Die Botschaft, die nach den ersten Verhandlungsrunden zur Wärmepumpeninitiative der Bundesregierung bei den Bürgern ankam, war: Ab 2024 erfolgt der Umstieg von Gas- und Ölheizungen auf Wärmepumpen. In dieser Schärfe schwebt das Damoklesschwert nicht mehr über den privaten Immobilieneigentümern, wie schnell klar wurde. Vielmehr sieht es so aus, dass immer dann Wärmepumpen eingebaut werden sollen, wenn alte Heizungsanlagen defekt sind und nicht mehr repariert werden können. Und selbst hier sieht es derzeit so aus, dass es Ausnahmeregelungen geben wird.
Trotzdem bleibt es dabei: Kurz- bis mittelfristig wird in Deutschland die Wärmepumpe das Heizsystem der Wahl sein. Das soll auch für Heizsysteme in Bestandsimmobilien gelten. Da moderne Gasheizungen im Mittel eine Lebensdauer von rund 15 Jahren haben, ist der Zeitrahmen für den Umstieg überschaubar. Denn spätestens dann steht auch für Bestandsimmobilie mit aktuell neuer Gas- oder Ölheizung der Umstieg an. Daher stellt sich für nahezu alle Immobilienbesitzer die Frage, ob der Einbau einer Wärmepumpe in einer Bestandsimmobilie immer Sanierungsmaßnahmen voraussetzt.
Bevor es um eine genauere Betrachtung geht, in welchen Bestandsimmobilien welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich oder sinnvoll sind, geht es zunächst um eine ganz andere Frage. Nämlich die, welcher Zusammenhang zwischen der Nutzung einer Wärmepumpe und Sanierungsmaßnahmen besteht.
Die Gretchenfrage: sanieren oder nicht sanieren
Grundsätzlich gilt, und das unabhängig davon ob mit Gas- oder Ölheizung oder eben mit Wärmepumpe geheizt wird, dass ein Heizungssystem umso effizienter arbeitet, je besser die Immobilie gedämmt ist. Die Effizienz eines Heizungssystems zeigt sich auch darin, wie hoch die Vorlauftemperatur sein muss, um das Haus ausreichen beheizen zu können. Das bedeutet: Bei optimaler Dämmung kann die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage niedriger sein, da die Heizungswärme im Haus bleibt, statt nach außen zu entweichen.
Herkömmliche Gasheizungen arbeiten meist mit einer Vorlauftemperatur von 70 Grad. „Grundsätzlich gibt es auch Wärmepumpen, die eine Vorlauftemperatur von 70 Grad erreichen. Aber das ist teuer. Effizient arbeiten Wärmepumpen, wenn die Vorlauftemperatur bei maximal 50 Grad liegt“, erklärt Brandis.
Die Frage, ob eine Bestandsimmobilie für den effizienten Einsatz einer Wärmepumpe zunächst gedämmt werden muss oder nicht, richtet sich also nach der Höhe der Vorlauftemperatur, die für das Erreichen der Wohlfühltemperatur erforderlich ist. Dies lässt sich im Prinzip relativ einfach prüfen: An einem kalten Wintertag wird der Vorlauf der Heizung auf 50 Grad, oder etwas darunter, gestellt. Werden die Räume trotzdem angenehm warm, so kann auch eine Wärmepumpe in der Immobilie ohne vorherige Sanierungsmaßnahmen effizient arbeiten.
„Dieser Test kann jedoch nicht die Basis für die Auswahl einer Wärmepumpe sein. Hier muss immer zunächst eine Heizlastberechnung erfolgen“, warnt der Energieexperte der Verbraucherzentrale. „Auf der Basis der Heizlastberechnung kann die passende Wärmepumpe ausgewählt werden. Zudem lässt sich überprüfen, ob die vorhandenen Heizflächen ausreichen“, so Brandis weiter. Sind die Heizflächen zu klein, müssen Heizkörper ausgetauscht werden. Der Einbau einer Fußbodenheizung ist also keineswegs zwingende Voraussetzung für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe. Laut Brandis müssen auch keine Spezialheizkörper verbaut werden, es reichen leistungsfähigere Standardheizkörper.
