Politik

Rundfunkgebühr: Ministerpräsidenten erteilen neuen Geldforderungen klare Absage

Lesezeit: 3 min
08.06.2023 14:46  Aktualisiert: 08.06.2023 14:46
Die Forderung des SWR-Intendanten und derzeitigen Vorsitzenden der ARD, Kai Gniffke, nach einer Erhöhung der Rundfunkgebühren, stößt bei den Ministerpräsidenten der Länder auf teils entschiedene und brüske Ablehnung. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN).
Rundfunkgebühr: Ministerpräsidenten erteilen neuen Geldforderungen klare Absage
Manuela Schwesig (SPD, l-r), Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern, Hendrik Wüst (CDU,), Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident in Hessen, Rainer Haseloff (CDU), Ministerpräsident Sachsen-Anhalt, und Berlins neue Wirtschaftssenatorin, Franziska Giffey (SPD). (Foto: dpa)
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Der Vorsitzende der ARD, Gniffke, hatte jetzt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages gefordert. Zurzeit zahlt jeder Bürger und jedes Unternehmen einen Beitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat. Gniffke erklärte, dass er für einen höheren Beitrag kämpfen werde: Es seien mehr Ressourcen für die Erfüllung des Auftrages erforderlich, so Gniffke. Zwar wolle auch er „Effizienzreserven heben“, doch bräuchte der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in Deutschland auch ab 2024 mehr Geld, so der ARD-Vorsitzende.

Hintergrund: Die derzeitige Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024. Zurzeit beginnen die Verhandlungen für die nächste, drei Jahre umfassende Beitragsperiode. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) prüft dabei den Bedarf der Rundfunkanstalten. Der Beitragssatz muss dann aber von den Ministerpräsidenten und den Landesparlamenten genehmigt werden.

Ablehnung von Ministerpräsidenten

Die forsche Forderung des ARD-Vorsitzenden Gniffke nach mehr Geld ist bei den Ministerpräsidenten der Länder auf zum Teil brüske Ablehnung gestoßen. Dabei wird deutlich, dass nicht nur Ministerpräsidenten aus den Neuen Ländern dem kaum zu stillenden Gebührendurst der Rundfunk-Anstalten einen Riegel vorschieben wollen.

So erklärte auf Anfrage der DWN der zuständige Chef der Staatskanzlei Niedersachsen, Jörg Mielke (SPD): Vor dem Hintergrund erheblicher Mehreinnahmen in der laufenden Beitragsperiode und noch nicht ausgeschöpfter Einsparpotentiale erscheine eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages „nicht geboten“. Die Anstalten sollten, so der deutliche Wink der Staatskanzlei, „zunächst ihre internen Strukturen auf den Prüfstand stellen, und zwar sowohl im Hinblick auf das Gehaltsgefüge als auch im Hinblick auf den Produktionsaufwand“. Und als ob das nicht schon deutlich genug wäre, macht der Chef der Regierungszentrale in Hannover jedermann klar, was von dem Gniffke-Vorstoß halten sei: „Es ist unklug, mehr Geld zu fordern, ohne zuvor konkret dargelegt zu haben, wo und wie Einsparungen erzielt werden sollen. Bloße Ankündigungen reichen nicht aus.“

Ausgesprochen deutlich äußert sich auch der Medienminister von Nordrhein-Westfalen, Nathaniel Liminski (CDU): Er kämpfe dafür, dass „der Beitrag stabil bleibt. Und ich erwarte von den Sendern, dass auch sie dafür alle Potentiale ausschöpfen“. Es sei, so Liminski, angesichts von Gebühreneinnahmen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro jährlich auch die Frage zu stellen, ob der öffentlich-rechtliche Auftrag „nicht auch mit dem bestehenden Finanzaufkommen“ erfüllt werden könne.

Und auch der zuständige Hamburger Senator für Kultur und Medien, Carsten Brosda (SPD), sieht das ähnlich - man solle sich „darauf konzentrieren, eine echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg zu bringen, um diesen besser und kostenbewusster zu machen“. Dieser Meinung schließt sich auch der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Wilfried Kretschmann (Grüne), an: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk müsse sich „insgesamt schlanker und schlagkräftiger aufstellen“, ließ er gegenüber den DWN erklären. Noch klarer äußert sich die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD): Es habe bereits 2021 eine Erhöhung der Beiträge gegeben, „eine weitere Erhöhung ist aus meiner Sicht nicht vertretbar“.

„Schwindende Akzeptanz“

Damit ist deutlich, dass der Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), mit seiner Kritik am Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk längst nicht mehr allein auf weiter Flur steht. Haseloff hatte schon im Jahre 2020 bei den Verhandlungen erhebliche Bedenken geltend gemacht und als bisher erster Ministerpräsident in Deutschland die Unterzeichnung des Staatsvertrages, der eine Erhöhung der Beiträge beinhaltete, vorläufig verweigert.

Im Laufe dieses Jahres hatten sich aber Haseloff auch seine Amtskollegen aus Brandenburg und Sachsen angeschlossen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, der unter dem Eindruck der nicht abreißen wollenden Skandale des RBB steht, hatte sich in einer Erklärung Haseloffs Forderung nach einer Nullrunde angeschlossen, Begründung: Das Vertrauen in den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk sei erschüttert, die Akzeptanz für den Rundfunkbeitrag schwinde ständig. Kurz darauf hatte auch der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer (CDU) bekannt gegeben, dass auch er wenig Spielraum für eine Erhöhung der Gebühren sehe.

Die schwindende Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung über eine Gebühr wird auch durch eine jüngste Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA bestätigt. Die Meinungsforscher hatten in einer Umfrage herausgefunden, dass nur sieben Prozent der Deutschen die derzeitige Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 18,36 Euro für angemessen halten, 13 Prozent der Befragten sehen eine Gebühr in Höhe von 4,99 Euro monatlich für angemessen; 35 Prozent der Deutschen halten sogar diese Gebühr für gänzlich unangebracht.

Damit wird deutlich, dass den Intendanten der Anstalten auch politisch der Wind immer stärker ins Gesicht bläst. Denn bei der Umfrage der Deutschen Wirtschaftsnachrichten bei den Ministerpräsidenten wurde auch deutlich, dass sich kein einziger Ministerpräsident hinter die Forderung des ARD-Vorsitzenden Gniffke nach weiteren Erhöhungen der Rundfunkbeiträge stellen will. So haben beispielsweise die Staatskanzleien in Erfurt und Mainz mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs eine inhaltliche Stellungnahme zu den Gniffke-Forderungen abgelehnt.

Die Verhandlungen zur Beitragsperiode 2025-2028 haben nun begonnen. Die Sende- Anstalten haben ihren tatsächlichen oder vermeintlichen Finanzbedarf bei der KEF angemeldet. Dieser wird von der KEF geprüft und daraus leitet sie eine Empfehlung ab, der die Ministerpräsidenten und Landtage zustimmen müssen.


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