Ratgeber

Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Elternzeit ist nicht nur für Eltern ein relevantes Thema, sondern auch für Arbeitgeber, die gesetzliche Vorgaben und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen. Abgesehen von der Personalplanung sind beim Antrag auf Elternzeit oder ihrer Verlängerung verschiedene rechtliche Gesichtspunkte zu beachten.
15.01.2024 18:01
Aktualisiert: 15.01.2024 18:01
Lesezeit: 2 min
Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten
Elternzeit ist Kinderzeit - doch Arbeitgeber sollten unbedingt die gesetzlichen Regelungen kennen Foto: Fabian Strauch

Elternzeit: Gesetzliche Regelungen

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden sich klare Regelungen zur Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Seit 2020 wurden Anpassungen am Elterngeld und Änderungen bei der Elternzeit eingeführt, um junge Familien während der Coronakrise zu unterstützen.

Gemäß § 15 BEEG haben sowohl Väter als auch Mütter grundsätzlich das Recht auf Elternzeit, und in Ausnahmefällen können sogar Großeltern einen Antrag stellen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende. Bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes haben Eltern das Recht in Elternzeit zu gehen.

Arbeitnehmende sind an den festgelegten Beginn und das Ende der Elternzeit gebunden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, es sei denn, es liegt eine erneute Schwangerschaft vor, die eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt.

Elternzeitantrag: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Unabhängig davon, ob Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr oder zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes gestellt wird, muss der Antrag schriftlich erfolgen.

Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr

Der Elternzeitantrag muss gemäß § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber eingehen. Die antragstellende Person muss für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten will.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr

Eine bedeutende Änderung seit 2015 betrifft die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 13 Wochen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG bestätigen und kann den Urlaubsanspruch kürzen.

Teilzeit und besonderer Kündigungsschutz

Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, der während der gesamten Elternzeit gilt. Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen.

Außerdem kann Elternzeit auch in Form von Elternteilzeit genommen werden, denn Eltern haben grundsätzlich das Recht auf Teilzeit während der Elternzeit Während der Elternzeit können Beschäftigte mit Kindern – sofern das Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde – bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die davor geboren wurden, gilt eine Regelung von bis zu 30 Stunden. Der Antrag auf Teilzeit muss rechtzeitig und rechtmäßig gestellt werden, wobei der Arbeitgeber diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Eine pauschale Ablehnung "mangels Beschäftigungsmöglichkeit" ist dabei nicht zulässig.

Das muss ihr Betrieb zum Thema Mutterschutz wissen

Sobald Sie von der Schwangerschaft einer ihrer Mitarbeiterinnen erfahren, muss ihr Betrieb die Regelungen des MuSchG umsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin bei den zuständigen Meldebehörden zu melden, da für die Mutter selbst keine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht.

Das MuSchG regelt u.a. die Wochen- und Arbeitszeiten, die Pausenzeiten sowie die Bereitstellung eines Ruheraum von und für Schwangere.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Finanzen
Finanzen Steuerbetrug mit Luxusautos: Festnahmen bei EU-weiter Razzia
08.03.2026

Großaktion gegen Steuerbetrug: In neun EU-Ländern durchsuchen Beamte Objekte. Die Köpfe des weit verzweigten Netzwerks sollten in...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Produktion unter Druck: Warum Deutschland die Verlagerung nach Osteuropa bereut
08.03.2026

Die Verlagerung der Produktion nach Osteuropa galt lange als bewährte Strategie deutscher Industrieunternehmen, um Kosten zu senken und...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation in der Eurozone: EZB vor dem nächsten Zinsschock
07.03.2026

Die Inflation in der Eurozone galt vielen bereits als gebändigt. Doch ausgerechnet Frankreich und Spanien liefern neue Preissignale, die...

DWN
Finanzen
Finanzen Börsengänge 2026: Diese zehn IPO könnten den Aktienmarkt prägen
07.03.2026

Raumfahrt, Künstliche Intelligenz, Rüstung und Fintech - Unternehmen aus verschiedenen Bereichen planen in diesem Jahr Börsengänge....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rekrutierung von Führungskräften: Wie Unternehmen Fehlbesetzungen vermeiden
07.03.2026

Fehlbesetzungen im Management entstehen oft weniger aus mangelnder Qualifikation als aus Schwächen im Rekrutierungsprozess und in der...

DWN
Finanzen
Finanzen Angriff auf PayPal, Visa, Mastercard: Digitaler Euro rückt näher
07.03.2026

Der digitale Euro soll Europa unabhängiger von US-Zahlungsanbietern machen. In Brüssel wird über den finalen Gesetzestext verhandelt,...

DWN
Politik
Politik Europas Volkswirtschaften unter Reformdruck: Leistungsanreize als Schlüssel zur Stabilität
07.03.2026

Deutschland und andere europäische Volkswirtschaften stehen durch steigende Sozialausgaben, hohe Krankenstände und eine alternde...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Die Elektroauto-Euphorie ist vorbei: Jetzt kommt die Rechnung
07.03.2026

Abschreibungen in Höhe von rund 50 Milliarden Euro, gestoppte Projekte und eine strategische Kehrtwende zurück zum Verbrennungsmotor: Die...