Sanierung oft keine Pflicht – aber sinnvolle Kür
In vielen Fällen ist eine Sanierung keine zwingende Voraussetzung für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe in Altbauten. Unter ökologischen und, langfristig gesehen auch, unter ökonomischen Gesichtspunkten ist eine Gebäudesanierung jedoch immer sinnvoll. Bei den Sanierungsmaßnahmen, die einen positiven Einfluss auf die Effizienz der Heizungsanlage haben, liegt der Fokus vor allem auf der Dämmung von Fassade und Dach sowie dem Austausch von Fenstern und Türen.
Allerding lässt sich auch durch kleinere Maßnahmen eine energetische Optimierung einer Immobilie erzielen. Hierzu zählen das Dämmen der Kellerdeck sowie bei einem unbewohnten Dachgeschoss der obersten Geschossdecke. Auch bei der Dämmung der Heizkörpernischen sowie der Rollladenkästen handelt es sich um kleinere aber sehr effektive Sanierungsmaßnahmen. Und schließlich lassen sich Wärmeverluste durch das Abdichten von Türen und Fenstern reduzieren.
Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung ist auch die Ausstattung der Immobilie mit einer PV-Anlage interessant. „Eine PV-Anlage ist nicht die zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer Wärmepumpe. Nur bei optimal gedämmten Neubauten und in Kombination mit Solarstromspeichern kann eine PV-Anlage den überwiegenden Teil des zum Betrieb der Wärmepumpe erforderlichen Stroms erzeugen“, so Brandis. Doch auch losgelöst von der Wärmepumpe ist eine PV-Anlage unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten eine sinnvolle Sanierungsmaßnahme, wie der Energieexperte unterstreicht.
Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sehen sich Immobilieneigentümern derzeit jedoch mit ganz konkreten Hindernissen konfrontiert: Sowohl in Bezug auf den Heizungsaustausch als auch die energetischen Sanierungsmaßnahmen muss mit Wartezeiten gerechnet werden. „Bei Wärmepumpen gibt es derzeit oftmals eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten“, gibt Brandis zu bedenken. Dies betrifft sowohl die Verfügbarkeit von Wärmepumpen aber auch den Personalmangel, so dass vorhandene Wärmepumpen erst später montiert werden können.
Ebenfalls bei der Zeitplanung zu berücksichtigen ist, dass vor dem Einbau einer Wärmepumpe eine Energieberatung sowie die Erstellung einer Heizlastberechnung erfolgen müssen. Auch hier gibt es zeitliche Engpässe. Die Heizlastberechnung stellt jedoch die Basis für die Auswahl der passenden Wärmepumpe dar. Zudem ist davon auszugehen, dass auch bei zukünftigen Fördermaßnahmen, die die finanzielle Belastung beim Heizungsaustausch maßgeblich verringern, eine Heizlastberechnung vorgelegt werden muss.
Förderung gegen finanzielle Überforderung
Unabhängig davon, ob lediglich die bestehende Heizungstechnologie durch eine Wärmepumpe ausgetauscht oder auch eine energetische Gebäudesanierung stattfinden soll, geht es um Kosten in mindestens fünfstelliger Höhe. Um diese Kosten möglichst gering zu halten, wird es Fördermaßnahmen vom Bund geben. Wie genau diese ausgestaltet sein werden, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, wie auch die KfW bestätigt. Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland fordert daher „ein komplett neues Förderkonzept, das die Antragsteller berücksichtigt und nicht deren Heizung.“ Sie befürchtet, dass „Menschen mit wenig Geld ihr Eigenheim verkaufen müssen, weil sie sich die neue Heizung nicht leisten können.“
Neben der Inanspruchnahme von Fördermitteln ist es für Immobilieneigentümer zudem wichtig, mehrere Angebote von unterschiedlichen Anbietern einzuholen. Diese zu vergleichen ist mitunter für den Laien kaum möglich, da oft nicht erkennbar ist, ob alle wesentlichen Posten in dem Angebot enthalten sind. Diese Prüfung können Energieeffizienzberater aber auch die Verbraucherzentralen übernehmen, wie Brandis unterstreicht. Die Kostenersparnis kann durch das Einholen mehrerer vergleichbarer Angebote im zweistelligen Prozentbereich liegen.