Ratgeber

Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Elternzeit ist nicht nur für Eltern ein relevantes Thema, sondern auch für Arbeitgeber, die gesetzliche Vorgaben und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen. Abgesehen von der Personalplanung sind beim Antrag auf Elternzeit oder ihrer Verlängerung verschiedene rechtliche Gesichtspunkte zu beachten.
15.01.2024 18:01
Aktualisiert: 15.01.2024 18:01
Lesezeit: 2 min
Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten
Elternzeit ist Kinderzeit - doch Arbeitgeber sollten unbedingt die gesetzlichen Regelungen kennen Foto: Fabian Strauch

Elternzeit: Gesetzliche Regelungen

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden sich klare Regelungen zur Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Seit 2020 wurden Anpassungen am Elterngeld und Änderungen bei der Elternzeit eingeführt, um junge Familien während der Coronakrise zu unterstützen.

Gemäß § 15 BEEG haben sowohl Väter als auch Mütter grundsätzlich das Recht auf Elternzeit, und in Ausnahmefällen können sogar Großeltern einen Antrag stellen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende. Bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes haben Eltern das Recht in Elternzeit zu gehen.

Arbeitnehmende sind an den festgelegten Beginn und das Ende der Elternzeit gebunden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, es sei denn, es liegt eine erneute Schwangerschaft vor, die eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt.

Elternzeitantrag: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Unabhängig davon, ob Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr oder zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes gestellt wird, muss der Antrag schriftlich erfolgen.

Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr

Der Elternzeitantrag muss gemäß § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber eingehen. Die antragstellende Person muss für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten will.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr

Eine bedeutende Änderung seit 2015 betrifft die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 13 Wochen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG bestätigen und kann den Urlaubsanspruch kürzen.

Teilzeit und besonderer Kündigungsschutz

Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, der während der gesamten Elternzeit gilt. Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen.

Außerdem kann Elternzeit auch in Form von Elternteilzeit genommen werden, denn Eltern haben grundsätzlich das Recht auf Teilzeit während der Elternzeit Während der Elternzeit können Beschäftigte mit Kindern – sofern das Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde – bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die davor geboren wurden, gilt eine Regelung von bis zu 30 Stunden. Der Antrag auf Teilzeit muss rechtzeitig und rechtmäßig gestellt werden, wobei der Arbeitgeber diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Eine pauschale Ablehnung "mangels Beschäftigungsmöglichkeit" ist dabei nicht zulässig.

Das muss ihr Betrieb zum Thema Mutterschutz wissen

Sobald Sie von der Schwangerschaft einer ihrer Mitarbeiterinnen erfahren, muss ihr Betrieb die Regelungen des MuSchG umsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin bei den zuständigen Meldebehörden zu melden, da für die Mutter selbst keine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht.

Das MuSchG regelt u.a. die Wochen- und Arbeitszeiten, die Pausenzeiten sowie die Bereitstellung eines Ruheraum von und für Schwangere.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Politik
Politik Ehegattensplitting vorm Aus? "Fiktives Realsplitting": Institution Ehe soll tiefgreifend verändert werden
05.04.2026

Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam versteuert, was sich lohnt, wenn einer deutlich weniger...

DWN
Technologie
Technologie Chinas Vorherrschaft bei Batterien ist eine Tatsache. Was bleibt Europa noch?
05.04.2026

Europa erhält keine Energiespeicher höchster Qualität. Diese werden vom heimischen chinesischen Markt absorbiert, ähnlich verhält es...

DWN
Panorama
Panorama Klimawandel verändert Deutschlands Wälder und die Forstwirtschaft grundlegend
05.04.2026

Der Wald, wie wir ihn kennen, verschwindet langsam. Steigende Temperaturen, Wassermangel und Schädlingsbefall setzen ihm zu. Fachleute...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Emissionsfreie Baumaschinen in Europa: Hohe Kosten bremsen den Markt
05.04.2026

Die Umstellung auf emissionsfreie Baumaschinen gewinnt an Dynamik, bleibt aber durch hohe Kosten und strukturelle Hürden ausgebremst....

DWN
Finanzen
Finanzen Hebel-ETF-Boom: Der Trend, den Millionen handeln – aber kaum jemand versteht
05.04.2026

Hebel-ETFs versprechen schnelle Gewinne, doch ihre Mechanik bleibt für viele Anleger ein Rätsel. Die Produkte funktionieren völlig...

DWN
Finanzen
Finanzen Riester-Rente vor dem Aus: Das plant die Regierung mit dem Riester-Nachfolger
05.04.2026

Mit dem geplanten Riester-Nachfolger wollen Union und SPD die private Altersvorsorge neu aufstellen. Mehr Rendite, weniger Bürokratie und...

DWN
Immobilien
Immobilien Gebäudesanierung: Der unterschätzte Schlüssel zur Energieeffizienz
05.04.2026

Millionen Wohnungen in Europa stammen aus einer Zeit, in der Energieeffizienz kaum eine Rolle spielte. Heute zeigt sich: Wer Gebäude...

DWN
Finanzen
Finanzen Investoren im Wettbewerb mit KI: Wer steuert Risiken besser?
05.04.2026

Künstliche Intelligenz setzt die Softwarebranche unter Druck und verschiebt die Kräfteverhältnisse in der Technologieindustrie. Welche...