Immobilien

Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien

Deutschlands höchstes Finanzgericht hat seit Jahrzehnten gängige Rechtsansicht geändert. Es geht um die Einkommenssteuer von Immobilienerben. Bei der Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter keine Einkommenssteuer von Erben mehr verlangen. Für die Erben-Generation ein fundamentales Urteil - wegweisend auch für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
29.01.2024 17:07
Aktualisiert: 29.01.2024 17:07
Lesezeit: 2 min
Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien
Renaissance-Schloss in Thüringen: Nehmen wir an, sie hätten es geerbt, das wäre steuerlich teuer geworden. Doch nun gilt bei Verkauf eine neue Rechtsprechung. (Foto: dpa) Foto: Michael Reichel

Wer Immobilien geerbt hat und vor Ablauf der sogenannten Zehn-Jahres-Frist aus dem Erbe ein Haus veräußerte, wurde bisher vom Finanzamt mit Einkommenssteuer belangt - und zwar im Regelfall zum steuerlichen Höchstsatz. Das ändert sich nun schlagartig durch ein neues Urteil des obersten deutschen Finanzgerichtes in München. Für zigtausende Erben dürfte das die Lage ganz fundamental verändern. Manche Sorgen sind damit vom Tisch.

Für Erben geht es um die Zehn-Jahres-Frist - die ist perdu

Den Finanzämtern hat der Todesfall eines lieben Angehörigen recht schnell einen ordentlichen Zahltag beschert. Auf kaum ein anderes Datum hat der Fiskus in den vergangenen Jahren so sehr geschielt, wie auf das Einhalten der Zehn-Jahres-Frist - und das auch bei Erbfällen.

Viele Angehörige oder auch nur Miterben hat dies vor ganz erhebliche Probleme gestellt, in der Praxis. Zum Beispiel, wenn es kein Testament gibt, und Kinder ganz unvermittelt zu Miterben werden und lieber sogleich ausgezahlt werden wollen.

Teilweise wurden Familienmitglieder so vor die bittere Wahl gestellt, bei einer schnellen Veräußerung gut die Hälfte des Immobilienwertes an den Fiskus abzuführen oder das Haus (oder womöglich sogar mehrere Immobilien) des Erblassers zu halten, koste dies, was es solle, um der steuerlichen Teilenteignung zu entgehen. So haben die meisten Erben das wohl empfunden.

Wer ein Haus verkauft, muss es selbst erworben haben

Nun kommt eher überraschend ein für Erben freundliches Urteil aus der Revisions-Instanz des Bundesfinanzhofes. Tenor der aktuellen Entscheidung: Für eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft zählenden Immobilie dürfen Finanzämter keine Einkommenssteuer verlangen. Es handele sich nicht um ein klassischen Immobilienverkauf - man erbt meist nicht freiwillig, könnte man schnippisch behaupten.

Die Besteuerung für einen Immobilienverkauf setze den willentlichen Erwerb voraus, so die Richter. Ohne Kauf, kein Mehrerlös durch Verkauf, könnte man steuersystematisch sagen. Die bisherige Praxis der Steuerverwaltung muss nun wohl oder verändert werden.

In erster Instanz sah es vor Gericht noch anders aus

Es ging um einen Erbfall von 2015 - und ein zur Revision vorgelegtes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Oktober 2019. Das BFH-Urteil führt nun das Aktenzeichen IX R13/22.

Ein Mann hatte zusammen mit seinen beiden Kindern die Immobilien der Frau geerbt, doch schon 2017 wurde diese Erbengemeinschaft aufgelöst. Der Mann übernahm daraufhin zwar den Besitz seiner Frau vollständig, verkaufte die Latifundien freilich bereits 2018 weiter. Womöglich nicht freiwillig, sondern den Umständen entsprechend. Die Probleme, vor denen Erben ganz plötzlich stehen, können bekanntlich gewaltig sein.

Die Steuer wurde fällig - ein privates Veräußerungsgeschäft, so der Bescheid des Finanzamtes. Der Erbe reichte Klage ein. Um welche Summen es ging, blieb unbekannt. Das fällt unter das Steuergeheimnis. Im Normalfall geht es aber vermutlich zumeist um Verkäufe, die in der Einkommenssteuer-Tabelle den Höchststeuersatz tangieren. Steuer-Experten warnten ihre Mandaten in der Regel mit dem Begriff des Spekulationsgeschäfts vor deren finanziellen Folgen und mühten sich redlich, alternative Konstruktionen zu entwickeln. Das wird dank der Korrektur durch den BFH künftig nicht mehr nötig sein.

Erkleckliche Steuerausfälle für den Fiskus drohen nun

Neue Regeln beim Erben? Tatsächlich! Die Richter des BFH gaben dem Kläger letztlich Recht und korrigierten damit die bisherige in Stein gemeißelte Rechtsprechung im Lande.

Das kommt für viele sicherlich überraschend. Millionen von Bürgern hatten die steuerliche Gefahr als drohendes Damoklesschwert bei Hausverkäufen während der Halte-Frist verinnerlicht. Nun ist plötzlich alles anders. Konsequenz: Der Fiskus wird sich in Zukunft wohl oder übel auf erkleckliche Mindereinnahmen einstellen müssen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

avtor1
Peter Schubert

Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nord Stream 1: Lubminer Gaskraftwerk wird an die Ukraine verschenkt
06.05.2026

Das funktionsfähige und stillgelegte Gaskraftwerk in Lubmin, soll an die Ukraine verschenkt werden. Das sorgt für Unmut, denn die Anlage...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Edelmetalle legen wegen Iran-Hoffnungen zu – so geht es beim Goldpreis weiter
06.05.2026

Der Goldpreis steigt wieder deutlich an und profitiert von neuen Hoffnungen im Iran-Konflikt. Gleichzeitig sorgen Rohstoffknappheit und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hensoldt-Aktie: Auftragsboom zum Jahresstart - Prognose bestätigt
06.05.2026

Deutscher Rüstungskonzern feiert Auftragsrekord: Hensoldt hat im ersten Quartal angesichts der hohen Nachfrage nach Rüstungselektronik...

DWN
Panorama
Panorama Ehepaar gesteht Millionendiebstahl aus Münzautomaten
06.05.2026

Ein Bauhofmitarbeiter und seine Frau sollen über Jahre Parkautomaten systematisch geplündert haben. Vor Gericht gestehen beide den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europa unter Zugzwang: Was im globalen KI-Wettlauf auf dem Spiel steht
06.05.2026

Europas Rückstand im KI-Wettlauf wird für Wirtschaft und Politik zunehmend zu einem strategischen Risiko. Kann der Kontinent seine...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Rekordschlussstände für S&P 500 und Nasdaq, während der Waffenstillstand hält
05.05.2026

Erfahren Sie, welche Faktoren die Märkte aktuell antreiben und warum die Anleger trotz globaler Spannungen optimistisch bleiben.

DWN
Politik
Politik Misstrauensvotum in Rumänien: Prowestliche Regierung stürzt
05.05.2026

Rumäniens Regierung ist nach einem überraschenden Bündnis aus Rechtsextremen und Sozialdemokraten gestürzt. Hinter dem Misstrauensvotum...

DWN
Politik
Politik Trump erhöht Druck auf Grönland: US-Experte warnt vor Folgen für Europa
05.05.2026

Trump verschiebt die geopolitischen Machtlinien der USA und verbindet den Zugriff auf Grönland mit Energiefragen und Zugeständnissen an...