Finanzen

Die globale Mindestbesteuerung ist auf dem Vormarsch

Von den G20-Staaten beauftragt präsentiert die OECD einen Vorschlag zu einer globalen Mindestbesteuerung, bekannt als "GLoBE". Droht den Steueroasen nun das Aus?
09.08.2023 16:19
Aktualisiert: 09.08.2023 16:19
Lesezeit: 3 min
Die globale Mindestbesteuerung ist auf dem Vormarsch
Kommt die globale Mindestbesteuerung? (Bild: istockphoto.com/pcess609) Foto: pcess609

Im Jahr 2017 erhielt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den Auftrag von der G20, einer Vereinigung aus Industrie- und Schwellenländern, Wege für eine "gerechtere Verteilung der Besteuerung" zu erkunden. Diese Bemühungen zeigen Erfolg, da sich mittlerweile 142 Länder, darunter die EU, für eine weltweite Mindestbesteuerung ausgesprochen haben.

Parallel dazu schreitet auch die einheitliche Umsetzung innerhalb der EU zügig voran. Am 14. Dezember 2022 haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie für eine globale Mindestbesteuerung geeinigt. Dieses Konzept, bekannt als "GLoBE" (Global anti-Base Erosion proposal), verpflichtet Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und große inländische Gruppen dazu, künftig eine Mindeststeuer von 15- Prozent auf im Ausland erwirtschaftete Gewinne zu entrichten.

Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen sämtliche global erzielten Gewinne mit 15-Prozent versteuert werden, unabhängig vom Ort ihrer Entstehung. Bisher zahlten Tochterunternehmen in Steueroasen kaum Steuern, während der Gesamtkonzern davon profitierte. Diese Praxis wird künftig nicht mehr möglich sein. Die Entscheidung markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der lang erwarteten Überarbeitung des globalen Steuersystems und hat zum Ziel, Milliarden an Steuereinnahmen zu schützen.

Neue Regelungen für eine gerechtere Besteuerung

Deutschland setzt sich energisch für die Implementierung dieser globalen Mindestbesteuerung ein. Bereits im Juli hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für das "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" veröffentlicht.

Befürworter, darunter die Friedrich-Ebert-Stiftung, sehen die Überarbeitung der globalen Besteuerungsregeln als dringende Notwendigkeit, um der heutigen globalisierten und digitalisierten Wirtschaft gerecht zu werden. Große Unternehmen verschieben oft ihre Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen, was zu einer ungleichen Verteilung der Steuerlast führt. Vor allem digitale Unternehmen wie Google, Amazon, Apple und Facebook nutzen solche Praktiken vermehrt, um hohe Steuerabgaben zu umgehen.

Dies führt dazu, dass einige der weltweit größten Konzerne trotz erheblicher Gewinne nur begrenzte Steuern an den Staat zahlen. Das ist möglich, weil sie in den Ländern, in denen sie Einkünfte generieren, keine physische Präsenz mehr haben. Stattdessen basieren ihre Erträge auf Patenten, Software und Lizenzeinnahmen, die vermehrt in Ländern mit niedrigen Steuersätzen angesiedelt sind. Im Gegensatz dazu tragen kleinere Unternehmen kontinuierlich zur Stärkung der Infrastruktur und des Wohlstands ihres Heimatlandes bei, während Großkonzerne ihre Steuerlast minimieren.

Aufstrebende Länder wie Indien, Brasilien oder China sind wichtige Märkte für internationale Unternehmen. Doch ihre Steuerzahlungen fließen oft in Richtung Steueroasen wie den Kanalinseln, den Bahamas oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. In Europa gelten Länder wie Irland mit einem Steuersatz von 12,5-Prozent, Bulgarien mit 10-Prozent und Ungarn mit 9-Prozent als Steueroasen. Auch Malta und Luxemburg bieten Unternehmen attraktive steuerliche Vorteile.

Global Mindeststeuer: Durchbruch oder Verschiebung des Steuerwettbewerbs?

