Politik

Impfschäden: Klage gegen Astrazeneca eingereicht

In Mainz wird eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca wegen schwerer Impfschäden verhandelt.
26.06.2023 12:04
Aktualisiert: 26.06.2023 12:04
Lesezeit: 2 min
Impfschäden: Klage gegen Astrazeneca eingereicht
In Mainz wird eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca wegen schwerer Impfschäden verhandelt. (Foto: dpa) Foto: Annette Riedl

Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer Landgericht auf ein hohes Schmerzensgeld. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, sagte die Zahnärztin am Montag in dem Zivilprozess aus. Direkt nach der Impfung in einem Impfzentrum in Mainz habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie eine Schlaganfallpatientin.

In ihrer Klage gegen Astrazeneca fordert die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld, das nicht unter der Summe von 150 000 Euro liegen soll. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen. Das Landgericht will am 21. August mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung des Falls erforderlich sind. Möglich ist nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin eine Entscheidung verkündet wird.

Die Klägerin, eine Zahnärztin, sagte in dem Verfahren, sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. In dem Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden. Sie sei wegen des von der Berufsgenossenschaft anerkannten Hörschadens auf der rechten Seite lange krankgeschrieben gewesen und habe immer noch Beschwerden. Im Herbst solle es eine berufliche Wiedereingliederung geben.

Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die Situation im Frühjahr 2021, als Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden waren. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.

Die Anwälte von Astrazeneca verwiesen auf Diagnosen der behandelenden Ärzte, die bei der Frau einen Hörsturz festgestellt hatten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein und müssten nichts mit der Impfung zu tun haben, so die Anwälte des Pharmakonzerns. Die Impfungen mit dem Covid-19-Wirkstoff des britisch-schwedischen Herstellers seien zwar kurzzeitig im Frühjahr 2021 ausgesetzt worden, der Impfstoff sei aber immer zugelassen gewesen.

Das Landgericht Hof in Bayern hatte im Januar die Klage einer Frau gegen Astrazeneca abgewiesen. Diese hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.

Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass weder ein Produktfehler noch ein Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff festgestellt werden konnte. Mit der Berufung gegen die Entscheidung befasst sich im Juli nun das Oberlandesgericht Bamberg.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Technologie
Technologie Jeder Sechste sorgt sich wegen KI um eigenen Arbeitsplatz
02.12.2025

Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt rasant. Jeder sechste Beschäftigte in Deutschland fürchtet, dass sein Job bedroht...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Russische Wirtschaft unter Spannung: Industrie, Konsum und Haushalt schwächeln
02.12.2025

Die wirtschaftliche Lage in Russland wird spürbar fragiler, da strukturelle Schwächen und geopolitische Belastungen zunehmen. Damit...

DWN
Politik
Politik Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst gestellt
02.12.2025

Die Bundespolizei verstärkt ihre Drohnenabwehr erheblich. Mit 130 Spezialkräften, KI-gestützten Störsystemen und automatischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Ripple XRP News: Digitale Zahlungen im Asien-Pazifik-Raum wachsen stark
02.12.2025

XRP, die Kryptowährung von Ripple, könnte sich bald von Bitcoin abkoppeln. In Singapur erhält das Unternehmen eine erweiterte Lizenz, um...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Das italienische Wunder: Geschaffen mit EU-Geld und Schattenwirtschaft
02.12.2025

Italien feiert eine Hochstufung seiner Bonität und spricht vom „neuen Wirtschaftswunder“. Doch unter der Oberfläche zeigen sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Kryptowährung kaufen: So erkennen Anleger gute Einstiegsphasen
02.12.2025

Kryptowährungen gewinnen weltweit an Bedeutung, zugleich bleibt der richtige Einstiegszeitpunkt für viele Anleger schwer zu bestimmen....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mindestlohnerhöhung 2026: Praxisleitfaden mit Checkliste und Rechenbeispielen für Betriebe
02.12.2025

Die Mindestlohnerhöhung ab 2026 bringt spürbare Veränderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wie stark Betriebe tatsächlich...

DWN
Finanzen
Finanzen Schufa öffnet Blackbox: Neuer Score ab Ende März einsehbar
02.12.2025

Ab Ende März 2026 können Verbraucher den neuen Schufa-Score kostenfrei einsehen. Die Berechnung orientiert sich an zwölf...