Ratgeber

Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Elternzeit ist nicht nur für Eltern ein relevantes Thema, sondern auch für Arbeitgeber, die gesetzliche Vorgaben und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen. Abgesehen von der Personalplanung sind beim Antrag auf Elternzeit oder ihrer Verlängerung verschiedene rechtliche Gesichtspunkte zu beachten.
15.01.2024 18:01
Aktualisiert: 15.01.2024 18:01
Lesezeit: 2 min
Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten
Elternzeit ist Kinderzeit - doch Arbeitgeber sollten unbedingt die gesetzlichen Regelungen kennen Foto: Fabian Strauch

Elternzeit: Gesetzliche Regelungen

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden sich klare Regelungen zur Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Seit 2020 wurden Anpassungen am Elterngeld und Änderungen bei der Elternzeit eingeführt, um junge Familien während der Coronakrise zu unterstützen.

Gemäß § 15 BEEG haben sowohl Väter als auch Mütter grundsätzlich das Recht auf Elternzeit, und in Ausnahmefällen können sogar Großeltern einen Antrag stellen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende. Bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes haben Eltern das Recht in Elternzeit zu gehen.

Arbeitnehmende sind an den festgelegten Beginn und das Ende der Elternzeit gebunden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, es sei denn, es liegt eine erneute Schwangerschaft vor, die eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt.

Elternzeitantrag: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Unabhängig davon, ob Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr oder zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes gestellt wird, muss der Antrag schriftlich erfolgen.

Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr

Der Elternzeitantrag muss gemäß § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber eingehen. Die antragstellende Person muss für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten will.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr

Eine bedeutende Änderung seit 2015 betrifft die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 13 Wochen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG bestätigen und kann den Urlaubsanspruch kürzen.

Teilzeit und besonderer Kündigungsschutz

Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, der während der gesamten Elternzeit gilt. Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen.

Außerdem kann Elternzeit auch in Form von Elternteilzeit genommen werden, denn Eltern haben grundsätzlich das Recht auf Teilzeit während der Elternzeit Während der Elternzeit können Beschäftigte mit Kindern – sofern das Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde – bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die davor geboren wurden, gilt eine Regelung von bis zu 30 Stunden. Der Antrag auf Teilzeit muss rechtzeitig und rechtmäßig gestellt werden, wobei der Arbeitgeber diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Eine pauschale Ablehnung "mangels Beschäftigungsmöglichkeit" ist dabei nicht zulässig.

Das muss ihr Betrieb zum Thema Mutterschutz wissen

Sobald Sie von der Schwangerschaft einer ihrer Mitarbeiterinnen erfahren, muss ihr Betrieb die Regelungen des MuSchG umsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin bei den zuständigen Meldebehörden zu melden, da für die Mutter selbst keine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht.

Das MuSchG regelt u.a. die Wochen- und Arbeitszeiten, die Pausenzeiten sowie die Bereitstellung eines Ruheraum von und für Schwangere.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Wie Twitch, Kick & Co. die Unterhaltungsbranche prägen

Das Bild der Unterhaltungsbranche hat sich dramatisch gewandelt. Dabei wurde aus einer Einbahnstraße eine Autobahn mit unzähligen Spuren...

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Finanzen
Finanzen EZB: Bedeutung des Euro an den weltweiten Finanzmärkten wächst
02.06.2026

Die Notenbank will die globale Rolle des Euro stärken, nicht zuletzt als Antwort auf Trump. Sie sieht mehr Potenzial für Europas Währung...

DWN
Politik
Politik Begeht Amerika gerade wirtschaftlichen Selbstmord?
02.06.2026

Die USA galten über Jahrzehnte als Motor der Weltwirtschaft, doch unter Trump geraten genau jene Kräfte unter Druck, die ihren Aufstieg...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Iran-Krieg treibt Inflation im Euroraum auf 3,2 Prozent
02.06.2026

Der Ölpreisschock infolge des Iran-Krieges treibt die Verbraucherpreise im Euroraum weiter nach oben. Damit wächst der Druck auf die...

DWN
Finanzen
Finanzen Trade Republic attackiert Europas Banken mit sechs Prozent Zinsen
02.06.2026

Sechs Prozent Zinsen, Brad Pitt im Werbespot und ein deutscher Anbieter, der in Polen plötzlich klassische Banken herausfordert. Trade...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Unicredit schnappt sich offenbar mehr als 30 Prozent von Commerzbank
02.06.2026

Unicredit kommt ihrem Ziel bei der Commerzbank einen entscheidenden Schritt näher. Mit dem Überschreiten der 30-Prozent-Marke stärkt die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mythos Fachkräftemangel beendet: Deutschlands Arbeitsmarkt bricht langfristig ein
02.06.2026

Schwache Frühjahrsbelebung, keine Trendumkehr: Der deutsche Arbeitsmarkt kippt langfristig in eine neue Massenarbeitslosigkeit. Warum es...

DWN
Politik
Politik Nukleare Abschreckung wird zur Machtprobe für Europa
02.06.2026

Norwegen rückt an Frankreichs Atomschirm heran, und plötzlich wirkt Europas Sicherheitsarchitektur weniger stabil als lange behauptet....

DWN
Finanzen
Finanzen Konsumdruck im Alltag: Wie Sparen dennoch funktionieren kann
02.06.2026

Ob online oder im Alltag: Konsumreize lauern überall und machen es schwer, den Überblick über die eigenen Ausgaben zu behalten. Wer...