Das "International Tax Justice Network", eine Organisation, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt, betrachtet die aktuellen Pläne mit Skepsis. Sie argumentiert, dass vor allem wohlhabendere Länder von diesen Regelungen profitieren würden. Ein globaler Steuersatz von weniger als 25-Prozent könnte den fortlaufenden Abwärtstrend im Steuerwettbewerb verstärken, wie auch die Kommission für die Reform der Internationalen Unternehmensbesteuerung (ICRICT) betont. Beide Einrichtungen setzen sich deshalb für eine globale Mindeststeuer von 25-Prozent ein.

Ein weiteres potenzielles Problem besteht darin, dass Länder, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, die Wirksamkeit der globalen Mindestbesteuerung untergraben könnten. Unternehmen könnten versuchen, in Länder mit niedrigeren oder sogar keinen Körperschaftssteuersätzen abzuwandern, um der Mindestbesteuerung zu entgehen. Daher betont die Entwicklungshilfeorganisation Oxfam international die Notwendigkeit, dass die Europäische Kommission und der Rat diese Lücken schließen. Andernfalls würde sich der Steuerwettbewerb lediglich auf andere Bereiche verlagern.

Die EU hat bereits eine Liste von Nicht-Kooperationsländern veröffentlicht, die sich weigern, ihren Steuerverpflichtungen nachzukommen. Diese "Blacklist" umfasst Länder wie die Bahamas, Costa Rica und Panama.

Auswirkungen auf Unternehmen und Staatsfinanzen

Die Umsetzung der GLoBE-Steuer stellt betroffene Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Bis zum 1. Januar 2024 müssen sie innerhalb ihres gesamten Konzerns komplexe Prozesse zur Datenerfassung, -aufbereitung und -erklärung etablieren. Dies gestaltet sich äußerst anspruchsvoll aufgrund der komplexen Gesetzeslage und der Notwendigkeit zur Entwicklung neuer IT-Infrastrukturen. Gleichzeitig stehen die Finanzbehörden vor der Aufgabe, das neue Steuerverfahren effektiv zu verwalten.

Experten gehen davon aus, dass die Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland Unternehmen jährliche Kosten von etwa 100 Millionen EUR sowie einmalige Ausgaben von rund 320 Millionen EUR bescheren könnte. Hinzu käme eine mögliche erhebliche Steigerung der Verwaltungskosten bei der Finanzverwaltung.

Während die Regelung primär auf große multinationale Konzerne abzielt, könnten mittelständische Unternehmen indirekt von den Auswirkungen betroffen sein. Die bisherigen Wettbewerbsvorteile für Großunternehmen mit aggressiven Steuervermeidungsstrategien könnten sich verringern. Diese Entwicklung könnte die internationalen Wettbewerbsbedingungen angleichen und mittelständischen Unternehmen einen gerechteren Wettbewerb ermöglichen. Gleichzeitig könnten Anpassungen an die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen eine Herausforderung darstellen, besonders wenn größere Konkurrenten ihre Steuerpraktiken ändern.

Deutschland und Frankreich haben über Jahre hinweg vehement für die Einführung der Mindeststeuer-Regelung in Europa gekämpft. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Bedarf an neuen Finanzierungsquellen für umfangreiche Konjunkturprogramme zusätzlich unterstrichen. Laut einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) könnte Deutschland durch die Mindeststeuer jährlich bis zu 6,2 Milliarden Euro generieren. Die OECD prognostiziert weltweit geschätzte Mehreinnahmen von etwa 150 Milliarden Dollar.

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Anika Völger

Freie Wirtschaftsjournalistin, Autorin, Bankkauffrau, Verwaltungswirtin, Dozentin für Recht. Anika Völger verbindet juristisches und wirtschaftliches Fachwissen mit journalistischer Klarheit. Die Hannoveranerin ordnet wirtschaftliche und politische Entwicklungen ein, analysiert rechtliche Zusammenhänge und erklärt Wirtschafts-, Finanz-, Technologie- und Kryptothemen für ein breites Publikum. Sie schreibt u. a. für die Deutschen Wirtschaftsnachrichten, für Kanzleien sowie für Finanz- und Technologieunternehmen.
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