Dass Zoll und Finanzamt es ganz genau nehmen, hat gerade erst vor wenigen Tagen der Terminator lernen müssen. Schauspieler Arnold Schwarzenegger hatte eine Luxus-Uhr für eine Benefiz-Versteigerung im Gepäck, diese aber nicht bei der Einreise am Airport deklariert und fing sich prompt ein Steuerstrafverfahren ein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Das gilt im weitesten Sinne nun auch für Privat-Verkäufe und Vermietungen über das Internet. Ab Februar 2024 werden private Anbieter verstärkt vom Finanzamt zu hören bekommen. Das seit anno 2023 geltende Steuertransparenz-Gesetz greift jetzt voll durch. Wer auf Ebay, Kleinanzeigen.de oder eines der anderen Handels-Plattformen im Internet verkauft, wird von den Betreibern offengelegt und somit dem Fiskus gemeldet.
Für viele ist es in den vergangenen Jahren ein einträgliches Geschäft gewesen, um die Haushaltskasse aufzubessern. Sie vermieteten ihre Wohnung, als wären sie eine Pension, strichen für die Übernachtung regelmäßig Einnahmen ein - steuerfrei zumeist. Wer sollte ihnen schon auf die Schliche kommen?
So mancher hat daraus sogar ein lukratives Business gemacht, teilweise billige Handelsware im Ausland bestellt, um sie dann im Netz feilzubieten. Insbesondere auf Etsy läuft das Geschäft zum Beispiel mit angeblich handgefertigtem Schmuck, wobei es sich in Wirklichkeit um Massenware aus China handelt.
Fiskus möchte Schwarzhändlern das Handwerk legen
Die gesetzliche Neuregelung will derartigen Schwarzhändlern im Internet nun das Handwerk legen. Dem Staat sind Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch die Lappen gegangen. Aber auch ganz reguläre Händler wie auch Beherbergungsbetriebe hatten unter der verstärkten Konkurrenz zu leiden. Wer zahlt schon freiwillig Hotelpreise, wenn es eine Privatwohnung für kleines Geld gibt?
Wie man beim Online-Handel unter dem Radar fliegt
Wo könnte es brenzlig werden? Wie fliegt man unter dem Radar der Finanzbehörden? „Keine Sorge, kleine Anbieter haben nichts zu befürchten, auch der nicht, der mal Antiquitäten oder Schmuck aus dem Nachlass verkauft", betont Florian Kübler von der Deutschen Steuergewerkschaft in Berlin. Gebrauchte Artikel oder Dinge des täglichen Lebens bleiben in der Regel unbehelligt. Mit Second-Kleid-Kleidung oder Alltagsware darf halt kein Gewinn gemacht werden - ergo Mehrwert generiert werden. Die Regelmäßigkeit des Handelns gilt den Beamten als Indikator.
Problematisch sind allerdings Verkäufe an der Schwelle des Warenwerts bzw. des vergleichbaren Neupreises im Handel. Die Finanzbeamten und Zoll-Inspekteure kriegen das ihrerseits genauso schnell online recherchiert wie der Normalbürger. Die offenkundige Gewinnerzielungsabsicht ist bei der Beurteilung des Sachverhalts maßgeblich.
Es gibt Freigrenzen: 2000 Euro Umsatz und nicht mehr als 3o Verkäufe im Jahre. Wer also nur ab und zu etwas veräußert von seinem privaten Hausstand, droht nicht als gewerblicher Händler unter Verdacht zu geraten. Wer ein Geschäft draus macht, muss letztlich mit der Konsequenz rechnen, sowohl Umsatz-, Gewerbe- als auch Einkommenssteuer entrichten zu müssen.
Freigrenzen im Jahr sind vergleichsweise niedrig
Wirklich hoch ist die Freigrenze also nicht. 2000 Euro kommen schnell mal zusammen, bevor man sich versieht. Bei Ebay und Co. laufen die Meldungen über Transaktionen und Verkaufserlöse sowie die Höhe der Provisionen bzw. Gebühren nun automatisiert ab. Die Plattformen verlangen von Anbietern nicht nur den Namen und das Geburtsdatum sowie Anschrift, sondern auch die Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung.
Deshalb sollten sich alle Privatleute bei Plattform-Angeboten über die Gefahren bewusst machen, rät Christiana Georgiadis vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße. „Die Finanzbehörden erkennen leichter, ob jemand sehr aktiv ist und möglicherweise seine Einnahmen, die er auf den digitalen Plattformen generiert, versteuern müsste", weiß die Steuerexpertin. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn wertet die Datensätze aus und reicht Verdachtsfälle den örtlichen Finanzämtern weiter.
Die Meldung an sich, muss niemanden verängstigen. Man sollte sich nur im Klaren sein, dass das Finanzamt offenen Einblick hat. Auch darüber, dass sich gegebenenfalls die Meldungen mehrerer Plattformen anhäufen und addieren bzw. den Gewerbeverdacht untermauern könnten.
Vorsicht bei teuren Antiquitäten und Luxuswaren
Ein teures Erbstück von der Oma, dass für 5000 Euro einen Käufer findet, wird nicht sofort steuerpflichtig. Auch teure Uhren, die man mit Quittung selbst mal erworben hat. Es zählt hier die gesetzliche Spekulationsfrist von einem Jahr. Immer wieder derlei Preziosen anzubieten, lässt Behörden indes hellhörig werden, warnen Finanzexperten. Sie haken nach, verlangen Quittungen. Ein Nachlass-Verzeichnis oder ein Verkaufstagebuch könnte hier bereits hilfreich sein, raten Steuerberater.
Die gleichen Sneakers mehrfach, lässt die Beamten aufmerken
In der Woche nach dem Black Friday mehrere gleiche Elektronik-Geräte anzubieten, wirft Fragen auf und erhärtet vielleicht den Verdacht des gewerbsmäßigen Handelns. Mehrere Paar Sneakers von Armani privat im Angebot zu haben - das interessiert nicht nur das Finanzamt, sondern macht den Zoll stutzig, ob es sich nicht um Fälschungen handelt. Abmahnungen von den Firmen selbst könnten obendrein auch noch drohen.