aktualisiert: 27.04.2023 12:11
Lesezeit: 3 min
Kinderdepot: Wie Sie Geld für Ihren Nachwuchs anlegen
Kinder können mit einem eigenen Depot lernen, wie man Geld gewinnbringend investiert. (Foto: iStock.com/evgenyatamanenko)

Eltern können über sogenannte Kinder- oder Juniordepots dem Nachwuchs Geld schenken. Dazu benötigen sie gegenüber der Bank die Steuer-ID des Kindes, die das Bundeszentralamt für Steuern meist drei Monate nach der Geburt verschickt, und eine Kopie der Geburtsurkunde.

Ralf Lohmann von der Steuerberatungsgesellschaft ttp rät nicht pauschal zu einem Juniordepot. „Entscheidend ist, was die Eltern erreichen möchten“, sagt der Diplom-Kaufmann, der bei ttp zu Vermögensfragen berät, im DWN-Gespräch. Ein Depot biete sich an, um dem Kind Geld zu schenken. Eltern hätten aber dann bloß noch eingeschränkten Zugriff auf das Vermögen. „Eltern dürfen das Depotvermögen bloß für Ausgaben verwenden, die dem Kind zu Gute kommen“, erklärt Lohmann.

Sei das Kind volljährig, hätten Eltern keine Kontrolle mehr darüber, was das Kind mit dem Geld mache. Zwar gebe es das rechtliche Instrument der Schenkung unter Auflage. „Die Eltern können mit der Schenkung unter Auflage etwa festlegen, dass das Kind erst mit 25 oder 30 Jahren vollen Zugriff bekommt und zuvor lediglich eine bestimmte Summe pro Monat für die Ausbildung entnehmen darf“, erklärt Lohmann. Das lohne sich aber erst bei einer Summe ab 100.000 Euro aufwärts, weil eine rechtliche Beratung sinnvoll sei.

Schenkungssteuer und NV-Bescheinigung

Laut der Lohnsteuerhilfe sollten die Schenker außerdem die Schenkungssteuer beachten. 400.000 Euro seien für Eltern und 200.000 Euro für Großeltern innerhalb eines Zehn-Jahreszeitraums steuerfrei. Bei Schenkungen von anderen Verwandten und Freunden liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.

Außerdem rät die Lohnsteuerhilfe dazu, einen Freistellungsauftrag einzurichten. So sind 1000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei. Erträge darüber würden unter die Abgeltungssteuer von 25 Prozent fallen. Außerdem könnten Eltern eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, wenn die Erträge die 1000 Euro pro Jahr übersteigen. Mit dieser seien sogar 10.908 Euro pro Jahr steuerfrei.

Eine DWN-Rechnung zeigt, dass die NV-Bescheinigung mehrere tausend Euro Zusatzgewinn einbringen kann. Wer mit NV-Bescheinigung 100 Euro pro Monat in ein Kinderdepot einzahlt, der hat nach zehn Jahren 15.332 Euro. Bleibt das Geld im eigenen Depot (ohne NV-Bescheinigung), sind es nur 14.807 Euro – also rund 500 Euro weniger (Annahmen: 5 Prozent Rendite pro Jahr, TER von 0,2 Prozent, Basiszins von 1 Prozent, thesaurierender Aktien-ETF, 30 Prozent Teilfreistellungsquote).

Bei einer Einmalanlage von 50.000 Euro beträgt der Vermögensunterschied sogar fast 3000 Euro (mit NV-Bescheinigung: 77.913 Euro; ohne NV-Bescheinigung: 75.314 Euro).

Weltweit diversifizierte ETFs kaufen

Bei ausschüttenden Fonds ist noch mehr drin, weil diese den Freibetrag besser ausschöpfen. Lohmann rät dennoch zu einem Thesaurierer. „Der komplizierte Plan wird oft nicht befolgt“, sagt er. Bei einem Ausschütter sei es steueroptimal, zu einem Thesaurierer zu wechseln, wenn die Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen würden. Das verursache Aufwand und werde womöglich vergessen. Als Faustregel gilt: Ein ausschüttender Fonds lohnt sich bis zu einem Vermögen von 20.000 bis 25.000 Euro bei einem Freibetrag von 1000 Euro. Danach ist der Thesaurier steuerlich besser.

Lohmann zufolge sollten Eltern auf weltweit diversifizierte Aktien-ETFs setzen, etwa ein 70/30-Portfolio aus 70 Prozent MSCI World und 30 Prozent MSCI Emerging Markets. ETFs seien günstiger als aktiv gemanagte Fonds und hätten höhere Renditechancen als Zinsanlagen. Allerdings solle man bloß Geld investieren, das man in den kommenden zehn Jahren nicht brauche. Verkaufen solle man ETF-Anteile circa drei Jahre, bevor das Kind das Geld benötige.

Laut der Lohnsteuerhilfe können sich auch Nachteile für das Kind aus dem Vermögensaufbau ergeben. Wer mehr als 15.000 Euro Vermögen habe und unverheiratet sowie kinderlos sei, habe keinen Anspruch auf BAföG-Förderung. Außerdem können Kinder nicht mehr kostenlos familienversichert werden, wenn sie volljährig sind und Kapitaleinkünfte über 485 Euro pro Monat erhalten.

Für das Kind kann es im Erwachsenenalter daher sinnvoll sein, in Festgeld oder Euro-Staatsanleihen hoher Bonität umzuschichten anstatt weiter die Aktien-ETFs zu halten, deren Zugewinne stark schwanken. So bleibt das Kind womöglich weiter unter der Einkommensgrenze von 485 Euro. Der MSCI World Index stieg in sechs der vergangenen 15 Jahre um über 19 Prozent an – etwa im Jahr 2009 (+25,9 Prozent), 2019 (+30 Prozent) und 2021 (+31,1 Prozent).

Die Zahl der Anbieter von Kinderdepots ist groß. Die Verbraucherseite eltern.de hat im Jahr 2021 insgesamt 25 Kinderdepots in puncto Service, Kosten, Investment & Universum sowie Voraussetzungen verglichen. Vorne lag unter den Direktbanken ING (81,8 von 100 Punkten). Danach kamen die Consorsbank (81,7) und Comdirect (79,0).

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.
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Elias Huber arbeitet als freier Journalist und Honorar-Finanzanlagenberater. Der studierte Volkswirt schreibt vor allem über die Themen Wirtschaft und Geldanlage. 

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