Immobilien

Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien

Deutschlands höchstes Finanzgericht hat seit Jahrzehnten gängige Rechtsansicht geändert. Es geht um die Einkommenssteuer von Immobilienerben. Bei der Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter keine Einkommenssteuer von Erben mehr verlangen. Für die Erben-Generation ein fundamentales Urteil - wegweisend auch für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
29.01.2024 17:07
Aktualisiert: 29.01.2024 17:07
Lesezeit: 2 min
Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien
Renaissance-Schloss in Thüringen: Nehmen wir an, sie hätten es geerbt, das wäre steuerlich teuer geworden. Doch nun gilt bei Verkauf eine neue Rechtsprechung. (Foto: dpa) Foto: Michael Reichel

Wer Immobilien geerbt hat und vor Ablauf der sogenannten Zehn-Jahres-Frist aus dem Erbe ein Haus veräußerte, wurde bisher vom Finanzamt mit Einkommenssteuer belangt - und zwar im Regelfall zum steuerlichen Höchstsatz. Das ändert sich nun schlagartig durch ein neues Urteil des obersten deutschen Finanzgerichtes in München. Für zigtausende Erben dürfte das die Lage ganz fundamental verändern. Manche Sorgen sind damit vom Tisch.

Für Erben geht es um die Zehn-Jahres-Frist - die ist perdu

Den Finanzämtern hat der Todesfall eines lieben Angehörigen recht schnell einen ordentlichen Zahltag beschert. Auf kaum ein anderes Datum hat der Fiskus in den vergangenen Jahren so sehr geschielt, wie auf das Einhalten der Zehn-Jahres-Frist - und das auch bei Erbfällen.

Viele Angehörige oder auch nur Miterben hat dies vor ganz erhebliche Probleme gestellt, in der Praxis. Zum Beispiel, wenn es kein Testament gibt, und Kinder ganz unvermittelt zu Miterben werden und lieber sogleich ausgezahlt werden wollen.

Teilweise wurden Familienmitglieder so vor die bittere Wahl gestellt, bei einer schnellen Veräußerung gut die Hälfte des Immobilienwertes an den Fiskus abzuführen oder das Haus (oder womöglich sogar mehrere Immobilien) des Erblassers zu halten, koste dies, was es solle, um der steuerlichen Teilenteignung zu entgehen. So haben die meisten Erben das wohl empfunden.

Wer ein Haus verkauft, muss es selbst erworben haben

Nun kommt eher überraschend ein für Erben freundliches Urteil aus der Revisions-Instanz des Bundesfinanzhofes. Tenor der aktuellen Entscheidung: Für eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft zählenden Immobilie dürfen Finanzämter keine Einkommenssteuer verlangen. Es handele sich nicht um ein klassischen Immobilienverkauf - man erbt meist nicht freiwillig, könnte man schnippisch behaupten.

Die Besteuerung für einen Immobilienverkauf setze den willentlichen Erwerb voraus, so die Richter. Ohne Kauf, kein Mehrerlös durch Verkauf, könnte man steuersystematisch sagen. Die bisherige Praxis der Steuerverwaltung muss nun wohl oder verändert werden.

In erster Instanz sah es vor Gericht noch anders aus

Es ging um einen Erbfall von 2015 - und ein zur Revision vorgelegtes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Oktober 2019. Das BFH-Urteil führt nun das Aktenzeichen IX R13/22.

Ein Mann hatte zusammen mit seinen beiden Kindern die Immobilien der Frau geerbt, doch schon 2017 wurde diese Erbengemeinschaft aufgelöst. Der Mann übernahm daraufhin zwar den Besitz seiner Frau vollständig, verkaufte die Latifundien freilich bereits 2018 weiter. Womöglich nicht freiwillig, sondern den Umständen entsprechend. Die Probleme, vor denen Erben ganz plötzlich stehen, können bekanntlich gewaltig sein.

Die Steuer wurde fällig - ein privates Veräußerungsgeschäft, so der Bescheid des Finanzamtes. Der Erbe reichte Klage ein. Um welche Summen es ging, blieb unbekannt. Das fällt unter das Steuergeheimnis. Im Normalfall geht es aber vermutlich zumeist um Verkäufe, die in der Einkommenssteuer-Tabelle den Höchststeuersatz tangieren. Steuer-Experten warnten ihre Mandaten in der Regel mit dem Begriff des Spekulationsgeschäfts vor deren finanziellen Folgen und mühten sich redlich, alternative Konstruktionen zu entwickeln. Das wird dank der Korrektur durch den BFH künftig nicht mehr nötig sein.

Erkleckliche Steuerausfälle für den Fiskus drohen nun

Neue Regeln beim Erben? Tatsächlich! Die Richter des BFH gaben dem Kläger letztlich Recht und korrigierten damit die bisherige in Stein gemeißelte Rechtsprechung im Lande.

Das kommt für viele sicherlich überraschend. Millionen von Bürgern hatten die steuerliche Gefahr als drohendes Damoklesschwert bei Hausverkäufen während der Halte-Frist verinnerlicht. Nun ist plötzlich alles anders. Konsequenz: Der Fiskus wird sich in Zukunft wohl oder übel auf erkleckliche Mindereinnahmen einstellen müssen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

avtor1
Peter Schubert

Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

DWN
Politik
Politik Renteneintritt: Die Babyboomer-Welle trifft den Arbeitsmarkt hart
11.07.2026

Der bevorstehende Rentenboom der Babyboomer-Generation wird die deutsche Wirtschaft weitaus härter treffen als bislang prognostiziert. Zu...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Das Ende der Mitte: Hellweg und das Baumarkt-Sterben
11.07.2026

Die Krise verlässt die Baustellen: Mit Hellweg und den zum Verbund gehörenden BayWa Bau- und Gartenmärkten geraten über 100 Märkte in...

DWN
Finanzen
Finanzen In Luxusuhren investieren: „Ziemlich furchtbar, wenn unter dem Anzug eines Mannes eine riesige Garmin hervorschaut“
11.07.2026

Eine Luxusuhr verbindet Status, Leidenschaft für Uhren und in manchen Fällen auch die Hoffnung, Geld zu vermehren. Erfahrene...

DWN
Unternehmen
Unternehmen BMW iX3 im Test: Elektrischer SUV mit erstaunlicher Reichweite
11.07.2026

Der neue BMW iX3 50 xDrive verbindet kräftige Fahrleistungen mit einer Reichweite, die im Alltag wirklich überzeugt. Zwei Elektromotoren,...

DWN
Politik
Politik Politik und Gesellschaft: Warum die Geburtenrate in Deutschland weiter sinkt
11.07.2026

Die durchschnittliche Zahl der Kinder, die eine Frau in Deutschland zur Welt bringt, ist auf den niedrigsten Wert seit rund 30 Jahren...

DWN
Panorama
Panorama Trump verdiente im vergangenen Jahr mehr als eine Milliarde, den größten Teil davon mit Kryptowährungen
11.07.2026

Der Vermögensbericht des US-Präsidenten und des Vizepräsidenten wurde veröffentlicht.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Was passiert, wenn eine Kuh eine Smartwatch bekommt?
11.07.2026

HeroLabs, das slowenische Start-up des Jahres, hat fast sechstausend Kühe mit den MooHero-Smart-Halsbändern ausgestattet; nun...

DWN
Finanzen
Finanzen Schuldenweltmeister Deutschland: Regierung plant noch mehr Schulden - wird die Defizitgrenze gekillt?
10.07.2026

Die Staatsverschuldung wächst unter Bundesfinanzminister Klingbeil rasant und die Regierung hat bisher keinen Plan gegen steigende...