Immobilien

Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien

Deutschlands höchstes Finanzgericht hat seit Jahrzehnten gängige Rechtsansicht geändert. Es geht um die Einkommenssteuer von Immobilienerben. Bei der Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter keine Einkommenssteuer von Erben mehr verlangen. Für die Erben-Generation ein fundamentales Urteil - wegweisend auch für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
29.01.2024 17:07
Aktualisiert: 29.01.2024 17:07
Lesezeit: 2 min
Erben im Glück: Bundesfinanzhof ändert langjährige Rechtsprechung bei Immobilien
Renaissance-Schloss in Thüringen: Nehmen wir an, sie hätten es geerbt, das wäre steuerlich teuer geworden. Doch nun gilt bei Verkauf eine neue Rechtsprechung. (Foto: dpa) Foto: Michael Reichel

Wer Immobilien geerbt hat und vor Ablauf der sogenannten Zehn-Jahres-Frist aus dem Erbe ein Haus veräußerte, wurde bisher vom Finanzamt mit Einkommenssteuer belangt - und zwar im Regelfall zum steuerlichen Höchstsatz. Das ändert sich nun schlagartig durch ein neues Urteil des obersten deutschen Finanzgerichtes in München. Für zigtausende Erben dürfte das die Lage ganz fundamental verändern. Manche Sorgen sind damit vom Tisch.

Für Erben geht es um die Zehn-Jahres-Frist - die ist perdu

Den Finanzämtern hat der Todesfall eines lieben Angehörigen recht schnell einen ordentlichen Zahltag beschert. Auf kaum ein anderes Datum hat der Fiskus in den vergangenen Jahren so sehr geschielt, wie auf das Einhalten der Zehn-Jahres-Frist - und das auch bei Erbfällen.

Viele Angehörige oder auch nur Miterben hat dies vor ganz erhebliche Probleme gestellt, in der Praxis. Zum Beispiel, wenn es kein Testament gibt, und Kinder ganz unvermittelt zu Miterben werden und lieber sogleich ausgezahlt werden wollen.

Teilweise wurden Familienmitglieder so vor die bittere Wahl gestellt, bei einer schnellen Veräußerung gut die Hälfte des Immobilienwertes an den Fiskus abzuführen oder das Haus (oder womöglich sogar mehrere Immobilien) des Erblassers zu halten, koste dies, was es solle, um der steuerlichen Teilenteignung zu entgehen. So haben die meisten Erben das wohl empfunden.

Wer ein Haus verkauft, muss es selbst erworben haben

Nun kommt eher überraschend ein für Erben freundliches Urteil aus der Revisions-Instanz des Bundesfinanzhofes. Tenor der aktuellen Entscheidung: Für eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft zählenden Immobilie dürfen Finanzämter keine Einkommenssteuer verlangen. Es handele sich nicht um ein klassischen Immobilienverkauf - man erbt meist nicht freiwillig, könnte man schnippisch behaupten.

Die Besteuerung für einen Immobilienverkauf setze den willentlichen Erwerb voraus, so die Richter. Ohne Kauf, kein Mehrerlös durch Verkauf, könnte man steuersystematisch sagen. Die bisherige Praxis der Steuerverwaltung muss nun wohl oder verändert werden.

In erster Instanz sah es vor Gericht noch anders aus

Es ging um einen Erbfall von 2015 - und ein zur Revision vorgelegtes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Oktober 2019. Das BFH-Urteil führt nun das Aktenzeichen IX R13/22.

Ein Mann hatte zusammen mit seinen beiden Kindern die Immobilien der Frau geerbt, doch schon 2017 wurde diese Erbengemeinschaft aufgelöst. Der Mann übernahm daraufhin zwar den Besitz seiner Frau vollständig, verkaufte die Latifundien freilich bereits 2018 weiter. Womöglich nicht freiwillig, sondern den Umständen entsprechend. Die Probleme, vor denen Erben ganz plötzlich stehen, können bekanntlich gewaltig sein.

Die Steuer wurde fällig - ein privates Veräußerungsgeschäft, so der Bescheid des Finanzamtes. Der Erbe reichte Klage ein. Um welche Summen es ging, blieb unbekannt. Das fällt unter das Steuergeheimnis. Im Normalfall geht es aber vermutlich zumeist um Verkäufe, die in der Einkommenssteuer-Tabelle den Höchststeuersatz tangieren. Steuer-Experten warnten ihre Mandaten in der Regel mit dem Begriff des Spekulationsgeschäfts vor deren finanziellen Folgen und mühten sich redlich, alternative Konstruktionen zu entwickeln. Das wird dank der Korrektur durch den BFH künftig nicht mehr nötig sein.

Erkleckliche Steuerausfälle für den Fiskus drohen nun

Neue Regeln beim Erben? Tatsächlich! Die Richter des BFH gaben dem Kläger letztlich Recht und korrigierten damit die bisherige in Stein gemeißelte Rechtsprechung im Lande.

Das kommt für viele sicherlich überraschend. Millionen von Bürgern hatten die steuerliche Gefahr als drohendes Damoklesschwert bei Hausverkäufen während der Halte-Frist verinnerlicht. Nun ist plötzlich alles anders. Konsequenz: Der Fiskus wird sich in Zukunft wohl oder übel auf erkleckliche Mindereinnahmen einstellen müssen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

avtor1
Peter Schubert

Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 10: Die wichtigsten Analysen der Woche
06.03.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 10 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mehr Unternehmergeist: Zahl wirtschaftlich bedeutender Neugründungen steigt deutlich
06.03.2026

Trotz konjunktureller Unsicherheiten wagen in Deutschland wieder mehr Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit. Besonders bei...

DWN
Politik
Politik Machtwechsel im Südwesten? Worauf es bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg ankommt
06.03.2026

In Baden-Württemberg steht eine politische Zäsur bevor. Nach 15 Jahren endet die Ära von Winfried Kretschmann, der seit 2011 für...

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Investition in Berlin: Google investiert 5,5 Milliarden Euro
06.03.2026

Google eröffnet in Berlin ein KI-Zentrum und bündelt Forschung, Politik und Industrie unter einem Dach. Das Projekt soll offenbar...

DWN
Politik
Politik US-Raketenbestände im Fokus: Iran-Konflikt belastet militärische Reserven
06.03.2026

Die amerikanischen Angriffe auf den Iran rücken die Belastbarkeit der US-Raketenbestände erneut in den Mittelpunkt militärischer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Morningstar-Analyse zum Iran-Krieg: Steigender Ölpreis belastet Weltwirtschaft
05.03.2026

Die Finanzmärkte reagieren bislang gelassen auf den Krieg gegen den Iran, doch eine Morningstar-Analyse warnt vor möglichen...

DWN
Politik
Politik Geburtenrate im Sinkflug: Deutsche bekommen weniger Kinder
05.03.2026

Nicht nur der Mittelstand bricht weg, auch die Geburtenrate: Immer wenige Deutsche bekommen Kinder. Viele können sich eigene Kinder nicht...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Experten schlagen Alarm: Straße von Hormus könnte monatelang blockiert werden
05.03.2026

Experten warnen, dass Iran die für den globalen Ölhandel zentrale Straße von Hormus über längere Zeit unter Druck setzen könnte. Wie...